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Flüchtlingskosten: Land zahlt dem Kreis rückwirkendes Defizit und höhere PauschaleFür zwei Millionen die Klage zurück genommen

LAUTERBACH (aep). Vergangenes Jahr strengte der Vogelsbergkreis eine Normenkontrollklage gegen das Land an, um mehr Geld für die Unterbringung der Flüchtlinge zu bekommen, heute nahm der Kreistag die Klagen wieder zurück – und wertete diesen Schritt als positiv. Mit gutem Grund, wie Landrat Manfred Görig in der Begründung für seinen Rücknahme-Antrag herausstellte: Man einigte sich bereits auf eine  höhere Kostenerstattung. Der Kreis bekommt zwei Millionen – und steht nun erheblich besser da.

Genau vor einem Jahr hatte der Vogelsberger Kreistag dem Landrat mit einstimmigem Votum grünes Licht für den Klageweg gegeben (Oberhessen-live berichtete), weil der Kreis, so erklärte Görig zuvor bei der Sitzung in Lauterbach, für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge ein Defizit von 2,6 Millionen Euro decken müsse. Darin enthalten sind neben der Unterkunft auch die Regelleistungen, sozialpädagogische Betreuung und Krankenhilfekosten.

Inzwischen habe es vier Verhandlungsrunden zwischen den Vertretungen der Städte, Gemeinden sowie Kreise und dem Land Hessen gegeben, aus denen als Ergebnis hervorgegangen sei, dass das Land für Kosten aus den Jahren 2011 bis 2015 eine Summe von rund 100 Millionen Euro nachschießen wolle. Auf den Vogelsbergkreis entfielen dabei zwei Prozent, also knapp zwei Millionen Euro, die das inzwischen kalkulierte Defizit von 2,3 Millionen auffangen.

In dem Zuge sei auch die gewährte Pauschale von bisher 601 Euro angehoben worden. Das Land habe zunächst 15 Prozent erhöhen wollen, aber man habe erklärt: „Dann ist das Gespräch beendet. Auf die 45 Prozent Anhebung, die es dann wurden, sei er „ein bisschen stolz.“ 865 Euro Euro betrage nun auch rückwirkend die gewährte Pauschale vom Land pro Flüchtling. Einzige Gegenforderung aus Wiesbaden: Der Vogelsbergkreis möge die Normenkontrollklage zurücknehmen. Damit habe er kein Problem, beschied Landrat Görig: „Das was wir erreichen wollten, ist auf den Weg gebracht worden.“ Das fanden die Fraktionen auch so und entschieden den Rückzug mit einstimmigem Votum.

Nicht allerdings, ohne über Ursachen und Wirkungen noch etwas zu diskutieren. So nannte Stephan Paule als CDU-Fraktionssprecher die Entwicklung zwar „äußerst positiv“, doch widersprach er dem Eindruck, die Klage könnte das Land bewegt haben. Vielleicht habe man in Wiesbaden einfach auf die Entwicklung reagiert: „Dem konnte sich das Land nicht entziehen.“ Friedel Kopp (FWG) moniert dagegen, dass das Land nur bis 2011 rückwirkend für Kosten aufkomme: „Da bleibt ein Defizit, dass wir nicht erstattet bekommen.“ Das bleibe auch an den Städten und Gemeinden hängen. Udo Ornik (Grüne) wiederum sah noch eine amndere Ursache fürs Einlenken der Landesregierung: Vielleicht habe das Land ja Angst vor der Klage gehabt – siehe das „Alsfeld-Urteil“ in Sachen Kommunalem Finanzausgleich.

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