Geflügelpest: Verwaltungsgerichtshof weist Beschwerde gegen Tötungsanweisung ab

Sie haben dagegen gekämpft, doch vor Gericht verloren: Auch die restlichen Vögel auf dem Hof von Familie Amend in Freiensteinau dürfen getötet werden – mit Ausnahme der Tauben. So hat es der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, der die Beschwerde über den Beschluss am Verwaltungsgericht zurückwies.