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Ärger um stille Feiertage in Alsfeld - Mit Abstimmung im TextIst ein Flohmarkt am Volkstrauertag okay?

ALSFELD (jal). Wie begeht man einen Feiertag richtig? Bei Festen wie Weihnachten oder dem 1. Mai ist die Antwort einfach. Man trifft sich mit Freunden und Familie, isst gemeinsam, geht vielleicht später auf eine Party. Doch was ist, wenn es ein stiller Feiertag ist? An solchen Tagen gelten gewisse Regeln – und um die gibt es jetzt in Alsfeld Streit: Weil zwei Märkte für gebrauchte Kleidungsstücke und ein Flohmarkt nicht wie geplant stattfinden können.

Der Mann, der zwei dieser Märkte ausrichten möchte, heißt Torsten Schneider. Er ist der Betreiber der Alsfelder Stadthalle – und Inhaber von Oberhessen-live. Schneider hatte vor, am 19. und 26. November „Weiberschätze“ und „Herrensache“ auszurichten – zwei Märkte für gebrauchte Frauen- und Männerklamotten. Über 200, größtenteils private Standbetreiber sollen sich angemeldet haben, sagt Schneider.

Die Vorbereitungen für die beiden Märkte seien bereits in vollem Gange gewesen, als er Anfang Oktober plötzlich Post von der Stadt Alsfeld erhielt. Im Anhang der E-Mail, die OL vorliegt, befand sich eine andere E-Mail vom Amt für Aufsichts- und Ordnungsangelegenheiten des Vogelsbergkreises – der Aufsichtsbehörde des Kreises für die Stadt, wenn es um Genehmigungen von Veranstaltungen und dergleichen geht.

Ärgert sich über den Kreis und die Stadt: Unternehmer Torsten Schneider

Ärgert sich über den Kreis und die Stadt: Unternehmer Torsten Schneider

In der Mail vom Kreis hieß es, dass die Stadt dem Veranstalter klar machen sollte, dass diese Märkte, für die im Internet bereits geworben würde, nicht stattfinden könnten, da sie an zwei stillen Feiertagen geplant seien und „dem Charakter des jeweiligen Feiertags zuwiderlaufen.“ Der 19. November ist in diesem Jahr der Volkstrauertag, der 26. November Totensonntag. Weiterhin drohte der Kreis der Stadt Alsfeld mit „Fachaufsichtlichen Maßnahmen“, sollte sie dennoch eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Solche Maßnahmen können nach Auskunft der Stadt ein Ordnungsgeld gegen den Veranstalter und das Aufheben der Sondergenehmigung sein.

Das sagt das Gesetz

Im Hessischen Feiertagsgesetz heißt es zu den beiden Tagen: “ Am Karfreitag von 0 Uhr an, am Volkstrauertag und Totensonntag von 4 Uhr an sind unbeschadet der Bestimmungen des § 7 verboten

+ öffentliche Tanzveranstaltungen;

+ öffentliche sportliche Veranstaltungen gewerblicher Art;

+ öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel sowie Aufzüge und Umzüge aller Art, wenn sie nicht den diesen Feiertagen entsprechenden ernsten Charakter tragen;

+ alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, wenn sie nicht der Würdigung der Feiertage, der seelischen Erhebung oder einem überwiegenden Interesse der Kunst, Wissenschaft, Volksbildung oder Politik dienen.“

„Ich war ziemlich baff, als ich das las“, sagt Schneider auf die E-Mail des Kreises bezogen. Als Organisator aller möglichen Veranstaltungen kenne er zwar das Tanzverbot am Karfreitag und anderen Feiertagen, „dass es eine solche Regelung aber auch am Volkstrauertag und am Totensonntag gibt, war mir nicht bewusst“, gibt er offen zu – und schiebt nach: „Überall um unsere Region ist an diesen Tagen etwas los, dabei kann man unmöglich auf die Idee kommen, dass es an diesen Tagen ein Tanz- oder gar generelles Veranstaltungsverbot gibt“.

