Magistrat reicht Klage gegen Zensus-Ergebnis ein – Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung steht noch ausStadt Schlitz klagt gegen statistisch reduzierte Einwohnerzahl
SCHLITZ (ol). Die Stadt Schlitz wehrt sich gegen das Ergebnis des Zensus 2022, das eine um mehr als 700 Personen geringere Einwohnerzahl ausweist als das kommunale Melderegister. Nach Zurückweisung des Widerspruchs durch das Hessische Statistische Landesamt wurde Klage eingereicht. Der festgestellte Rückgang hätte spürbare finanzielle Folgen – eine gerichtliche Klärung erscheint der Stadt daher unumgänglich.
Der Magistrat der Stadt Schlitz hat aus Gründen der Fristwahrung beschlossen, gegen die Feststellung ihrer Einwohnerzahl im Rahmen des Zensus 2022 vorzugehen. Eine diesbezügliche Klage wurde form- und fristgerecht eingelegt. Eine abschließende Ent- scheidung zur Klageerhebung obliegt jedoch der Stadtverordnetenversammlung, wie es in der Pressemitteilung der Stadt Schlitz heißt. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die statistische Erhebung der Einwohnerzahlen im erheblichen Maße vom Melderegister der Stadt Schlitz abweichen.
Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder hatten im Jahr 2022 eine Zählung (Zensus) der Bevölkerung sowie der Gebäude und Wohnungen durchgeführt. Die Zählung der Bevölkerung erfolgte im Wesentlichen registergestützt und wurde durch einzelne Haushaltsbefragungen ergänzt. Im Ergebnis ergab sich zuungunsten der Stadt Schlitz eine Abweichung der Einwohnerzahlen vom Melderegister von über 700 Einwohnerinnen und Einwohnern, so die Stadt Schlitz.
Gegen den Bescheid des Hessischen Statistischen Landesamtes zur Feststellung der Einwohnerzahl der Stadt Schlitz wurde Widerspruch eingelegt. Inzwischen liegt die Zurückweisung des Widerspruches durch das Hessische Statistische Landesamt vor. Gegen diese Zurückweisung des Widerspruchs wird die Stadt Schlitz jetzt den Klageweg beschreiten.
Der festgestellte Rückgang der Einwohnerzahlen habe erhebliche Auswirkungen. Insbesondere die finanziellen Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung des Zensus-Ergebnisses sind für die Stadt Schlitz unkalkulierbar und werden nach aktuellem Stand zu einer Verringerung der Finanzzuweisungen führen, heißt es weiter.
Seitens der Stadt Schlitz sei festzustellen, dass die statistische Erhebung insbesondere im ländlichen Raum zu hohen Verwerfungen führe und hier dringend Anpassungsbedarf gesehen werde. Es könne nicht akzeptiert werden, dass über 700 Einwohner unberücksichtigt bleiben sollen, zumal die Überprüfung der Melderegisterdaten ein anderes Ergebnis gezeigt habe. Es konnten hier keine wesentlichen Unrichtigkeiten festgestellt werden, so die Vertreter der Stadt.
Ergänzend führt Bürgermeister Heiko Siemon an: „Auch die erfassten Einwohnerzahlen zur Entrichtung der Müllgebühren beim Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis bestätigen die Melderegisterdaten.“
Somit bleibe festzustellen, dass die statischen Daten, welche durch die statistischen Landesämter erhoben wurden, nicht mit der Realität vor Ort im Einklang stünden. Daher sei es aus Sicht der Stadt Schlitz erforderlich, eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.
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