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Informationen zur Milchverringerungsbeihilfe - sehr kurze Frist für erste AntragstellungWichtig für die heimischen Milchviehhalter

VOGELSBERGKREIS (ol). Für das erforderliche Antragsverfahren zu der von der EU beschlossenen Fördermaßnahme „Gewährung von Beihilfen für die Reduzierung der Milchproduktion (Milchverringerungsbeihilfe)“ stehen die Vordrucke ab dem 5. September zur Verfügung, teilt das Amt für den ländlichen Raum und Daseinsvorsorge beim Vogelsbergkreis mit.

Die entsprechende Antragsfrist für den ersten Verringerungszeitraum endet bereits am 21. September um 12 Uhr, so das Amt in einer Pressemitteilung.

Wichtigste Antragsvoraussetzungen sind, dass der antragstellende Betrieb im Juli 2016 noch Milcherzeuger gewesen ist und der Betrieb in gleicher Rechtsform auch schon im 4. Quartal (Oktober, November, Dezember 2015) bestanden hat und Milcherzeuger gewesen ist. Die anzumeldende Mindestverringerungsmenge beträgt 1.500 Kilogramm und die Reduzierung der Milchmenge gegenüber dem Referenzzeitraum des Vorjahres kann bis zu 50 Prozent betragen, informiert das Amt für den ländlichen Raum.

Für Informationen stehen folgende Mitarbeiter des Amtes zur Verfügung: Frau Spahn Tel. 06631-792705 und Frau Peplow Tel. 06631-792719 in Alsfeld und Herr Mohr 06641-9773510 in Lauterbach.

 

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