Blaulicht21

Technisches Hilfswerk erstattet Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den StraßenverkehrBMW-Fahrer gefährtdet THW-Kolonne

ALSFELD (ol). Ein rücksichtsloser Autofahrer soll am Samstag eine Kolonne von sieben Einsatzfahrzeugen des Technischen Hilfswerk sowie weiterer Verkehrsteilnehmer in Alsfeld gefährdet haben.

Die Fahrzeuge befanden sich auf dem Rückmarsch von einer Übung des Fuldaer THW-Ortsverbandes. Wie das THW mitteilte, soll der Fahrer eines BMW mit Zulassung im Vogelsbergkreis ohne jede Rücksicht auf den bereits nahenden Gegenverkehr die ersten Fahrzeuge des geschlossenen Verbandes überholt und dann in die Kolonne eingeschert haben.

Laut Angaben des THW zwang der Fahrer die Einsatzfahrzeuge und die entgegenkommenden Fahrzeuge bei einem zweiten Überholmanöver zu einer Gefahrenbremsung. Wie das THW informierte, wird eine Strafanzeige und Strafantrag wegen Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung und weiterer Delikte erstattet. Die Polizei machte zu dem Vorfall noch keine Angaben und konnte eine Anzeige noch nicht bestätigen.

21 Gedanken zu “BMW-Fahrer gefährtdet THW-Kolonne

  1. Berichtigung:
    Diese Lückenspringer zum Kotzen. Anzeige richtig. Wegen 1, 2 Minuten. Aus Ende.

  2. @ Kommmaklar
    Ich stimme zu!

    Außerdem ist jeine Anzeige mit viel Papierkram und diversen Behördengängen verbunden. Diese Arbeit machen sich die ehrenamtlichen THW-ler nicht freiwillig – also eigentlich nie. Um diesen Aufwand (in der persönlichen Freizeit der THW-ler) dennoch zu rechtfertigen, hat sich der betroffene Fahrer viel wohl Mühe geben müssen.

  3. Auch ich muss hier noch einmal meinen Senf dazu abgeben. Ich selber als Fahrer von einsatzfahrzeugen mit entsprechender ausbildung muss hier einige der Vorredner mal zurechtweisen also meine Damen Herren Kinder und besserwisser aufgepasst!!!: eine Kolonne oder auch geschlossener Verband darf genutzt werden von allen einsatzfahrzeugen wie bw Fahrzeugen zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgabe. Sei es Einsatz, Übung, verlegungsfahrten usw. Als das gehört dazu. Ein Konvoi ist ein geschlossener Verband und wie der Name schon sagt ist er GESCHLOSSEN!!! D.h. er gilt als ein fahrzeug! Und wie wir alle wissen kann man in ein Fahrzeug nicht ein auf fast and furios machen und beim Lkw in der Mitte drunter fahren! Deshalb istEIN FAHRZEUG auch im ganzen zu überholen oder halt gar nicht. Ab einer Konvoi Länge von 30 Fahrzeugen sind Lücken zum überholen zu halten auch nur in diesen darf eingefahren werden!!! Es ist mir egal wie eilig ihr es habt und es ist mir auch egal wie sehr wir euch auf den Sack gehen. Unser Job ist es ehrenamtlich euch den arsch zu retten wenn es sein muss. Wir alle hoffen es kommt nicht dazu aber dafür haben wir uns nunmal freiwillig gemeldet. Und dafür wollen wir wenigstens nicht gleich umgebracht werden durch iwelchen Leichtsinn klar ist es scheiße wenn ihr nen Konvoi vor euch habt aber bedenkt bitte immer nochmal wer da drin und hinterm Steuer sitzt… Menschen wie du Menschen wie jeder andere mit dem Unterschied das wir uns entschieden haben anderen zu helfen.

  4. Hallo Miro,

    das Gegenteil ist oft zutreffend, der Verband behindert den Verkehr weniger als bspw. (wie in diesem Fall) 7 einzeln fahrende Fahrzeuge – Insbesondere beim links Abbiegen der LKWs!

