
Regelungen ab dem 15. JuliDas ist die neue Corona-Besuchsregelung am Alsfelder Krankenhaus
ALSFELD (ol). Ab dem 15. Juli treten in Hessen erste Lockerungen des Besuchsverbots für Krankenhäuser in Kraft. Diese Lockerungen sollen Kontakte der Patientinnen und Patienten zu ihren Angehörigen in begrenztem Maße ermöglichen. Patienten können innerhalb der ersten sechs Tage ihres Krankenhausaufenthalts bis zu zwei Besuche und ab dem siebten Tag des Aufenthalts täglich Besuche von jeweils bis zu zwei Personen empfangen. Das gilt für die stationäre Behandlung. Die Besuchszeiten im Kreiskrankenhaus Alsfeld (KKH) sind täglich von 15 bis 18 Uhr.
Besucherinnen und Besucher, die Angehörige im KKH besuchen möchten, müssen sich grundsätzlich an der Information anmelden, heißt es in der Pressemitteilung des Krankenhaus. Dort erhalten sie dann einen Besuchermeldebogen, der ausgefüllt werden muss. Um Wartezeiten zu verkürzen, können sich Besucher den Meldebogen auf der Homepage des Krankenhauses unter „Corona-Besuchsregeln“ herunterladen und ausgefüllt mitbringen.
Bei der Anmeldung werde das Personal des KKH mit einem Infrarot-Thermometer die Körpertemperatur der Besucher ermitteln. Sollte dabei Fieber festgestellt werden, ist ein Besuch nicht möglich. Nach Ablauf der Formalitäten erhalten Besucher eine „Besucherkarte“, welche sie dann bei Betreten der Station beim Pflegepersonal abgeben. Wichtig ist, dass die geltenden Abstands- und Hygieneregeln unbedingt zu beachten sind. Das heißt, der Mindestabstand von 1,50 Meter zur besuchten Person ist einzuhalten sowie während des gesamten Aufenthaltes eine Mund- und Nasenmaske zu tragen.
Auch interessant:



Schreibe einen Kommentar
Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.
Einloggen Anonym kommentieren