Gesellschaft0

Stadt Alsfeld informiert über Antragstellung und Fristen für den InnenstadtbereichAnwohnervignetten und Gewerbe-Parkausweise für 2026 jetzt beantragen

ALSFELD (ol). Ab sofort können Anwohnervignetten sowie Parkausweise für Gewerbetreibende für das Jahr 2026 beantragt werden. Zuständig sind je nach Ausweis das Bürgerbüro beziehungsweise die Ordnungsbehörde der Stadt Alsfeld. Die bisherigen Vignetten und Parkausweise verlieren im Januar 2026 ihre Gültigkeit.

Ab sofort können die Anwohnervignetten und die Parkausweise für Gewerbetreibende 2026 für den Innenstadtbereich beantragt werden. Die Anwohnervignetten sind im Bürgerbüro erhältlich, die Parkausweise für Gewerbetreibende bei der Ordnungsbehörde, gibt die Stadt Alsfeld in einer Pressemitteilung bekannt.

Eine Anwohnervignette kann erhalten, wer mit Hauptwohnsitz im Anwohnerbereich der Stadt Alsfeld gemeldet ist. Für Anwohner mit Nebenwohnsitz werden keine Anwohnervignetten ausgestellt. Für die Ausstellung werden der Personalausweis, der Fahrzeugschein und ggf. eine Nutzungsbescheinigung (anderer Fahrzeughalter) benötigt.

Die Beantragung erfolgt zu den offenen Sprechzeiten (Dienstag von 8.00 bis 13.00 Uhr und Donnerstag von 10.00 bis 14.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr) oder mit Terminvergabe (online über die Homepage) im Bürgerbüro.

Einen Parkausweis für Gewerbetreibende kann erhalten, wer einen Laden, eine Geschäftsstelle, eine Filiale oder eine Gaststätte in der Innenstadt betreibt. Pro Ladenlokal wird ein Parkausweis ausgestellt, auf dem maximal drei Kennzeichen vermerkt werden können. Für die Ausstellung wird der Nachweis der Gewerbeanmeldung benötigt. Sofern im Vorjahr bereits ein Parkausweis ausgestellt wurde, ist der Nachweis der Gewerbeanmeldung entbehrlich.

Die Beantragung ist per Post, E-Mail oder Fax möglich. Der Antrag steht auf der Homepage www.alsfeld.de/formulare zur Verfügung. Auch die persönliche Beantragung in der Ordnungsbehörde ist mit einem vorher vereinbarten Termin (unter 06631/182-154) möglich.

Bei Anträgen per Post, E-Mail oder Fax

Für den Parkausweis für Gewerbetreibende überweisen Sie vorab eine Gebühr von 75,00€ auf das Konto der Stadtkasse. Ein Zahlungsnachweis muss nicht vorgelegt werden. (Bankverbindung: Sparkasse Oberhessen, IBAN: DE92 5185 0079 0301 0005 70, BIC: HELADEF1FRI, Verwendungszweck: Parkausweis 2026 + Kennzeichen XX-XX 1234).

Zu beachten ist, dass bei der Beantragung per Post, E-Mail oder Fax der Parkausweis nach dem Zahlungseingang bei der Stadtkasse per Post verschickt wird und die Zustellzeit gegebenenfalls einige Tage in Anspruch nimmt.

Die Anwohnervignetten und Parkausweise 2025 verlieren ab dem 19. Januar 2026 ihre Gültigkeit. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter „Aktuelles aus Alsfeld“. Haben Sie Fragen? Sie erreichen uns zum Thema

Anwohnervignetten unter der Nummer 06631/182-400 oder per E-Mail unter buergerbuero@stadt.alsfeld.de. Parkausweise für Gewerbetreibende unter der Nummer 06631/182-154 oder per E-Mail unter ortspolizeibehoerde@stadt.alsfeld.de

Schreibe einen Kommentar

Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.

Einloggen Anonym kommentieren