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Pilotprojekt entlastet Verwaltungen und WehrenFeuerwehr geht digital: Vogelsbergkreis stellt Förderanträge künftig über Landesportal

VOGELSBERGKREIS (ol). Im Vogelsbergkreis können Zuschüsse nach der Brandschutzförderrichtlinie ab sofort digital beantragt werden. Der Kreis nimmt gemeinsam mit vier weiteren Landkreisen am hessischen Pilotprojekt teil; das Amt für Gefahrenabwehr prüft die online eingereichten Unterlagen und gibt sie zur weiteren Prüfung an das Innenministerium frei. Gerade bei Bauvorhaben mit Plänen und Zeichnungen entfällt damit umfangreiche Papierarbeit. Bereits laufende Anträge müssen zusätzlich digital eingereicht werden; die Frist zur Upload-Nachreichung wurde bis Mittwoch, den 15. Oktober, verlängert.

Ein Anbau am Feuerwehrgerätehaus oder ein neues Löschfahrzeug – wenn die Vogelsberger Feuerwehren bislang dafür einen Zuschuss nach der Brandschutzförderrichtlinie haben wollten, musste viel Papier bewegt und seitenlange Anträge zunächst ins Amt für Gefahrenabwehr in der Kreisverwaltung geschickt werden. Dort wurden sie geprüft und schließlich weitergeleitet ans Land. Damit ist jetzt Schluss: Förderanträge können ab sofort digital gestellt werden, denn der Vogelsbergkreis nimmt mit vier weiteren Kreisen an einem entsprechenden Pilotprojekt des Landes Hessen teil, berichtet die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung.

„Wir haben die Zugangsdaten bekommen, sodass wir das Landesportal ab sofort nutzen können“, freut sich Kreisbrandinspektor Marcell Büttner. Die Antragsstellung in digitaler Form ist für die Kommunen und den Landkreis eine enorme Erleichterung. Gerade bei baulichen Vorhaben mit Zeichnungen und Plänen musste bisher viel Papier gewälzt und abgeheftet werden.

Diese Zeiten gehören im Vogelsberg nun der Vergangenheit an. Künftig können die Kommunen ihre Förderanträge digital stellen. „Die werden in eine Cloud hochgeladen und wir bekommen die Information, dass ein Antrag eingegangen ist“, schildert Büttner das Procedere. Das Amt prüft dann die Anträge, verfasst eine Stellungnahme und erteilt die Freigabe zur Prüfung im hessischen Innenministerium.

Etwa zehn solcher Anträge gehen pro Jahr im Landratsamt ein, auch jetzt liegen einige in analoger Form vor. „Wir haben den Kommunen schon mitgeteilt, dass diese Anträge noch ein zweites Mal digital gestellt werden müssen“, so Büttner. Die Frist, die normalerweise am 1. September abgelaufen wäre, wurde verlängert. So haben die Kommunen jetzt bis zum 15. Oktober Zeit, die Anträge hochzuladen.

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