Stadt Alsfeld teilt mitWahlbenachrichtigungen zur Kommunalwahl werden zugestellt
ALSFELD (ol). Bereits vor einigen Tagen hat die Stadt Alsfeld in einem Hinweisschreiben auf die Kommunalwahl, die Corona-Situation und die Möglichkeiten zur Beantragung von Briefwahl hingewiesen. Gleichzeitig wurden Musterstimmzettel für die verschiedenen Wahlen in Alsfeld verteilt. Die Wahlbenachrichtigungen werden in den nächsten Tagen, bis spätestens Sonntag, 21. Februar, durch die Post zugestellt.
Alsfelder Bürgerinnen und Bürger, die bis 21. Februar, keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich innerhalb der Auslegungsfrist für die Wählerverzeichnisse (22. bis 26. Februar 2021) mit dem Wahlamt, Telefon (06631)182-141 in Verbindung setzen. Darauf weist die Stadt Alsfeld hin. Nur so kann im Wählerverzeichnis nachgesehen werden, ob sie eingetragen sind und erforderlichenfalls ein Nachtrag veranlasst werden.
Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht sichergestellt werden kann, dass Wahlbenachrichtigungen auch innerhalb einer Familie zeitgleich zugestellt werden und bittet deshalb, von Anrufen vor dem 21. Februar 2021 abzusehen. Alle Wahlberechtigten sollten gleich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung einen Blick darauf werfen und sich ihren Wahlraum einprägen; sie laufen dadurch nicht Gefahr, am Wahltag einen falschen Wahlraum aufzusuchen, falls sie ihre Wahlbenachrichtigung verlegt haben sollten.
Wer am Wahltag den Wahlraum nicht aufsuchen will oder kann, hat die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Dies ist bis zum Freitag, 12. März 2021, 13 Uhr, möglich, wobei kurz vor der Wahl von einer postalischen Zustellung der Briefwahlunterlagen Abstand genommen werden sollte. Die einfachste und komfortabelste Möglichkeit Briefwahl zu beantragen, ist mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code. Briefwahl kann ebenso schon jetzt online unter www.alsfeld.de über einen Link auf der Startseite beantragt werden.
Sie kann auch per Email oder schriftlich beantragt werden, indem die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt, unterschrieben und in einem frankierten Umschlag an die Stadtverwaltung Alsfeld, Wahlamt, Markt 3, 36304 Alsfeld, gesendet oder unfrankiert in den Briefkasten an der Weinhaustür eingeworfen wird. Wer die Briefwahlunterlagen persönlich abholen oder seine Stimme vorab persönlich abgeben will, kann dies ebenfalls nach vorheriger Terminvereinbarung tun (06631-182-141). Allerdings sollte von dieser Möglichkeit aufgrund der Pandemiesituation nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden, wenn zum Beispiel Online- oder schriftliche Beantragung wegen der Dauer der Zusendung nicht mehr in Frage kommt.
Öffnungszeiten des Wahlbüros, Markt 3, 36304 Alsfeld, 2. Ebene Zimmer 207 (nicht barrierefrei): montags von 8:30 Uhr bis 16 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags von 8:30 Uhr – 12 Uhr, donnerstags von 10 Uhr – 18 Uhr. Am Freitag, dem 12. März, ist das Wahlbüro von 8:30 Uhr bis 13 Uhr geöffnet.
Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass nur die Wahlbriefe in die Ergebnisermittlung einbezogen werden, die am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem orangefarbenen Wahlbriefumschlag angegebenen Ausgabestelle eingegangen sind. Stephan Paule weist darauf hin, dass seitens der Verwaltung alles daran gesetzt wird, Briefwahlunterlagen zeitnah zu versenden. Allerdings wird damit gerechnet, dass zum Zeitpunkt der Zustellung der Wahlbenachrichtigung die Antragsflut nicht immer innerhalb eines Tages zu bewältigen ist.
Schreibe einen Kommentar
Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.
Einloggen Anonym kommentieren