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Das Gericht sah das "ruchlose" Verhalten der 74-Jährigen für die Höhe der Strafe ausschlaggebend42 Monate Haft für 74-jährige Betrügerin

ALSFELD (cdl). Das Amtsgericht Alsfeld hat heute die Angeklagte aus Grebenhain, die ihre Freundin im Garten vergraben hatte, um weiterhin ihre Rente und das Pflegegeld zu kassieren, zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

In der Urteilsbegründung stellte das Gericht das „ruchlose“ Handeln der Frau in den Vordergrund. In allen drei Anklagepunkten der verschiedenen Betrugsfälle befand das Gericht die Frau für schuldig und ging sogar über das geforderte Strafmaß der Staatsanwaltschat von zwei Jahren und zehn Monaten hinaus.

Ein ausführlicher Bericht über den außergewöhnlichen Fall mit Hintergründen folgt.

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