Wir leben im selben Bundesland. Da sollten doch für alle die selben Gesetze gelten.Torsten Schneider, Betreiber der Alsfelder Stadthalle

In der Tat finden sich im Netz einige Ankündigungen für Veranstaltungen am Volkstrauertag, die nichts mit dem Gedenken an gefallene Soldaten zu tun haben. So ist in Frankfurt beispielsweise in der Jahrhunderthalle ein Antik- und Edeltrödelmarkt angesetzt. Und in Wiesbaden ist für den 19. November mit „Weiberkram“ exakt die selbe Art von Veranstaltung geplant, die Schneider auch in Alsfeld abhalten wollte: Ein Flohmarkt für Mädels- und Frauenklamotten.

„Ich frage mich wirklich, wie das sein kann. Wir leben im selben Bundesland. Da sollten doch für alle die selben Gesetze gelten“, sagt Schneider. Auf Anfrage von Oberhessen-live teilt die Stadt Wiesbaden mit, warum sie anders als die Behörden im Vogelsberg nichts gegen den geplanten Markt unternommen hat.

Zu Beginn stellt die Stadt klar, dass es sich bei jeder Entscheidung um eine Einzelfallentscheidung handele – und das im hessischen Feiertagsgesetz den Behörden „ein gewisser Spielraum […] eingeräumt“ werde, ob eine Befreiung von Veranstaltungsverboten gewehrt werden könne oder nicht.

Bei der Entscheidung im konkreten Fall hätten eine Vielzahl von Faktoren eine Rolle gespielt, heißt es in dem Statement. „Zum einen ist die Tatsache zu berücksichtigen, dass an diesem Tag in Wiesbaden auch viele Veranstaltungen stattfinden werden, welche nicht genehmigungspflichtig sind, so zum Beispiel Kinovorstellungen, eine Veranstaltung der Verbraucherzentrale, eine Baustellenführung der HSK und vieles mehr.“ Des Weiteren heißt es, finde der Markt in einer Halle statt, die nicht in der Nähe einer Kirche oder eines Friedhofs liege, damit scheine eine Störung von Gottesdiensten durch den Markt ausgeschlossen. Das sei auch bei der Stadthalle in Alsfeld der Fall, argumentiert Schneider.

Kreissprecher: „Wir sind nicht im SM-Studio“

Mit der Aussage der Stadt Wiesbaden konfrontiert, sagte Kreissprecher Erich Ruhl-Bady, man kommentiere nicht die Entscheidungen anderer Behörden. Doch warum legt der Vogelsbergkreis die Gesetze strenger aus als andere Städte und Kommunen in Hessen? „Es geht nicht um streng oder nicht, wir sind nicht im SM-Studio“, sagte er dazu. Dem Kreis gehe es lediglich darum, gesetzestreu zu handeln und den Geist des Gesetzes, der ein „schützenswertes Gut“ sei, zu bewahren.

Auch Alsfelds Bürgermeister Stephan Paule betrachtet die Entscheidung des Kreises, die Stadt Alsfeld aufzufordern eine Sondergenehmigung nicht zu erteilen, als juristisch gerechtfertigt. „Eine Verwaltung bindet sich durch ihre früheren Entscheidungen selbst für die Zukunft“, erklärt der Bürgermeister. Heißt im Klartext: Durch das Handeln einer Behörde entsteht in gewisser Weise eine Art Gewohnheitsrecht. Wenn sie – wie beim Kreis in der Vergangenheit der Fall – in bestimmten Bereichen wenig Ausnahmen zugelassen hat, sollte sie auch in Zukunft streng sein, um alle Antragssteller gleich zu behandeln.

Ihn ärgere es aber dennoch „kolossal“, dass es durch eine unterschiedliche Anwendung der Gesetze dazu komme, dass Veranstaltungen im Vogelsbergkreis untersagt würden, die anderenorts möglich seien. Ihm persönlich lägen der Totensonntag wie der Volkstrauertag am Herzen. Dennoch glaube er nicht, dass man Ladenöffnungszeiten Feiertage betreffend überhaupt per Gesetz regeln müsse.  Doch wenn es Regeln gebe, müssten sie einheitlich sein. „Die Durchführungsvorschriften für das entsprechende Gesetz müssen eindeutig sein. Es muss klar sein, wann Sondergenehmigungen erlaubt sind und wann nicht“, sagte Paule. Unberührt davon wolle er, dass die beiden Feiertage den Menschen im Gedächtnis blieben.

