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Wiederkehrende Straßenbeiträge sind weder günstiger noch gerechterKoalition für Beibehaltung der Straßenbeiträge

ALSFELD (ol). Die CDU/UWA-Koalition befürwortet die Beibehaltung des bisherigen Systems, in dem bei der grundhaften Sanierung von Straßen die Beiträge von den jeweiligen Anliegern getragen werden. Das Alternativsystem der wiederkehrenden Beiträge führe zudem zu zusätzlichen Belastungen, so die gemeinsame Pressemeldung der Koalition.

In der laufenden Woche wird die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Alsfeld über die Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge entscheiden. „Die grundsätzliche Idee, Straßenbeiträge für grundhafte Sanierungen auf eine größere Anzahl von Haushalten, zum Beispiel einen ganzen Ortsteil zu verteilen, hat Charme“, so der Stadtverordnete der Unabhängigen Wähler Alsfeld (UWA) Achim Spychalski-Merle. So habe die UWA im Januar dieses Jahres einen Satzungsentwurf für die wiederkehrenden Straßenbeiträge eingebracht und den Magistrat aufgefordert, zügig eine Entscheidungsgrundlage in dieser wichtigen Frage zu schaffen. Mit einer Informationsveranstaltung für die beteiligten Gremien am 28. September sei diesem Antrag der UWA insofern entsprochen worden, als dass nun alle für eine Grundsatzentscheidung notwendigen Informationen vorliegen. So seien unter anderem Beispielrechnungen verschiedener Straßen sowie Betrachtungen der Folgen und Folgekosten für die Verwaltung vorgelegt worden.

Nach der gemeinsamen Fraktionssitzung am Montag fasst die CDU/UWA-Koalition in einer gemeinsamen Presseerklärung das Ergebnis der Beratungen wie folgt zusammen: Das Konzept der wiederkehrenden Straßenbeiträge sei weder günstiger noch gerechter. Daher werde die CDU/UWA-Koalition die Einführung der wiederkehrenden Straßenbeiträge mehrheitlich ablehnen.

Zwar würden die Beiträge auf eine größere Anzahl von Haushalten umgelegt, aber es bestehe das Risiko, dass der vermeintlich günstige Ausbau der eigenen Straße Begehrlichkeiten in Bezug auf den Ausbauzeitpunkt, sowie die Ausführung wecke, da diese ja von allen bezahlt würden.

„Viel gewichtiger sind die finanziellen Folgen für den Ergebnishaushalt der Stadt Alsfeld“, erläuterte Spychalski-Merle. Die entstehenden Einführungskosten von mindestens 40.000 Euro sowie die laufenden Kosten von über 10.000 Euro jährlich zuzüglich ergänzender Personalkosten seien nicht auf die Beiträge umzulegen und müssten deshalb anderweitig im Haushalt erwirtschaftet werden. Und das in einem Haushalt, der nach Maßgabe der UWA – trotz positivem Ergebnis – nicht voll ausgeglichen sei, weil der Ergebnisüberschuss die Rückzahlung laufender Kredite nicht decke.

Der CDU-Stadtverordnete und Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Frank Jungk habe zudem festgestellt, „dass die Umverteilung der Straßenbeiträge in einer bestimmten Anzahl von Fällen zu Ungerechtigkeiten führe.“ So würden beispielsweise bei Einführung die Beitragszahler an klassifizierten Straßen (also Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) stärker belastet als dies bisher der Fall sei. Ein weiteres Risiko bestünde für Mieter, da es möglich sein könnte, dass die Eigentümer die wiederkehrenden Straßenbeiträge auf die Mieten umlegen.

„Wenn wir zu diesem Zeitpunkt für die Beibehaltung der bestehenden Straßenbeitragssatzung stimmen, werden wir durch ergänzende Maßnahmen versuchen, die Planbarkeit und Zumutbarkeit von Straßenbeiträgen für die Eigentümer zu verbessen“, erklärte hierzu Achim Spychalski-Merle.

Folgende begleitende Maßnahmen sind von der CDU/UWA-Koalition vorgesehen:
Eigentümer sollen frühzeitig und umfänglich über die anstehenden Baumaßnahmen informiert werden, damit rechtzeitig Rücklagen angespart werden können (cairca 4 bis 5 Jahre vor der Baumaßnahme). Nimmt man den Zeitraum von Ausbaubeginn bis zur Abrechnung sowie die Möglichkeit der Stundung hinzu, hat ein Beitragszahler somit einen Planungszeitraum von 10 bis 12 Jahren, was ein zumutbarer Zeitraum ist.

Erarbeiten einer Prioritätenliste anhand eines Straßenzustandskatasters, um die Baumaßnahmen besser vorhersehbar zu machen.

Bevorzugung von kostenoptimierten Lösungen bei der grundhaften Sanierung.

Genaue Prüfung im Einzelfall, ob mit geeigneten Maßnahmen die Lebensdauer der Straße bis zur grundhaften Sanierung verlängert werden kann.

Die CDU/UWA Koalition sei sich sicher, durch diese Maßnahmen die Straßenbeiträge nachhaltig in ertragbarem Rahmen für die Beitragszahler zu halten und gleichzeitig den städtischen Haushalt vor zusätzlichen Ausgaben zu schützen.

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