
Grüne Vogelsberg begrüßen Urteil des Staatsgerichtshofs zum KommunalwahlrechtDemokratie statt Rechentricks
VOGELSBERGKREIS (ol). Die Grünen Vogelsberg begrüßen die Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs, die Rückkehr zum d’Hondt-Verfahren im Kommunalwahlrecht für verfassungswidrig zu erklären. Das Urteil stärke die Chancengleichheit der Parteien und verhindere eine politische Verzerrung von Wahlergebnissen. Die Grünen sehen darin ein klares Signal für demokratische Fairness und den Schutz von Minderheitenrechten.
Der Hessische Staatsgerichtshof hat die zentrale Änderung am Kommunalwahlgesetz – die Rückkehr zum d’Hondt-Verfahren – für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Damit ist klargestellt: Die Sitzzuteilung darf nicht als politisches Steuerungsinstrument missbraucht werden, um kleinere Parteien systematisch zu benachteiligen und passende Mehrheiten zu „modellieren“, berichtet Die Grüne Vogelsberg in einer Pressemitteilung.
Cornelia Bothe, Sprecherin der Grünen Vogelsberg, erklärt: „Wir danken der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag für die Klage – sie hat die Chancengleichheit der Parteien verteidigt. Dass wir Grüne diese Klage politisch unterstützt haben, war für uns eine Frage der demokratischen Hygiene: Mehrheiten entstehen an der Wahlurne, nicht durch ein manipulierendes Auszählverfahren.“

Foto: Grüne Vogelsberg
Die CDU-geführte Landesregierung hatte die Kehrtwende zu d’Hondt mit einer angeblichen „Zersplitterung“ begründet. Damit sei der Landesregierung offenbar bewusst gewesen: Die Benachteiligung kleinerer Parteien war – nach ihrer eigenen Begründung – Zweck der Wahlrechtsänderung. Der Staatsgerichtshof hat dem eine klare Absage erteilt: Neutralität gegenüber allen Parteien ist zwingend. Das d’Hondt-Verfahren verzerrt das Wahlergebnis systematisch zugunsten großer Parteien, während das bisherige Hare/Niemeyer-Verfahren das Stimmenverhältnis mathematisch exakter abbildet, heißt es.
Kritisch sehen die Grünen auch die politische Flankierung dieses Projekts: Das Innenministerium bat Kommunen und Landkreise ausdrücklich um „Praxisbeispiele“ und fragte unter anderem nach „Problemen“ mit kleineren Parteien, nach längeren Sitzungen sowie nach „Belastungen“ durch Anfragen – eine Schieflage, die kleine Fraktionen pauschal diskreditiert. Dazu sagen die Vogelsberger Grünen klar: „Anfragen sind kein Ballast, sondern ein Kerninstrument demokratischer Kontrolle – sie schaffen Transparenz.“
Was im Landeswahlrecht versucht wurde, erleben die Grünen auch in kommunalen Konzernstrukturen: Im OVAG-/ZOV-Umfeld gebe es wiederholt Bestrebungen, die Opposition aus Aufsicht und Kontrolle herauszuhalten. Dr. Udo Ornik, Fraktionsvorsitzender der Grünen im ZOV, hat diese Entwicklung bereits deutlich benannt: Die OVAG werde als „Selbstbedienungsladen“ genutzt – und kritische Kontrolle werde ausgebremst.

Foto: Grüne Vogelsberg
Bereits bei der Besetzung von Aufsichtsgremien wurde aus Sicht der Grünen versucht, Oppositionsfraktionen herauszudrängen. Dagegen gehen Grüne aus Vogelsberg, Wetterau und Gießen juristisch vor und erwarten nun auch, dass Minderheitenrechte dort geachtet werden. Dies sei auch der Grund, warum die Grünen gegen die beabsichtigte Satzungsänderung zur Erweiterung des Geschäftsbereichs der OVAG gestimmt haben.
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