„Das ist doch genau der Punkt“, sagt Torsten Schneider. „Viele Menschen wissen gar nicht mehr, für was diese Feiertage überhaupt da sind. Sie haben frei, Familien könnten zusammen etwas unternehmen – aber sie müssen zuhause rumsitzen, weil durch ein Gesetz Feiertage geschützt werden, die niemand mehr begeht“, sagt der Unternehmer. Wenn andere Städte damit liberaler umgingen, müsse sich niemand mehr wundern, dass Menschen nach Frankfurt führen, um etwas zu erleben und dazu klagen würden, dass in der heimischen Region nichts los sei.

So sah es 2016 aus: "Weiberschätze" in der Alsfelder Stadthalle. Foto: Archiv/ol

So sah es 2016 aus: „Weiberschätze“ in der Alsfelder Stadthalle. Foto: Archiv/ol

Schneider bot den Behörden an, an beiden Märkten jeweils für die Kriegsgräberfürsorge und ein Kinderhospiz zu sammeln, um auf den Sinn der zwei Feiertage aufmerksam zu machen. Doch die Stadt lehnte ab. „Alleine eine Spendensammlung ist nicht ausreichend, den Charakter der Veranstaltung so zu verändern, dass sie der Würde dieser stillen Feiertage entspricht“, heißt es in einer Mail an den Stadthallenbetreiber.

Peter Remy, Pfarrer der Evangelischen Alsfelder Kirchengemeinde, findet die Entscheidung der Behörden richtig, die Märkte trotz des Angebots der Spenden zu verbieten. „Unablässige Geschäftigkeit wird nicht dadurch besser, dass sie moralisch motiviert ist“, sagt er. Er finde stille Feiertage besonders „in unserer Zeit zeitgemäß“ und zitiert den dänischen Philosophen Sören Kierkegaard, der im 19. Jahrhundert gesagt haben soll: „Der heutige Zustand der Welt, das ganze Leben ist krank. Wenn ich Arzt wäre und man mich fragte, was rätst du? – ich würde antworten: schaffe Schweigen! Bringe die Menschen zum Schweigen.“

Landrat Manfred Görig sieht es ähnlich. Auf Nachfrage im Kreishaus, ob er sich beim Land für eine Lockerung des Gesetzes stark machen wolle, heißt es schriftlich: „Der Landrat und der Erste Kreisbeigeordnete halten die gesetzliche Regelung für die stillen Feiertage nach wie vor für richtig. Eine rein wirtschaftsorientierte Ausrichtung wäre den Anlässen der Feiertage nicht angemessen.“

Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak lässt sich unter den Augen von Landrat Manfred Görig den Blutzucker am Stand des Kreiskrankenhauses Alsfeld messen. Foto: Kierblewski

Christian Schmidt, Chef der Alsfelder Hessenhalle, hält dagegen. „Ich finde, diese Feiertage sind nicht mehr zeitgemäß“, sagt er gegenüber Oberhessen-live  – und plädiert für mehr Toleranz. Die Menschen, die an den übrigen Tagen arbeiten müssten, könnten sich nicht entspannen, wenn Märkte oder andere Veranstaltungen an solchen Tagen verboten würden. „Dass keine Musik gespielt und keine Fröhlichkeit aufkommen soll, das kann ich ja noch verstehen“, sagt er. „Aber nicht, dass ganze Märkte abgesagt werden.“ Zum Totensonntag sagt er: „Die Zeiten haben sich geändert. Es gibt nicht nur Christen in Deutschland, sondern auch Muslime, die vielleicht nicht mit dem Feiertag verbunden sind. Und gerade deshalb müssen wir weltoffener sein, und auch den Menschen an diesem Tag etwas ermöglichen.“ Natürlich, so fügt er an, gehe es ihm an solchen Tagen aber auch ums Geschäft.

2016 gelang es Schmidt tatsächlich, vom Kreis eine Ausnahmegenehmigung für eine Veranstaltung am Volkstrauertag zu bekommen. Der Sonntag der großen Herbstmesse fiel auf diesen Feiertag. „Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wir haben diese Genehmigung nicht bloß bekommen, weil wir die Hessenhalle sind. Wir mussten viel verhandeln und Auflagen erfüllen – zum Beispiel keine Musik spielen“, sagt Schmidt, der die Hessenhallen-AG seit 2015 leitet. Die Vorplanungen für die Messe seien noch von der alten Führung der Hessenhalle in die Wege geleitet worden, die Behörden hätten schließlich auf die Feiertagsproblematik hingewiesen.

