Gesellschaft0

Mensch und „Isegrim“ in Alsfeld: eine historische BetrachtungWarum im Dreißigjährigen Krieg Wolfsjagden zur Pflicht wurden

ALSFELD (-) Vor dem Hintergrund der Diskussion über die Vermehrung der Wölfe in Hessen und die Frage, ob ihr Nutzen für die Natur Schaden für Menschen bedeutet, entstand bei dem Alsfelder Historiker Michael Rudolf die Idee, nach historischen Vorbildern der Wolfsjagd zu schauen. Sein Beitrag offenbart: Im 17. Jahrhundert waren Alsfelder zur Jagd auf „Isegrim“ sogar verpflichtet.

Die Überlegungen, wie mit „Isegrim“ umgegangen werden soll, wenn der Wolf zum Problem und beispielsweise im Bundes- oder Landtag über die Aufnahme des Tieres in das Jagdrecht diskutiert wird, erhitzt die Gemüter über alle Sphären hinweg. Die Vermehrung, die Sichtung, die Risse und Vorfälle in der Alsfelder Region der vergangenen Jahre und Monate, so die zwischen Alsfeld und Eifa, Elbenrod, Lingelbach, Berfa, Reibertenrod oder an anderen Orten des Vogelsbergs sowie die tödliche Verletzung eines Wolfs auf der A5 bei Alsfeld, regen dazu an, den Blick exemplarisch auf Ereignisse des Dreißigjährigen Krieges zu lenken, um verlässliche Nachweise zu erbringen sowie Unterschiede oder gar Parallelen im Umgang mit dem Wolf in Vergangenheit und Gegenwart deutlich zu machen.

Vermehrung der Wölfe im Dreißigjährigen Krieg

Der Dreißigjährige Krieg brachte großes Leid und Elend über die Menschen in Stadt und Land. Neben den Zerstörungen in den Städten und den Verwüstungen in den Dörfern haben Teuerung, Hunger und Seuchen zur Entvölkerung weiter Landstriche geführt. Mit der Verstärkung der Kampfhandlungen in den 1630er und 1640er Jahren wurde die Bevölkerung derart geschunden, dass die Zahl der Getöteten vielerorts anstieg. Eine Begleiterscheinung der Auseinandersetzungen, an die nur selten erinnert wird, ist die Vermehrung der Wölfe als Folge der martialischen Ereignisse jener Jahre.

Aus der allgemeinen Literatur dürfte bekannt sein, dass sich Wölfe im Dreißigjährigen Krieg vermehrt hatten. „In den ausgestorbenen Höfen herrschte der Wolf, und auf den herrenlosen Äckern wucherten die Dornen […]“. So umschreibt Karl Siegmar Baron von Galéra (Galéra, Alsfeld, S. 169) in seiner Alsfelder Stadtgeschichte die Situation in den 1640er Jahren und das Vorhandensein von Wölfen im hiesigen Raum, ohne die Tatsache zu verfolgen.

Lösten „Ur-Ängste“ vor Isegrim Wolfsjagden aus?

Ließ der Dreißigjährige Krieg die Wolfspopulation in Alsfelds Wald und Flur ansteigen? Wie und mit welchen Mitteln versuchten sich die Menschen vor einer Bedrohung durch den Wolf zu schützen? Waren es nicht die „Ur-Ängste“ vor Isegrim, welche die Wolfsjagden initiiert hatten? Fragen, die nach Galéras Hinweise auf Wölfe bewegen und den Drang erwecken, ein wenig Licht in das Dunkel eines in Alsfeld vernachlässigten Themas zu bringen.

Landgraf Georgs II. 1642: „große Klagen“ über „schädliches Ungeziefer“

Landgraf Georg II. von Hessen-Darmstadt nahm 1642 in einem „Fürstlichen Reskript“, das im Staatsarchiv Marburg aufbewahrt wird (HStAM Bestand 19 d Nr. 8 Landgräfliches Ausschreiben an Amtleute und Schultheißen wegen der grundsätzlichen Pflicht zur Teilnahme an den Wolfsjagden […], 1642), zu den sich häufig zeigenden Wölfen Stellung. In diesem Dokument hebt Georg II. hervor, dass ihm „vielfältig berichtet“ worden sei und sich darüber „große Klagen“ erhoben hätten, dass sich die in diesem Ausschreiben von 1642 als „schädliches Ungeziefer“ bezeichneten Wölfe in Hessen stark vermehrt haben und sie sich nicht nur im Wald („Holz“), sondern auch auf den „Feldern“ zeigten.

