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Das Land gewährt nach massiver Kritik Erleichterungen, aber:Warum viele Vogelsberger Betriebe Corona-Hilfen zurückzahlen müssen

VOGELSBERGKREIS – Viele Betriebsinhaber im Vogelsberg sind erbost: Das Land fordert von ihnen kurzfristig Corona-Soforthilfen zurück, die 2020 gezahlt worden sind. Ein Social-Media-Post suggeriert gar, dass alle Hilfen zurückgefordert werden. Das stimmt nicht, lässt sich nachlesen. Dennoch kommt Kritik aus der Vogelsberger Politik, auch von Wirtschaftsverbänden – auf die das Land inzwischen reagiert hat. Eine Analyse: Was ist passiert, wie geht es weiter?

„Das Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen, welches das Regierungspräsidium Kassel im Sommer aufgenommen hat, hat für reichlich Verunsicherung bei hessischen Betrieben gesorgt und stößt an vielen Stellen auf Unverständnis.“ Das erklären der Hessische Industrie- und Handelskammertag und die Arbeitsgemeinschaft der hessischen Handwerkskammern in einer Reaktion auf das Vorgehen des Landes.

90.000 Unternehmen wurden angeschrieben

Das war passiert: Seit Juli führt das Land Hessen ein digitales Rückmeldeverfahren durch, bei dem rückwirkend Soforthilfen aus dem Frühjahr 2020 überprüft werden, ob durch sie damals eine Überkompensation von Ausfällen geschehen ist. Das geschehe auf Anweisung des Bundeswirtschaftsministeriums, wie das Hessische Wirtschaftsministerium auf seiner Website feststellt. Betroffen seien zahlreiche Branchen, darunter Dienstleistungen, Gastronomie, Handel und Gesundheitswesen.

Rund 106.000 Antragsteller in Hessen erhielten Hilfen, schreibt die Hessenschau. Insgesamt gab es von Bund und Land knapp 957 Millionen Euro. Gut fünf Jahre später hat das in Hessen für die Hilfen zuständige Regierungspräsidium Kassel über 90.000 Unternehmen und Selbstständige per E-Mail aufgefordert zu erklären, ob sie die Hilfen damals wirklich gebraucht haben.

Erbost über eine sehr kurze Rückmeldefrist

Was betroffene Betriebsinhaber dabei besonders erbost: Die Rückmeldefrist fällt mit nur zwei Wochen sehr kurz aus und liegt zudem in den Sommerferien – in einer Zeit also, wenn die einen urlaubsbedingt nur eine dünne Besetzung haben, die andere saisonbedingt besonders im Stress liegen.

Hessens Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori gibt sich dazu unschuldig: „Uns ist sehr bewusst: Dieses Verfahren bedeutet für viele hessische Unternehmen zusätzlichen Aufwand, den wir ihnen wirklich gerne erspart hätten. Wir haben uns bis zuletzt gegenüber dem Bund dafür eingesetzt, auf aufwändige Prüfverfahren zu verzichten – so wie es bei Vergabe der Soforthilfen in Aussicht gestellt worden war.“ So sei Hessen auch lange gezögert, die Vorgabe umzusetzen: „Leider hat das Bundeswirtschaftsministerium nach einer Prüfung des Bundesrechnungshofes dieses Rückmeldeverfahren angeordnet.“

Initiative kam vom Bundesrechnungshof

Tatsächlich liegt die Initiative der Überprüfung in Berlin, erklärt das Wirtschaftsministerium. So habe der Bundesrechnungshof die Überprüfung der Soforthilfen vor zwei Jahren vehement eingefordert, um einen Überblick über die Hilfen, zu erhalten. Andernfalls könne nicht verlässlich ermittelt werden, ob und wie viele hohe Entschädigungen unangemessen gewesen seien und wie viel Geld zurückgefordert werden könne. Es gehe bundesweit um Milliarden Euro.

Während andere Bundesländer das Rückmeldeverfahren bereits umgesetzt haben, sei das Land Hessen später dran und stehe  unter einem gewissen zeitlichen Druck, weil es selbst bis zum Jahresende abliefern muss. Das könnte die knappen Fristen erklären.

Die Frage war: zurückzahlen oder nicht?

