
Amtlicher Hinweis: Richtlinie zur Förderung stil- und landschaftsgerechter FassadenrenovierungenFachwerkstadt Alsfeld
AMTLICHER HINWEIS | ALSFELD (ol). Im Jahr 2022 feiert Alsfeld seinen 800-jähriges Stadtjubiläum. Ein willkommener Anlass, sich verstärkt unseren geschichtlichen Wurzeln zu widmen. Besonders charakteristische und lebendige Zeugen der vergangenen Jahrhunderte stellen die vielen Fachwerkhäuser in der Kernstadt und den Stadtteilen dar.
Wenn Sie selbst ein historisches Fachwerkhaus besitzen und es fit für die Zukunft machen wollen, können Sie seit dem 1. Januar 2017 bei der Stadt Alsfeld einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen. Art und Umfang der förderfähigen Maßnahmen sowie weitergehende Informationen können der Richtlinie „Fachwerkstadt Alsfeld“ entnommen werden.
Die Richtlinie kann bei der Stadtverwaltung Alsfeld (Fachbereich 2 Bauen und Liegenschaften, Abteilung 21 – Stadtplanung und Tiefbau), Markt 7 (Hochzeitshaus), Zimmer 204, während der allgemeinen Öffnungszeiten,
Montag 8.30 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag von 10 Uhr bis 18 Uhr
Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
eingesehen werden und steht darüber hinaus auf der städtischen Homepage unter www.alsfeld.de zur Einsichtnahme bereit.
Haben Sie Fragen? Unsere Mitarbeiter im Stadtbauamt helfen Ihnen gerne weiter.
Telefon: 06631 182 121 oder 122
Email: stadtplanung@stadt.alsfeld.de
Alsfeld, den 28.01.2017
Der Magistrat der Stadt Alsfeld
Stephan Paule
Bürgermeister
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