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Kindergartenkinder unsittlich berührt: Timo P. muss für drei Jahre ins GefängnisAlsfelder wegen sexuellem Missbrauchs verurteilt

ALSFELD/DARMSTADT (jal). Ein 21-jähriger Alsfelder ist heute vom Landgericht Darmstadt zur einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Wie mehrere Medien berichten, befand das Gericht den Mann für schuldig, fünf Mädchen im Alter von vier bis sechs Jahren in einem Kindergarten sexuell missbraucht zu haben.

Im Bericht der Online-Ausgabe des Darmstädter Echos heißt es, Timo P. habe das Urteil des Landgerichts nahezu regungslos entgegen genommen. Der Ex-Kindergartenmitarbeiter muss für drei Jahre ins Gefängnis. Das Gericht sei damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Der Verteidiger des Angeklagten, Manfred Döring, habe zur Empörung der anwesenden Eltern eine Bewährungsstrafe gefordert. Einige Eltern waren als Nebenkläger aufgetreten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der junge Mann in Juni und Juli vergangenen Jahres fünf Mädchen im Alter von vier bis sechs Jahren in acht Fällen sexuell missbrauchte, indem er sie „unsittlich berührte“ oder sich selbst berühren ließ. Die Taten geschahen in einem Kindergarten im südhessischen Pfungstadt, in dem Timo P. zu dieser Zeit gerade seinen Bundesfreiwilligendienst absolvierte. Laut hessenschau.de war der Angeklagte vornehmlich als Hausmeister tätig, half in der Küche und bei den Einkäufen.

Großes Medieninteresse: Einige Kamerateams verfolgten die Gerichtsverhandlung.

Großes Medieninteresse: Einige Kamerateams verfolgten die Gerichtsverhandlung.

Konkret wurde ihm vorgeworfen, die Mädchen im Intimbereich angefasst zu haben, während sie sich umgezogen haben. Dies gestand der Angeklagte zwar, zeitgleich wehrte er sich jedoch gegen den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, pädophile Neigungen zu hegen. Das sommerliche Wetter und die nackte Haut der Mädchen hätte ihn damals sexuell erregt. Er habe vorher noch nie eine Freundin gehabt. Im Darmstädter Echo heißt es, der Angeklagte habe sein Verhältnis mit einem der Kinder als eine „feste Beziehung“ bezeichnet.

Einen Umstand, den das Gericht nicht gelten ließ. „Sie haben Vertrauen missbraucht“, sagte der Vorsitzende Richter Martin Wallocha laut hessenschau.de in der Urteilsbegründung. Und weiter: „Die Verantwortung für das, was Sie taten, liegt aber bei Ihnen, nicht bei den Kindern.“ Die Erfahrung zeige, dass die Mädchen mit den Erlebnissen wohl noch lange zu kämpfen hätten. Wie der Staatsanwalt sagte, seien die Auswirkungen auf die Familien dagegen schon unmittelbar zu spüren. So sei eine Mutter weggezogen, weil sie es nicht mehr ertragen konnte, ständig auf die Geschehnisse angesprochen zu werden.

Allen Beteiligten erheblich geschadet

Oberstaatsanwalt Wolfgang Sattler sagte vor Gericht zudem, der Angeklagte habe, obwohl ihm jeder körperliche Kontakt ausdrücklich untersagt worden war, weiter gemacht und die Intensität seiner Taten immer weiter gesteigert. Er habe mit seinen Taten nicht nur den Kindern, sondern auch den Eltern, dem Personal des Kindergartens und schließlich auch dem Ruf des katholischen Kindergartens selbst erheblich geschadet.

Die Eltern, die als Nebenkläger auftraten, unterstützten den Antrag der Staatsanwaltschaft und forderten ebenfalls eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren. Laut Oberstaatsanwalt Sattler hat Timo P. sich geweigert, Fragen der Nebenkläger zu beantworten. Dabei hätte gerade das den Eltern helfen können, seine Taten zu verstehen, sagte er.

Das Geständnis des Angeklagten wirkte sich strafmildernd aus, auch, weil dadurch den Kindern eine Aussage vor Gericht erspart blieb. Timo P. sei ein besonderer Tätertyp, da er im Gegensatz zu anderen seine Taten einräume und sie bereue. Dies müsste bei der Urteilsfindung für ihn positiv berücksichtigt werden. Trotzdem muss er nun für drei Jahre ins Gefängnis, auch, so der Richter, um deutlich zu machen, dass die Gesellschaft Missbrauch an Kindern nicht dulde. Das Strafmaß bei sexuellem Missbrauch von Kindern liegt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

Die Taten selbst, nicht die Neigung bestraft

Das Gericht machte klar, dass es nicht die pädophile Neigung des Angeklagten an sich, sondern die tatsächlich verübten Taten bestrafe.

Die Verteidigung sprach in ihrer Argumentation von einer „Reifeverzögerung“ bei ihrem Mandaten. Timo P. wirke eher wie ein 17-Jähriger und mache nicht den Eindruck eines 21-jährigen Mannes. Laut dem Echo-Bericht soll es die Eltern kaum auf den Sitzen gehalten haben, als der Anwalt sagte, alle Taten hätten sich lediglich in Bruchteilen von Sekunden abgespielt und dass es ohne das weitgehende Geständnis des Angeklagten erst gar nicht zu einer Anklage in diesem Ausmaß gekommen wäre.

Vorläufig auf dem Weg in die Freiheit: Timo P. verlässt das Gericht. In einer Woche wird das Urteils rechtskräftig. Sein Anwalt prüft, ob er vorher in Berufung geht.

Vorläufig auf dem Weg in die Freiheit: Timo P. verlässt das Gericht. In einer Woche wird das Urteils rechtskräftig. Sein Anwalt prüft, ob er vorher in Berufung geht.

Der Verteidiger plädierte für eine Bewährungsstrafe, da Pädophile in Gefängnissen oft von ihren Mithäftlingen schikaniert würden. Dadurch würde der Gefängnisaufenthalt zu einer Isolationshaft, die einen Menschen „seelisch zerstören könne“, heißt es im Echo. Damit werde seinem Mandaten die Zukunft verbaut. Der Anwalt plädierte daher für eine Bewährungsstrafe, mit der Auflage für den Angeklagten, sich einer Therapie zu unterziehen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt hat eine Woche Zeit zu überlegen, ob er in Berufung geht. Laut dem Darmstädter Echo ist sich die Verteidigung über diesen Schritt noch nicht sicher. Der Vorsitzende Richter riet dem Angeklagten, psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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