Die Wölfe ließen sich „so häufig sehen“, dass „auch fast niemand sicher auf den Straßen vor denselben sein“ könne. Überdies hätten sie „hin und wieder verschiedene kraftlose Leute“ angegriffen. In den Zeiten bitterer Not komme hinzu, dass die Wölfe den Menschen gefährlich würden, nicht nur, weil sie diese attackierten, sondern da sie ihnen ebenso die Nahrungs- und Versorgungsgrundlage entzögen, indem sie „Schweine und anderes Vieh hinweg“ nähmen. Der Landgraf führt weiter aus, dass zu bedenken sei, wenn man sich nicht gegen die Wölfe wehre und sie nicht verfolge, würden sie „in diesem Winter über bei Kälte und Frost noch größeren Schaden tun“ und man „soviel weniger auf den Straßen und den Dorfschaften werde sicher bleiben können“.

Der Befehl: „Wolfsjagden, Wolfsgruben und andere Mittel“ 

Georg II. habe aus diesen Gründen den Oberforst- und Jägermeistern den „Befehl erteilt“, die „schädlichen Tiere“ durch „Wolfsjagden, Wolfsgruben und andere Mittel“ zu fangen und dafür Sorge zu tragen, dass die Wölfe „ausgerottet werden möchten“. Das Ausschreiben wurde über dreißig hessischen Orten zugestellt, worunter Alsfeld im anhängenden Verzeichnis erscheint.

Auszug aus dem Ratsprotokoll 1650 aus dem Bestand des Stadtarchivs.

Es ist überliefert, dass Wolfsjagden in den Wintermonaten stattfanden, um ihren Spuren bei Frost und Schnee besser folgen zu können und um sie durch Treib- und Hetzjagden, durch Wolfsgruben als tiefe, ausgemauerte und mit Vieh bestückte Löcher im Erdreich, durch die Anlage von Wolfsgärten in Form von sie einschließenden Zäunen und durch Wolfsangeln oder -fänge sowie durch weitere Methoden zu stellen, unschädlich zu machen und zu töten.

Neben befreiten Personen, so beispielsweise dem Bürgermeister, diverse Beamte, viele Geistliche oder „fremde Schäfer“, waren alle Bürger der Städte und die Bauern auf dem Lande verpflichtet, an Wolfsjagden teilzunehmen, sobald die Obrigkeit die Notwendigkeit sah und hierzu einlud. Der Landgraf betont in dem im November 1642 entstandenen Ausschreiben, dass die Verordnung für die Zeit in Kraft sei, in der sich Wölfe „so sehr vermehrten“.

Sollte sich ihre Anzahl „verlieren oder merklich verringern“, gelte wieder das „alte Herkommen“ für diese Jagden. Die „von alters her befreiten Personen“ sollten dann „in ihrer Freiheit belassen“ werden. Wolfsjagden waren für alle Beteiligten nicht ungefährlich und sehr kostspielig. Die Bürger und Bauern wurden gezwungen, an diesen Ereignissen unentgeltlich teilzunehmen, es sei denn, es wurden Prämien gezahlt.

Wolfsjagden belasteten Kassen der Städte

Die finanziellen Anstrengungen der im Dreißigjährigen Krieg nicht seltenen Wolfsjagden belasteten die örtlichen Kassen schwer. Städte, die im Krieg sehr gelitten hatten, ersuchten die Fürsten, sie von der Pflicht zur Teilnahme an diesen Jagden zu entbinden. Alsfeld, welches während des drei Jahrzehnte andauernden Krieges stark zerstört wurde und die Bevölkerung ausgepresst worden war, versuchte den hessischen Landgrafen in Darmstadt zu bewegen, es zu schonen.

Alsfeld: für den Wiederaufbau von Wolfsjagden befreit

Neben dem der Stadt von Landgraf Georg II. am 31. Januar 1650 für finanzielle Entlastungen und Hilfen zum Wiederaufbau gewährten Gnadenerweises (vgl. Becker, Gnadenerweis, S. 209 ff.; Jäkel, Befestigungsanlagen, S. 159 ff.) war es die am 20. September 1650 in Romrod ausgestellte Urkunde für Alsfeld, in der die Befreiung der Stadt von der Pflicht zur Teilnahme an Wolfsjagden gewährt wird und wodurch die eingesparten Gelder für den Wiederaufbau investiert werden sollten (StA Alsfeld Urkundenbestand, Befreiung der Stadt Alsfeld von Wolfsjagddiensten v. 20. September 1650).

