
Gesundheitsamt gibt HinweiseCorona in Schulen: Enge Abstimmung mit Gesundheitsamt
VOGELSBERG (ol). Die Corona-Fallzahlen steigen seit einigen Wochen und auch der Vogelsbergkreis verzeichnet zunehmend mehr Infektionen. In Schulen treten – trotz sorgfältiger Maßnahmen – immer wieder Fälle auf, müssen Schüler, ganze Klassen oder Jahrgangsstufen in häusliche Quarantäne gehen. Wie das Infektionsrisiko in Schulen minimiert werden kann und was dafür zu tun ist.
„Die Schulen sind gut vorbereitet, haben weitreichende Maßnahmen ergriffen, trotzdem ist das Infektionsrisiko nicht komplett zu minimieren“, sagt Gesundheitsdezernent und Erster Kreisbeigeordneter Jens Mischak. Aufgrund der aktuellen Vorkommnisse weist das Gesundheitsamt in einer Pressemitteilung auf das Vorgehen hin.
Was ist zu tun?
Bei Meldung eines positiven Covid-19 Nachweises bei Personen in der Schule oder bei Personen aus deren persönlichem Umfeld ist das Vorgehen mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen.
Bei der Bewertung ist wichtig, inwieweit die Regeln AHA-L (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken, Lüften) eingehalten werden. „Wir betrachten den Einzelfall – werden die Hygieneempfehlungen des Landes Hessen und des Robert-Koch-Instituts eingehalten, sind die Maßnahmen weniger drastisch“, sagt Dr. Henrik Reygers, kommissarischer Leiter des Gesundheitsamtes. Könne die Einhaltung nicht gewährleistet oder nachvollzogen werden, müsse man entsprechend umfangreichere Maßnahmen ergreifen. Deshalb sei es bei schon bekannten Fällen zu unterschiedlichen Maßnahmen gekommen, erklärt Reygers.
Kurz: Halten sich Schüler und Lehrkräfte an die AHA-L-Regen, muss nur die positiv getestete Person (Indexfall) gemeinsam mit den Mitgliedern des Hausstands und den relevanten Kontaktpersonen der Kategorie 1 (enger Kontakt und damit hohe Infektionsgefahr) in Quarantäne. Die restliche Klasse kann als Kontakt der Kategorie II (geringer Kontakt) eingestuft werden – eine Quarantäne ist nicht nötig.
Wird sich nicht an AHA-L-Regeln gehalten, müssen im Zweifel der gesamte Klassenverbund, Eltern und Geschwister sowie Lehrkräfte in häusliche Quarantäne. Geschwisterkinder der Kontaktpersonen der Kategorie 1 unter 12 Jahren, die im selben Haushalt leben, dürfen für die Zeit der Absonderung keine Schule oder Kindertagesstätte besuchen.
„Umsicht und die AHA-L-Regeln helfen zum einen dabei, das Infektionsrisiko zu minimieren, zum anderen können sie Kindern, Lehrkräften, Eltern und Kontaktpersonen der Kategorie 1 die Quarantäne ersparen“, sagt Mischak.
Zum Hintergrund:
Kategorie I (Höheres Infektionsrisiko):
Kumulativ mindestens 15 Minuten face-to-face-Kontakte in einem Abstand unter 1,50 Meter inner- und außerhalb von Räumlichkeiten. Weiterhin der Aufenthalt mit bestätigtem Fall in relativ beengten Räumen ohne adäquate Lüftung für länger als 30 Minuten sowie direkter Kontakt zu Sekreten (direktes Anhusten, Anniesen).
Kategorie II (Geringeres Infektionsrisiko):
Enger Kontakt, kürzer als (kumulativ) 15 Minuten, Kontakt mit einem Abstand von unter 1,50 Metern bei durchgehenden korrektem Tragen von Alltagsmasken bei sowohl Quellfall als auch Kontaktperson.
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Anmerkung zu „Corona in Schulen“, in allen Schulen in Lauterbach scheinen die Verhaltensregeln bei Corona noch nicht bekannt zu sein, schon in nicht Coronazeiten war es üblich daß je nach Wochentag bis zu 70 Schüler der Schule an der Wascherde in den Pausen oder Freistunden in den Netto Markt in der Vogelsbergstraße gehen um Süßigkeiten und Getränke zu kaufen,obwohl dies laut Schulordnung aus Versicherungsgründen verboten ist,so auch derzeit, Abstand oder Masken, Fehlanzeige, in Gruppen bis zu 10 Schülern dicht an dicht, die Schulleitung ist offensichtlich nicht Willens oder in der Lage dies zu ändern, man muss sich nur wundern.