Homberg: Gunkels Wahl zum Stavo-Vorsteher ist ungültig

Es mag bekannt vorkommen, dann sich Stadt und Stadtparlament in Homberg Ohm mit der ein oder anderen Klage beschäftigt – und manche dieser Klagen wiederholen sich. So wie die gegen die Wahl eines Stadtverordnetenvorstehers. Schon zum zweiten Mal lag eine solche Klage vor dem Gießener Verwaltungsgericht, schon zum zweiten Mal erklärte das Gericht die Wahl für ungültig – diesmal die von Claus Gunkel.