Georg II. rechtfertigt diesen Schritt gegenüber „Bürgermeister, Rat und der ganzen Bürgerschaft“ Alsfelds in „Anerkennung“ der bisherigen „Treue und Devotion“, so dass „sie (Bürger) und ihre Nachkommen von nun an von den Wolfjagddiensten“, welche dieselben „bishero zu leisten schuldig geweßen, gäntzlich gelaßen und befreyet sein“ sollen.

Der Landgraf befahl den Beamten, Alsfeld fortan nicht mehr mit dieser Jagd „zu beschweren“. Georg II. habe zur Bekräftigung die „Urkunde eigenhändig unterschrieben“ und sein „fürstliches Secretsiegel hierauf trucken laßen“. Auf das Privileg ist zudem in den Alsfelder Ratsprotokollen hingewiesen (StA Alsfeld Ratsprotokolle 1622 ff., S. 355). 

Wolfsjagden im Romröder Jägertal

Erinnert wird daran, dass in Romrod, genauer im Jägertal, ein fürstliches Jagdlager existierte. Nach dem Dreißigjährigen Krieg nahmen die Jagdfreuden wieder zu, hatte sich der Wildbestand dort reichlich erholt, wie es Karl Dotter in den Mitteilungen des Geschichts- und Altertumsvereins über Schloss Romrod (M. GAVA 4. R., 1913, Nr. 5/6, S. 44 – 45) ausführt. Dotter nimmt Bezug zu „weniger gerne gesehenem Wild“, nämlich zu Wölfen und der Jagd nach ihnen, indem er bemerkt, dass die große Anzahl der Wölfe, wovon das behandelte landgräfliche Dokument auch zeugt, seit 1640 das Reisen höchst unsicher gemacht habe und nennt das Beispiel, dass am 31. Dezember 1657 „dicht bei Romrod“ sieben Wölfe erlegt worden seien. Im Winter 1658/59 fährt Dotter fort, habe man die stattliche Anzahl von 43 Wölfen erlegt.

Und eine Klage des „Hofmanns vom Petershainer Hof bei Ulrichstein“, auf die Alsfelds Historiker noch hinweist, zeigt, dass die sich vermehrenden Wölfe nicht zuließen, die „Schweine zur Mast“ zu treiben, da dies wegen der Aggressivität der Wölfe zu gefährlich gewesen sei. 

Als Menschen sich Wölfe als Konkurrenten „vom Halse schafften“

Diese exemplarische Momentaufnahme gibt Einblicke in die Reaktionen und Verhaltensweisen der Menschen im 17. Jahrhundert, wie sie in einer Krisenzeit auf die Vermehrung der Wölfe reagiert haben, wie sie sich den Wolf als Konkurrenten um die Nahrung „vom Halse schafften“ und – wohl panisch und von Ur-Ängsten getrieben – zunächst Jagden veranstalteten, deren Ziele die „Ausrottung“ und später das „Reduzieren“ der Wolfspopulation waren. Auf der Grundlage dieser historischen Beispiele lässt sich gegenwärtiges Handeln vielleicht besser erklären und sie laden dazu ein, das Pro und Kontra um den Wolf und die Jagd nach ihm abzuwägen.

Quellen: HStAM Bestand 19 d Nr. 8 Landgräfliches Ausschreiben an Amtleute und Schultheißen wegen der grundsätzlichen Pflicht der Untertanen zur Teilnahme an Wolfsjagden unter Namhaftmachung der von diesem Dienst befreiten Personen, 1642; StA Alsfeld Befreiung der Stadt Alsfeld von den Wolfsjagdiensten v. 20. September 1650, Urkundenbestand 1622 – 1660 o. Sign.; StA Alsfeld Ratsprotokoll 1650 o. Sign., S. 355.

Literatur: E. E. Becker, Ein Gnadenerweis für die Stadt Alsfeld, in: M. GAVA 7. R. 1939, Nr. 17, S. 209 ff.; Galéra, K. S. Baron von, Die Geschichte der Stadt Alsfeld, Alsfeld 1974; H. Jäkel, Die mittelalterlichen Befestigungsanlagen der Stadt Alsfeld, in: M. GMVA 13. R. 1986, Nr. 9/10, S. 129 – 190; Utz Anhalt, Die gemeinsame Geschichte von Wolf und Mensch, Schwarzenbek 2013.

Reproduktion der Alsfelder Urkunde v. 20. September 1650 von Romina Scherz und die des Alsfelder Ratsprotokolls 1622 ff., S. 355, von Michael Rudolf.  Zeichnung der „Wolfsjagd“ von Milena Alexandra Pepler.

von Michael Rudolf

Schreibe einen Kommentar

Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.

Einloggen Anonym kommentieren