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Pflegestützpunkt Vogelsbergkreis informiert über gesetzliche Neuerungen und NutzungsmöglichkeitenOnline-Veranstaltungen zu Kurzzeitpflege und Entlastungsbetrag starten wieder

VOGELSBERGKREIS (ol). Der Pflegestützpunkt des Vogelsbergkreises bietet regelmäßig Online-Vorträge an, um über aktuelle Änderungen bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie zum Entlastungsbetrag zu informieren. Die Veranstaltungen erklären die rechtlichen Grundlagen, zeigen praktische Anwendungsmöglichkeiten auf und geben Tipps, wie pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen die Leistungen optimal nutzen können.

Der Pflegestützpunkt des Vogelsbergkreises startet wieder mit seinen Online-Veranstaltungen. Am Mittwoch, den 27. August, geht es um das Thema „Neues zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege“, denn zum 1. Juli wurden Anpassungen bei beiden Leistungen vorgenommen und ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro eingeführt. In der Online-Veranstaltung werden die rechtlichen Grundlagen erläutert und die Neuerungen anhand von Beispielen erklärt, berichtet die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung.

„131 Euro Entlastungsbetrag – was nun?“ ist Thema beim zweiten Online-Vortrag, der am 9. September stattfindet. Dabei wird erläutert, was es mit dem Entlastungsbetrag auf sich hat, der ab Pflegegrad 1 zur Verfügung steht. „Oft wird er aus Unwissenheit nicht genutzt, obwohl dieser zum Beispiel für stundenweise Betreuung, hauswirtschaftliche Unterstützung oder durch den Pflegedienst für Hilfe bei der Körperpflege eingesetzt werden kann“, teilt der Pflegestützpunkt in einer Pressemitteilung mit.

Die kostenlosen Online-Veranstaltungen beginnen jeweils um 18 Uhr, sie dauern bis gegen 19.30 Uhr. Der Zugangslink wird nach Anmeldung unter pflegestuetzpunkt@vogelsbergkreis.de verschickt. Telefonische Anmeldung ist unter 06641-9772091 möglich.

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