
Grüne fordern rechtssichere Neuwahlen der AufsichtsräteOVAG-Aufsichtsräte: ZOV-Vorstand und Hauptausschuss akzeptieren VGH-Urteil
Die Grünen im Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV) begrüßen, dass Verbandsvorstand und Hauptausschuss das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. August 2026 zu den Aufsichtsratswahlen akzeptieren. Das Gericht hatte die Auswahl der Aufsichtsräte durch den ZOV-Vorstand im Jahr 2022 für ungültig erklärt, da die Besetzung nach dem Verhältniswahlrecht hätte erfolgen müssen. Die Grünen fordern nun eine rechtssichere Wiederholung der Wahlen sowie eine Prüfung möglicher Auswirkungen auf bestehende Mandate und Beschlüsse. Zugleich äußern sie Zweifel, ob die Beteiligung der Opposition künftig ausreichend gewährleistet wird.






















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