
CDU Fraktion in der Alsfelder StadtverordnetenversammlungVereinsförderung auf Initiative der CDU erhöht
ALSFELD (ol). Die CDU/UWA-Koalition in der Alsfelder Stadtverordnetenversammlung hat eine deutliche Erhöhung der städtischen Vereinsförderung für den Haushalt 2026 beantragt – und durchgesetzt. Nach Jahren ohne Anpassung steigen damit Investitionszuschuss, Veranstaltungszuschuss und besonders die Jugendförderung erheblich an. Die CDU betont die zentrale Bedeutung der Jugendarbeit und des Ehrenamts für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Im Zuge der Haushaltsberatungen der Stadt Alsfeld für den Haushalt des Jahres 2026 brachte die CDU/UWA Koalition vergangene Woche ihren Haushaltsantrag ein. Hintergrund des Antrages ist die lange Zeit nicht erfolgt Anpassung der Vereinsförderung in der Stadt Alsfeld, erklärt die CDU Fraktion in einer Pressemitteilung.
Die derzeit gültige Vereinsförderrichtline wurde im Jahre 2009 eingeführt und basiere auf drei Bausteinen: Dem Investitionszuschuss für Anschaffungen (30.000 Euro), einem Veranstaltungszuschuss (8.250 Euro), sowie der Jugendförderung (24.750 Euro). Seit der Einführung wurden diese Beträge mit Ausnahme des Investitionszuschusses nicht mehr angepasst. Aus Sicht der CDU und ihres Koalitionspartners sei daher insbesondere im Bereich der Jugendförderung eine Anpassung notwendig geworden. „Durch die Jugendarbeit der Vereine und die Vereinsmitgliedschaften bekommen bereits Kinder und Jugendliche Zugang zu unserem Gemeinwesen und werden an unsere Region gebunden. Die dahinterstehende ehrenamtliche Arbeit ist nicht mit Gold aufzuwiegen, muss jedoch auch entsprechend finanziell ausgestattet sein“, so der Fraktionsvorsitzende der CDU Alexander Reinsch. Eine Anpassung sei daher überfällig.
Die Stadtverordnetenversammlung folgte dem Antrag, wonach der Investitionszuschuss auf 40.000 Euro, der Veranstaltungszuschuss auf 10.000 Euro und die Jugendförderung auf 40.000 Euro steige. Die Fraktionen zeigten sich stolz, die Jugendförderung um mehr als 60 Prozent anzuheben. Informationen zum Abruf der Vereinsförderungen können der nunmehr anzupassenden Vereinsförderrichtlinie entnommen oder bei der Stadtverwaltung erfragt werden.


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