Gericht erklärt Wahl des Stadtverordnetenvorstehers in Homberg Ohm für ungültig

Im August 2018 wurde in Homberg Ohm ein neuer Stadtverordnetenvorsteher gewählt. Zwei Stadtverordnete hatten sich allerdings gegen die Wahl gewandt, da diese ihrer Auffassung nach nicht ordnungsgemäß abgehalten wurde. Nun hat das Verwaltungsgericht Gießen die Wahl für ungültig erklärt.