    Beim Links abbiegen müsste jeder einzelne LKW auf eine Lücke im Gegenverkehr warten – das dauert pro LKW nicht selten 1 – 2 Minuten. 7 Fahrzeuge würden die Spur mal eben bis zu 14 Minuten blockieren. Selbst wenn eine separate Linksabbieger-Spur vorhanden ist, bietet diese oft nur Platz für 2 LKW. Die restlichen 5 Fahrzeuge würden dennoch den Kreuzungsbereich blockieren. (Auch bei Ampelkreuzungen rechnet mit man mit bis zu 1 – 2 Minuten pro LKW)
    Geht man von einem Verband aus, wartet nur der erste LKW 1 – 2 Minuten, alle anderen Fahrzeuge fahren im Verband hinterher. Im Anschluss ist die Kreuzung wieder frei.

    Das einscheren in den Verband ist verboten, da durch die Einscherenden Fahrzeuge der Verband „zerreist“ (es scheren immer mehr Fahrzeuge ein). Folglich würden wieder 7 einzelne LKW in kurzen Abständen an der Kreuzung ankommen und diese für bis zu 14 Minuten blockieren.

    Der Abstand zwischen den Fahrzeugen im Verband variiert – dies wird z.B. über Sprechfunk zwischen den Fahrzeugen kommuniziert. Um eine Kreuzung nicht zu blockieren wird vor dem Abbiegen der Abstand zwischen den Fahrzeugen verringert. Da „externe“ innerhalb des Verbandes nicht über die notwendige Funk-Technik verfügen, wissen diese nicht wann bzw. wie der Abstand variiert werden soll – sie behindern daher den Verband und folglich auch den nachfolgenden Verkehr.

  5. Immer wieder lustig zu sehen, wie alle mit Halbwissen das Richtige behaupten wollen. Fakt ist doch, dass der Fahrer einn Idiot war und keine sichere Fahrweise an den Tag legt. Ermitteln und Lappen wegnehmen. Fertig.

  6. Ich fahr hin und wieder (mehrere tausende Kilometer) auch auf Landstraßen und auf Autobahnen.
    Und auch ich hab schon stark bremsen müssen (von 140km/h auf ~50km/h) weil einer kurz vor mir einschehrt. Oder auf der Landstraße bei 100km/h überholt werde und das kurz vor einer Kurve. (Mein Fuß auf der Bremse, zum Glück kein Gegenverkehr.)

    Die Frage ist: „Ist es zu der Gefährdung gekommen, weil das THW in einer Kolonne gefahren ist, oder weil der BMW Fahrer nicht fahren kann?“

    Aus dem Artikel geht das leider nicht heraus.

    1. Da von der Redaktion niemand dabei war, wird es von unserer Seite auch keine Antwort geben können.
      MfG die Redaktion

  7. Na Meister Stehr,
    dann hätten Sie ja wirklich richtig gehandelt!

    So, Kolonne fahren ist nicht gleich Kolonne fahren, das hätten Sie erkennen müssen, Sie haben ja das Gesetz zitiert.

    Weiterhin finde ich es nicht richtig, dass ehrenamtliche Helfer von rücksichtslosen Fahrern auch noch gefährdet werden.

    Große Scheiße finde ich es, wenn motorsportbegeisterte BMW X… Fahrer diese Personen auch noch beleidigen und die Ausbildung als Mangelhaft hinstellen. Im Stehrodrom gibt es ja keine StVO.

    So, Schluss jetzt!

  8. hallo Käptn Sparrow

    wer fährt denn BMW ?? Wenn ich das gewesen wäre hätte ich mit Meinem bestimmt die ganze Kolonne überholt !!

  9. Warum gibt es diese Regelung überhaupt?
    Bei einem Einsatz könnte ich das ja noch verstehen. Aber wenn das THW nach einer Übung von Fulda nach Alsfeld fährt, gibt es doch überhaupt keinen Grund das in einem „geschlossenen Verband“ zu machen, oder?
    Für mich stellt das nur ein Verkehrshindernis dar. Lasse mich aber durch gute Gründe gerne vom Gegenteil überzeugen :-)

  10. also hier irren einige. Selbstverständlich darf ein geschlossener Verband überholt werden ! Und das nicht nur in einem Zug. Jeder der darin fährt hat Abstand zu halten, um Einscheren zu ermöglichen! Vielleich hört man davon einmal was bei einer evtl. Gerichtsverhandlung. Hoffentlich haben sich da nicht einige zu weit aus dem Fenster gelegt !

