Gesellschaft0

Wichtiger Zahlungstermin am 15. NovemberFällige Grundsteuer und Gewerbesteuer

ALSFELD (ol). Die Stadtkasse Alsfeld weist darauf hin, dass am 15. November die letzte quartalsmäßige Vorauszahlung für Grundsteuer und Gewerbesteuer des Jahres 2025 fällig wird. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen werden gebeten, rechtzeitig zu zahlen, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.

Die Stadtkasse der Stadt Alsfeld macht in einer Pressemitteilung darauf aufmerksam, dass am 15. November die letzte quartalsmäßige Vorauszahlung für das Jahr 2025 für die Grundbesitzabgaben und die Gewerbesteuer fällig ist. Nicht rechtzeitig gezahlte Fälligkeiten werden angemahnt und es entstehen zusätzliche Mahngebühren und Säumniszuschläge.

Es wird deswegen die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren angeboten. Sie sparen dadurch vermeidbare Kosten und die Abbuchungen sind immer nachvollziehbar, heißt es.
Bitte setzen Sie sich zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren mit der Stadtkasse unter 06631/ 182-132 in Verbindung oder per E-Mail an stadtkasse@stadt.alsfeld.de.

Sollten Sie die Zahlung per Überweisung oder Dauerauftrag dennoch selbst vornehmen wollen, ist dies ebenfalls möglich. Um die korrekte Zuordnung Ihrer Zahlungseingänge zu gewährleisten, bitten wir Sie darauf zu achten, dass die Angabe des vollständigen Kassenzeichens zwingend erforderlich ist. Das Kassenzeichen entnehmen Sie bitte Ihrem aktuellen Steuerbescheid.  Falls Sie Eigentümer von mehreren Objekten sind, überweisen Sie bitte die Objekte einzeln unter Angabe des vollständigen Kassenzeichens.

Schreibe einen Kommentar

Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.

Einloggen Anonym kommentieren