Ausnahme war wirklich eine Ausnahme

Auf Anfrage stellt der Kreis klar, dass die Ausnahme für die Hessenhalle 2016 wirklich eine Ausnahme war. Sie sei nur erfolgt, weil die Hessenhalle sonst die Großveranstaltung hätte verlegen müssen und aufgrund der schon fortgeschrittenen Planung einen „erwartbar sehr hohen Schaden“ erlitten hätte. „Die beiden Vorgänge (Herbstmesse 2016 und der Wunsch von Herrn Schneider 2017) sind nicht vergleichbar. Aus diesem einmaligen Vorgang lässt sich kein Anspruch herleiten, die Entscheidung aus 2016 zu wiederholen.“

Hessenhallen-Chef Christian Schmidt bei der Eröffnung der Herbstmesse 2016. Foto: Archiv/kiri

Auch Hessenhallen-Chef Christian Schmidt bestätigt, dass er als Betreiber der größten Veranstaltungshalle in der Region kein Abo auf Sondergenehmigungen hat. So müsse beispielsweise ein regelmäßiger Nachtflohmarkt, der immer von Samstag auf Sonntag stattfindet, dieses Jahr wie einige Jahre zuvor von einem Freitag auf einen Samstag öffnen, weil der Sonntag der Volkstrauertag sei.

Und Torsten Schneider? Auch bei ihm waren die Planungen für die beiden Märkte schon in vollem Gang. Da ihm eine Klage zu risikoreich war, entschied er sich, die zwei Märkte zu verlegen. „Weiberschätze“ soll an diesem Sonntag, dem 12. November stattfinden, „Herrensache“ ist für den 3. Dezember geplant.

OL-Abstimmungen sind nicht repräsentativ. Sie können nur ein Mal abstimmen, Ihre IP-Adresse wird bei der Teilnahme gespeichert. 

14 Gedanken zu “Ist ein Flohmarkt am Volkstrauertag okay?

  1. Sonntage und Feiertage habe ich bisher als Tag für Ruhe und Familie gesehen. Seit meine Frau ihren Arbeitsplatz gewechselt hat, sind die Verkaufsoffenen Sonntag, immer noch Familientage nur leider ohne meine Frau! Jetzt soll das an den Feiertagen auch noch passieren? Ja, klar meine Frau hat dann an anderen Tagen frei, interessiert aber meine Kinder nicht!

    Warum ist das überhaupt eine Diskussion wert? Warum wird das hier aufgebauscht? Mit der Antragstellung hätte dem Sachbearbeiter der Sachverhalt offensichtlich sein müssen! Der Termin für die Veranstaltungen steht doch schon seit Ewigkeiten fest! Herr Schneider hätte sich ja auch informieren können, o. k. darüber reden wieder lieber nicht!

    Hier wird das Unvermögen von Antragsteller und Sachbearbeiter zum Thema der Allgemeinheit gemacht! Es wird nun über den Sinn der Feiertage die Auslegung des Gesetzes und deren Gleichbehandlung durch Städte und Gemeinden gesprochen!

    Thema verfehlt, hätten beide Seiten früher erkannt, dass es sich um einen Feiertag mit Einschränkungen handelt, wäre es zu dieser Diskussion nie gekommen! Wälzt eure Probleme nicht auf dem Rücken der Allgemeinheit ab!

  2. @Dr.Frickel:
    So lange es einen nicht betrifft, hat man gut reden, gell?!
    Machen Sie sich um mein Gehalt mal keine Sorgen.

    @Tim:
    Es gibt Studien darüber welche belegen, dass die Verlängerung von Ladenöffnungszeiten nicht die Kaufkraft im Internet beeinflussen.
    Heisst: Ob Sonntag auf ist oder nicht, tangiert das Online-Kaufverhalten gleich NULL.
    Das Problem hierbei ist die „Geiz ist geil“ – Mentalität der Deutschen.
    Es wird eben nicht unbedingt aus Zeitmangel etwas im Internet bestellt, sondern nur deshalb, weil es den gewünschten Artikel entweder im Net günstiger gibt oder es ihn vor Ort eben halt gar nicht gibt.
    Versuch mal in Alsfeld eine einfache CD zu kaufen …
    Aber ich kann Dich beruhigen, ich boykottiere auch Amazon als amerikanisches Unternehmen, welches im Weihnachtsgeschäft stets Leiharbeiter aus Bulgarien und Polen einsetzt und diese dann unter Tarif bezahlt.