  11. kapitän sparrow M Hesse

    also ich weiß auch nicht alles, aber wen ich etwas wissen will, was ich nicht weiß, mache ich mich über das mittlerweile Massenmedium Internet sachkundig

  12. Ordnungswidrigkeiten
    im Zusammenhang mit Verbänden sind gegeben, wenn jemand
    vorsätzlich oder fahrlässig

    entgegen Abs. 2 einen geschlossenen Verband unterbricht
    (§27 Abs.2, §49 StVO, §24 StVG, TBNR 127006)

    Ich glaube Herr Stehr fährt einen BMW!

  13. Lieber Herr Stehr….einen geschlossenen Verband hat man nicht einzufahren. Es ist ein Fahrzeug. und da gibt es keine weitere Disskusion…..Punkt fertig aus !!!!
    So wie meine Vorredner bereits sagten,ist es auch korrekt…. Lg

  14. Das gilt für die Bundeswehrund, dürfte für den THW doch gleich sein oder gelten da eigene Gesetze?

    Kolonnenverkehr
    Der Abstand zwischen den Fahrzeugen muss während der Fahrt außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen zwischen 25 – 100 Meter betragen. Dieser Abstand ist einzuhalten,
    um überholenden Fahrzeugen das Einscheren zu ermöglichen,
    so die Zentrale Dienstvorschrift 42/10 (Vergleiche auch §27 Abs.2 StVO). Es wird ausdrücklich ein Abstand zwischen den einzelnen Fahrzeugen gefordert, (§27 Abs. 2 StVO)…. müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen.

  15. Hallo, kurze Info:
    Zitat: „Welche Rechte hat so ein Verband (z.B. THW-Fahrzeuge)? Verkehrsrechtlich gilt er als ein Fahrzeug. Ein geschlossener Verband darf also komplett bei Rot über die Ampel fahren, wenn das erste Fahrzeug sie noch bei Grün geschafft hat. Auch im Kreisverkehr, an Zebrastreifen und Kreuzungen oder beim Reißverschlussverfahren gilt: Die Kolonne darf stets zusammenbleiben. Das bedeutet auch: Ein Unterbrechen der Kolonne durch „Reinquetschen“ ist nicht erlaubt.“

  16. Liebster Jürgen, vielleicht möchtest du diese typisch deutsche, egozentrische Denkweise mal wegpacken und stattdessen als Rechtsgrundlage die Straßenverkehrsordnung öffnen, §27, Absatz 2. Da stehen Dinge drin, die du wissen musst, um qualifizierte Kommentare unter diesen Artikel zu schreiben.

    Und bevor du jetzt große Diskussionen anfängst, folgende Erläuterungen zum besseren Verständnis der besagten Vorschrift:
    Der „geschlossene Verband“ ist das, was du Kolonne nennst. Die Kennzeichnung erfolgt üblicherweise mit bunten Fähnchen, wird aber regelmäßig ignoriert. „Angemessene Abstände“ für die Eskapaden anderer Verkehrsteilnehmer haben zwischen zwei Kolonnen zu herrschen, aber nicht innerhalb der Kolonne. Die Rechtssprechung sieht im Gegenteil sogar vor, dass die Abstände so gering wie möglich sein sollen weil man eben genau nicht dazwischen fahren darf.

    Die Polemik kann ich dir also ebenso warm zurück geben: Autofahren lernen, liebe Autofahrer!

  17. Hallo Herr Stehr,

    das ist sachlich falsch!

    Ich darf eine Kolonne nur „in einem Rutsch“ überholen, ohne sie durch Einscheren zu trennen. Das geht fast nur auf Autobahnen oder mehrspurigen Schnellstraßen.Verkehrsrechtlich gilt die Kolonne als ein Fahrzeug.

    Ich denke, wir wissen jetzt, wer eine Nachschulung benötigt!

  18. Vielleicht sollten die Kolonnenfahrer zwischen den einzelnen Fahrzeugen auch einmal so viel Platz lassen, dass ein Überholen möglich ist. Nötigung ist auch wenn durch zu dichtes auffahren der Fahrzeuge in der Kolonne ein Überholen bewusst nicht möglich gemacht wird!! Also liebe Ausbilder beim THW: Kolonnenfahren lernen !!

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