Vielen Betriebsinhabern sei anscheinend auch nicht klar gewesen, dass sie die Soforthilfen zurückzahlen müssen. In FAQs des hessischen Wirtschaftsministeriums stand laut Hessenschau damals: „Frage: Handelt es sich bei der Soforthilfe Corona um einen Zuschuss oder muss ich das Geld zurückzahlen?  Antwort: Es handelt sich um einen Zuschuss, der nicht zurückbezahlt werden muss, soweit die relevanten Angaben im Antrag richtig und vollständig waren und wahrheitsgemäß gemacht wurden.“

Die Kontrolle sei einmal anders geplant gewesen, meint Hessens Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD). Er erklärt, die damalige Bundesregierung habe Unternehmern zu Beginn der Corona-Pandemie unbürokratisch helfen wollen. Damals seien stichprobenartige Kontrollen in Aussicht gestellt worden. Dass nun auf Geheiß des Bundes bei sämtlichen Empfängern der Corona-Hilfen geprüft werde, entspreche nicht den Aussagen von damals.

Kritik: Viele Betriebe in der Existenz bedroht

Für viele Betriebe habe das Verfahren aber bedrohliche Folgen, kritisiert jetzt die IHK Gießen-Friedberg in der gemeinsamen Stellungnahme der Wirtschaftsverbände: „Eine Vielzahl von Rückmeldungen bei den hessischen IHKs und Handwerkskammern zeigt, dass die aktuelle Praxis für viele Betriebe eine erhebliche, zum Teil existenzbedrohende, Belastung darstellen.“

Kritik kommt auch aus dem Vogelsbergkreis: Die FDP Vogelsberg warnt vor den massiven Auswirkungen der Rückforderungsbescheide zu Corona-Soforthilfen auf Gastronomie und Betriebe in der Region. Die kurzen Fristen, fehlende Härtefallregelungen und die Nichtanerkennung zentraler Kosten bedrohen Existenzen und gefährden den gesellschaftlichen Zusammenhalt im ländlichen Raum. Die Liberalen fordern pragmatische Lösungen statt bürokratischer Härte.

Nach Kritik: Das Land bietet Erleichterungen an

Inzwischen zeigt das Land ein Einsehen und verkündet auf seiner Website Erleichterungen, über die die Betriebe jetzt informiert würden:

– Fristverlängerung: Sollten die betroffenen Unternehmen mehr Zeit für die Rückmeldung benötigen, können sie unkompliziert über die Hotline (0561 106-4750) oder das Kontaktformular zum Corona-Rückmeldeverfahren (https://rp-kassel.hessen.de/rmv/kontakt) eine Fristverlängerung beantragen.

– Ratenzahlung: Unverzinsliche Ratenzahlungen sind möglich, damit Belastungen auf einen längeren Zeitraum verteilt werden können.

– Stundung: die betroffenen Unternehmen können eine Stundung beantragen, wenn die Rückzahlung für sie aktuell eine erhebliche finanzielle Härte bedeutet. Das bedeutet, sie bekommen mehr Zeit, um das Geld zurückzuzahlen. Dafür reicht in der Regel ein formloser Antrag mit einer kurzen Begründung und Nachweisen zur aktuellen Situation.

– Erlass: In besonderen Ausnahmefällen kann die Rückzahlung dauerhaft erlassen werden. Dafür müssen sehr triftige, außergewöhnliche Gründe vorliegen, insbesondere wenn das Unternehmen in einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage ist und die Rückzahlung zu einer Existenzgefährdung führen würde. Auch hier reicht ein formloser Antrag mit einer nachvollziehbaren Begründung und aussagekräftigen Nachweisen.

– Niederschlagung: Für den Fall, dass die anderen Instrumente nicht unterstützen können, steht uns das Instrument der Niederschlagung zur Verfügung. Dabei wird die offene Forderung nicht erlassen, sondern vorübergehend zurückgestellt.

Zudem wird eine Erhöhung der Bagatellgrenze geprüft. Diese liegt zurzeit bei 500 Euro. Dies bedeutet, dass Rückforderungen, die in Summe die Bagatellgrenze nicht überschreiten, nicht zurückgezahlt werden müssen.

von Axel Pries

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