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CDU und FDP weisen aus ihrer Sicht auf weitaus praktikablere Lösungen hinMehrheit im ZAV für Windelsäcke

LAUTERBACH (cdl). Kleine Überraschung im Haupt- und Finanzausschuss des Zweckverbands Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis (ZAV). Für den Antrag der Freien Wähler kostenlose Windelsäcke in den Wirtschaftsplan 2017 aufzunehmen, konnte mit Zustimmung der SPD eine Mehrheit gefunden werden.

Allerdings wurde auch deutlich, dass es rechtliche Hürden geben könnte und CDU und FDP auf bestehende Alternativlösungen hinwiesen, die in der Bevölkerung weitestgehend unbekannt seien.

Der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler im ZAV Lothar Bott begründete den Antrag seiner Fraktion. Er wies daraufhin, dass es „ausschließlich um den häuslichen und nicht den gewerblichen Bereich geht.“ Der Antrag sei für Familien mit kleinen Kindern und Familien mit häuslicher Pflege gedacht, die von Inkontinenz betroffen sind. Man wolle die Haushalte durch die Systemumstellung bedingte Problematik miteinbeziehen.

Verbandsvorstandsmitglied Rainer-Hans Vollmöller machte deutlich, dass nach seiner Rechtsauffassung (§ 10 KAG – Benutzungsgebühren) der Antrag in seiner Form gar nicht möglich sei. Jedoch betonte er aber zugleich, dass es sich dabei um seine eigene Einschätzung handele. Darüber hinaus sei unabhängig der rechtlichen Auffassung, die Lösung mit Säcken ist nicht optimal. Mit einer sechsmaligen Lehrung stehe lediglich ein Volumen von 360 Litern zur Verfügung. „Wir hätten mit den Säcken nur 360 Liter zur Verfügung“, so Vollmöller. Mit der Möglichkeit der Erweiterung der Tonnen um 120 oder 240 Liter steige das Volumen auf rund 1.600 Liter oder sogar 3.120 Liter. „Das macht monatlich 3,60 Euro oder 5,31 Euro aus“, führte Vollmöller aus. Hinzu komme, dass ein Müllsack im Gegensatz zu einer Mülltonne leicht zu beschädigen sei. Außerdem bestehe bei Müllsäcken eine höhere Gefahr der Geruchsbelästigung.

Ablehnung bei CDU und FDP – Zustimmung bei SPD

Mario Döweling nahm ebenfalls im Namen der Arbeitsgruppe der CDU und FDP zum Antrag der Freien Wähler Stellung. „Wir werden den Antrag der Freien Wähler ablehnen. Wir sehen den Spielraum nicht. Es ist bereits von der Verwaltung dargestellt worden, dass es bessere Lösungen gibt“, so Döweling. Kostengünstig gebe es eine bessere Lösung wie bereits aufgezeigt, da sei man bereits einen Schritt weiter.

Dr. Olaf Dahlman machte für die SPD-Fraktion im ZAV deutlich, dass man längere Zeit kontrovers über den Antrag diskutiert habe. „Wir werden dem Antrag zustimmen, da wir grundsätzlich der Meinung sind, dass es ein wichtiger Antrag ist.“ Jedoch grenzte er ein, dass man sich in die rechtliche Situation nicht eingearbeitet habe und dazu keine Stellung nehmen könne. Mit sechs Jastimmen und fünf Neinstimmen wurde der Antrag zur Beschlussempfehlung am 20. Dezember angenommen.

Erläuterungen im Anschluss der Sitzung

ZAV-Geschäftsführer Dr. Hansjörg Fuchs erläuterte nach der Sitzung: „Im Gegensatz zur hier öffentlich geführten Diskussion gibt es bei uns erstaunlich wenige Anfragen wegen der Müllmenge der Windeln.“ Vielmehr würden sich die Bürger am neuen Abholrhythmus stören und hätten gerne weiterhin die 14-tägige Abholung. Die Leute, die anfragten, hätten vielmehr ein Problem mit dem neuen vierwöchigen Rhythmus. Eine größere Tonne koste im Jahr rund 40 Euro mehr und würde im Gegensatz zu den Windelsäcken sogar 13 Mal im Jahr abgeholt.

Abschließend erklärten Vollmöller und Dr. Fuchs noch einmal ausführlich, wie sie den „§ 10 KAG – Benutzungsgebühren“ verstehen. Kurz zusammengefasst dürfe der ZAV gar keine Sonderregeln für eine Personengruppe einführen, es sei denn, man ändere die Satzung. Eine praktikable Lösung könnten aber die Städte oder Gemeinden beschließen. Sie müssten die Windelsäcke den Bürgern zur Verfügung stellen.

 

 

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