  3. @Markus St.
    3 Kinder zu erziehen ist ein Vollzeitjob. Da sollte man schon vorher schauen, ob der Göttergatte auch die gesamte Familie alleine ernähren kann.

  4. Volkstrauertag und Totensonntag sind aus der Zeit gefallen. Hier soll durch uralte Sondergesetze ein halber Monat für Veranstaltungen eingeschränkt werden. Völlig unverhältnismäßig und absurd, Musik verbieten zu wollen, obendrein für geschlossene Veranstaltungen, die keinen sonst weiter stören. Ein „ernster Charakter“ ist letztlich willkürlich und ein Eingriff in die inhaltliche und weltanschauliche Ausgestaltung von Veranstaltungen, der Versammlungsfreiheit. Da wird es problematisch und beginnt die Scharia.

  5. Wenn wir in Deutschland sonst keine Probleme haben, dann sage ich herzlichen Glückwunsch! Wen stört einen Flohmarkt am Volkstrauertag? Es gibt genug Menschen die mit der Kirche nichts anfangen können. Dazu zähle ich mich auch.Also wer auf einen Flohmarkt gehen will,soll gehen. Wer trauern will soll trauern. Basta!

  6. Lieber Benn Müller, sie fragen was uns in unserem Christenland noch heilig ist. Werte wie Nächstenliebe, Respekt und Toleranz. Darauf sollten sie sich besinnen statt in unschöner Weise auf Jungunternehmer die nur Kohle verdienen wollen loszugehen. Unsere Region bräuchte noch viel mehr junge Menschen, die bereit sind mit Mut, Engagement und Fleiß Arbeitsplätze zu schaffen und Verantwortung zu übernehmen.Für mich ist auch Freiheit ein großes Gut und ich denke, dass jeder frei entscheiden sollte wie er diese Gedenktage verbringen möchte.

  7. Lieber Markus,

    ich stimme dir in vielen Punkten zu. Nur so lange im Internet auch nachts und am Wochenende und am Feiertag geshopped werden kann, sind die Beschäftigten der Läden leider am Ende doch die Leidtragenden. Denn der Umsatz landet einfach bei Amazon und Co, die Geschäfte werden nach und nach schließen.Wäre es aus deiner Sicht daher konsequent auch shoppen im Internet nur zu Ladenöffnungszeiten zu erlauben, die auch für normale Geschäfte gelten?

  8. Ich kann Herrn Schneider, den ich einmal konfirmiert habe, mit seinem unternehmerischen Interesse gut verstehen! Aber ich finde, dass wir gemeinsam darüber nachdenken sollten, wohin es führt, wenn nur noch „der Markt“ unser Leben regelt und orientiert. Das „Argument“ von Herrn Schmidt als Betreiber der Hessenhalle empfinde ich als unredlich: Hier werden die muslimischen Mitbürger instrumentalisiert, um unternehmerische Interessen durchzusetzen. Sie sollten sich doch einmal fragen, wieviele Muslime beispielsweise am Ramadan Ihre Veranstaltungen besuchen würden, bevor Sie diese in einem allzu durchschaubaren Manöver gegen die christliche Prägung unseres Landes ausspielen!
    Und der Kommentator „TR“, der sich fragt, ob wir denn hier „im Iran leben“, sollte vielleicht einmal darüber nachdenken, welche „Ayatollahs“ bei uns herrschen, denen Menschen wie er („bekennender garnix“) ein leichtes Spiel bereiten.
    Zur sachlichen Klarstellung möchte ich noch darauf hinweisen, dass der Volkstrauertag kein kirchlicher Feiertag ist, sondern 1920 vom Volksbund deutscher Kriegsgräberfürsorge als nationaler Gedenktag für die Toten des Ersten Weltkriegs angeregt wurde. Seit 1952 ist er in Deutschland Gedenktag für die Opfer der letzten beiden Weltkriege und des Nationalsozialismus – durchaus ein stiller Gedenktag nicht nur für Einzelne, sondern für ein Land, an dem es Wichtigeres geben sollte als die nächste Veranstaltung, die unser Leben zum Flohmarkt macht.

