Geflügelpest: Verwaltungsgerichtshof weist Beschwerde gegen Tötungsanweisung ab
Sie haben dagegen gekämpft, doch vor Gericht verloren: Auch die restlichen Vögel auf dem Hof von Familie Amend in Freiensteinau dürfen getötet werden – mit Ausnahme der Tauben. So hat es der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, der die Beschwerde über den Beschluss am Verwaltungsgericht zurückwies.
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