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Geänderte Öffnungszeiten für Kreisverwaltung sowie Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde rund um die FeiertageKreisverwaltung zwischen den Jahren erreichbar

VOGELSBERGKREIS (ol). Die Kreisverwaltung des Vogelsbergkreises informiert über geänderte Öffnungszeiten rund um die Weihnachtsfeiertage. An den Tagen zwischen den Jahren ist die Verwaltung eingeschränkt geöffnet. Auch die Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörden stehen zu festgelegten Zeiten zur Verfügung. Ab Anfang Januar gelten wieder die regulären Öffnungszeiten.

Rund um die Feiertage gelten für die Kreisverwaltung des Vogelsbergkreises geänderte Öffnungszeiten. Wie der Vogelsbergkreis in einer Pressemitteilung mitteilt, ist die Behörde am Montag, den 22. Dezember, und Dienstag, den 23. Dezember, zu den üblichen Zeiten erreichbar. An den Tagen „zwischen den Jahren“, am Montag, dem 29., und Dienstag, dem 30. Dezember, ist die Kreisverwaltung von 7 bis 15 Uhr geöffnet.

Die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde ist am Standort Alsfeld am Montag, dem 29. Dezember, von 7 bis 12 Uhr geöffnet. Am Dienstag, dem 30. Dezember, sind die Kolleginnen und Kollegen von 7 bis 12 Uhr am Standort in Lauterbach vor Ort.

Für Zulassungsangelegenheiten muss über das Portal auf www.vogelsbergkreis.de ein Termin gebucht werden. Zu finden ist das Termin-Portal über den Link „Fahrerlaubnis- und Zulassungswesen“ auf der Startseite. Am Mittwoch, den 24. Dezember, und am Mittwoch, den 31. Dezember, ist die Verwaltung geschlossen.

Ab Freitag, den 2. Januar, gelten dann wieder die üblichen Öffnungszeiten. Die Kreisverwaltung ist bei Fragen zu Verwaltungsleistungen außerdem telefonisch über die einheitliche Behördennummer 115 erreichbar.

Außenstellen ebenfalls geöffnet

Weiterhin stehen am 29. Dezember und 30. Dezember die Außenstellen der Kfz-Zulassungsbehörde in Freiensteinau, Schlitz und Schotten zur Verfügung. Im Vorfeld müssen dafür in den Verwaltungen von Freiensteinau und Schlitz Termine vereinbart werden.

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