    Pfarrer Peter Remy

  9. Hier werden wieder Äpfel mit Birnen verglichen.
    Ein Flohmarkt ist sicherlich etwas anderes, als die mit in der Umfrage vermischten Ladenöffnungszeiten.
    Ich selbst boykottiere incl. Familie schon seit Jahren verkaufsoffene Sonntage. Die Leidtragenden bei solchen Veranstaltungen sind doch die Angestellten, welche vom Unternehmer dazu genötigt werden, auch noch am Sonntag zu arbeiten. Und komm mir bitte jetzt keiner mit Krankenhaus- und Pflegeberufen an, wo es Gang und Gebe ist am WE zu arbeiten. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe. Dieses dient in erster Linie zum Wohle und zur Gesundung der Menschen aber nicht etwa um den Reibach zu machen bzw. zu fördern!
    Von den Personal- und Stromkosten ganz zu schweigen. Letztendlich verteilen sich die Einnahmen der Unternehmer nur anders über die Woche. Das Geld gibt sich nur ein mal aus.

    @ Dr. Frickel:
    Schlimm genug! Aber bei so einem Cowboy-Land wie den USA auch kein Wunder. Wir müssen nicht jeden Blödsinn wie z.B. Halloween von den Amerikanern übernehmen. Erst recht nicht die Ladenöffnungszeiten.
    Sie sollten mal Ihre Frau eine Woche lang die ganze Nacht durcharbeiten lassen, während Sie auf die drei Kinder aufpassen. Ich glaube danach wären SIE kurriert.

  10. Wer Stille sucht, kann ja zuhause bleiben oder im Wald spazieren gehen. Aber warum muß ich mir als bekennender „garnix“ von Religionsanhängern irgendwas vorschreiben lassen, gedeckt vom Staat? Wo leben wir denn? Im Iran?

  11. Ich verstehe nicht, warum das in Alsfeld anders ist, als woanders in Hessen. Gesetze müssen überall gleich sein. Aber unsere Politiker haben ja tolle Ausreden. Warum geht das dann in Frankfurt und Wiesbaden? Da brauchen wir uns hier echt nicht mehr wundern, wenn hier nichts los ist. Die Feiertage kann jeder auch für sich ruhig gestalten, wenn irgendwo ein Flohmarlt stattfindet, das stört ja nun wirklich niemanden.

  12. Ich finde die Entscheidung der Stadt richtig. Es gibt genug andere Termine und Flohmärkte sind nun wirklich nicht soooooo wichtig.

  13. Im Vogelsberg ist man gerne auch mal extra-blöd, wenn es das Gesetz hergibt. Habe ich gelegentlich auch schon selbst erlebt. Extra-blöd in jeder Hinsicht. Vorschriften und Gesetze werden grundsätzlich buchstabengetreu ausgelegt. Bis heute gibt es keine „LAT“- und „ALS“-Kennzeichen. In anderen Landkreisen lässt man die Leute einfach mit dem Kennzeichen rumfahren, das ihnen gefällt. In anderen Landkreisen läuft das auch mit dem schnellen Internet. Im Vogelsberg natürlich nicht. Da hängt man an den Lippen der Telekom. Ist ja auch sowas wie der Vater Staat damals. Und da wundert man sich nicht, wenn an irgendwelchen öden Feiertagen im Kreis nichts läuft. „Volkstrauertag“ – auch so ein Käse! In den USA feiert man den „Veterans’s Day“. Und alle Soldaten und ihre Angehörigen bekommen satte Prozente beim Einkauf. Es gibt auch die eine oder andere Parade. Zum Beispiel heute in New York. Aber bei uns wird ja ständig getrauert und geweint.

  14. Absolut richtig von der Stadt! Solche wie T. S. die meinen alles in Frage zu stellen gibt es zuhauf. Wir müssen aber endlich zu unseren Wurzeln zurück. Diese Jungunternehmer kennen nur eins „Kohle“ und vergessen wo sie herkommen und wer sie indirekt groß gemacht hat. Es muss Grenzen geben! Wer arbeitet denn ? T.S oder der der unter Druck arbeiten muss/soll(alles freiwillig)? Nichts ist mehr heilig im Christenland!Das schlimme ist auch das Wieso und Unverständnis von T.S..

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