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Bürgermeisterwahl: Guido Schneider scheitert mit der Klage gegen die RechtmäßigkeitKeine Unterstützer, kein Einspruch gegen die Wahl

LAUTERBACH/GIESSEN (aep). Die Bürgermeisterwahl in Lauterbach muss nicht wiederholt werden. Das stellte heute das Verwaltungsgericht in Gießen fest, nachdem der Einwohner Guido Schneider im vergangenen Jahr formal Klage gegen die Gültigkeit einreicht hatte. Heute fand das Verfahren statt, und die Vorsitzende Richterin stellte dazu eingangs schon fest: Sie könne den grundlegenden Vorwurf nicht nachvollziehen, dass Indiskretionen in der Verwaltung den Kläger an der Teilnahme gehindert hätten. Nach einer halben Stunde Verhandlung zog man sich zur Beratung zurück, und mittags hieß es: Der Einspruch werde zurück gewiesen.

Einen ganzen Strauß von Vorwürfen zur Bürgermeisterwahl im Mai 2014 hatte Guido Schneider in seiner Klage gegen die Stadt und indirekt Amtsinhaber Rainer Hans Vollmöller erhoben, die seiner Ansicht nach eine Wiederholung rechtfertigten. Das Lauterbacher Stadtparlament hatte den Einspruch im Juni vergangenen Jahres bereits als unbegründet abgewehrt.

Doch er scheiterte am heutigen Donnerstag vor Gericht schon an der grundlegenden Frage, ob er zur Klage berechtigt war (Oberhessen-live berichtete 2014 ausführlich: „Ein Mann will noch einmal wählen lassen“). Denn eigentlich hätte er dafür als nicht direkt Beteiligter ein Prozent der wahlberechtigten Einwohner als Unterstützer vorweisen müssen. Doch Guido Schneider focht diesen Kampf alleine, erschien auch ohne Rechtsbeistand im Gießener Verwaltungsgebäude.

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Einsamer Kämpfer vor Gericht: Kläger Guido Schneider kam ohne Rechtsbeistand – und ohne Unterstützer-Unterschriften.

Er selbst sieht sich auch nicht als Außenstehender der Wahl, sondern als ein potenzieller Kandidat, der nur deshalb nicht antrat, weil er der Verwaltung misstraute – einer seiner Vorwürfe. Indiskretionen in der Verwaltung in den Wochen vor dem Wahlgang hätten nämlich dazu geführt, dass er den Unterstützern, die er für eine Kandidatur benötigt, nicht die erforderliche Diskretion habe zusichern können. Er habe befürchtet, so erläuterte Schneider am Vormittag, dass die Namen der Unterstützer publik würden, was nicht alle gewollt hätten. Und deshalb sei er zu dem Wahlgang gar nicht erst angetreten.

Im Wahlkampf entdeckte Guido Schneider dann weitere Widrigkeiten, wie er in seinem Einspruch konstatierte: von Amtsmissbrauch durch den Bürgermeister bis zu Sachbeschädigung, als Plakate des Gegenkandidaten Dirk Kurzawa abgerissen worden seien. Alleine die Tatsache, so erklärte er gegenüber Oberhessen-live, dass der Bürgermeister städtische Ressourcen verwandt habe, um für sich Wahlkampf zu betreiben, habe in einem anderen Fall in Hessen dazu geführt, dass eine Wahl wiederholt werden musste.

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Die Beklagten-Seite vor der Verhandlung: Dr. Jens Mischak, Rechtsbeistand Johannes Heger samt Mitarbeiterin, Hans-Helmut Möller aus dem Bürgermeister-Büro und Bürgermeister Vollmöller.

Doch bis zu dem Punkt kam er am Vormittag in der mündlichen Verhandlung nicht. Da saß er zusammen mit dem Richtergespann Dr. Jessica Baumann und Rainer Lambeck unter dem Vorsitz von Richterin Johanna Domann-Hessenau sowie Vertretern der Stadt Lauterbach und des Stadtparlaments zusammen: Bürgermeister Rainer Hans Vollmöller, dem stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher Dr. Jens Mischak (CDU) sowie dem Rechtsbeistand Johannes Heger.

Als Berichterstatter stellte Richter Lambeck schon eingangs fest: „Wir können nicht erkennen, dass man sich den Dingen näher zuwenden kann“. Heißt: Es herrschte Skepsis, und die Verhandlung drehte sich vor allem darum, ob der Einspruch überhaupt zulässig sei, weil Guido Schneider keine Unterstützer-Unterschriften einreichen könne. Dazu hielt ihm die Vorsitzende Richterin vor, dass er in sozialen Medien von einem „Spiel“ geschrieben habe. Ob er die Angelegenheit als Spiel betrachte, fragte sie ihn. Worauf Guido Schneider entgegnete, dass er seit der Lauterbacher Pferdesteuer-Geschichte für seine (inzwischen offenbar abgeschaltete) Website durchaus einige Leserschaft vorweisen könne, so dass es für ihn kein Spiel sei.

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Abgelehnt mangels Masse: Das Gericht (l.) befand, die Klage hätte mit Unterstützer-Unterschriften eingereicht werden müssen.

Die Frage auf dem Richtertisch: War Guido Schneider ein Kandidat, der an der Kandidatur gehindert wurde? Da hielt ihm das Gericht vor, dass sein Vorwurf der Indiskretion nicht nachvollziehbar sei. „Ich frage mich, was Sie mit dem Vorwurf der Indiskretion sagen wollen“, erklärte die Vorsitzende Richterin. Nur, wenn er eine Liste vorlegt, könne er als Kandidat gelten, und dazu müsse „schon Ross und Reiter“ genannt werden, um die Unterschriften auf Gültigkeit zu überprüfen.

Aber genau das wollte er nicht, erklärte Guido Schneider, weil die Unterzeichner bei Indiskretionen hätten Nachteile befürchten müssen. Solche „Indiskretionen“ seien übrigens unvermeidlich, erklärt dazu der städtische Rechtsbeistand Heger, denn spätestens im Wahlausschuss, der über eine Kandidatur entscheidet, würden die Namen eh öffentlich gehandhabt.

So sei allerdings auch nicht nachvollziehbar, erklärte Richterin Domann-Hessenau dem Klagesteller, ob es überhaupt Unterstützer gegeben habe. Damit, ließ sie anklingen, sei er auch kein Kandidat gewesen, der selbst benachteiligt wurde. Und als Außenstehender hätte er wiederum Unterstützungsunterschriften für seine Klage einreichen müssen. Dieses Verfahren diene dazu, einem Einspruch eine gewisse Wertigkeit zu geben.

Nach 30 Minuten mündlicher Verhandlung kündigte das Gericht an, sich zu beraten, aber die Richtung sei ihm hoffentlich bereits bewusst, ließ die Vorsitzende Richterin durchblicken. Auf Anfrage von Oberhessen-live hieß es dann gegen Mittag aus dem Verwaltungsgericht, dass der Einspruch abgewiesen worden sei, weil er mangels Unterstützungsunterschriften keine Berechtigung habe.

2 Gedanken zu “Keine Unterstützer, kein Einspruch gegen die Wahl

  1. Noch mutiger als die Klage des Herrn Schneider finde ich Ihren Versuch etwas zu schreiben Olaf! Rächtschreipung wirt übabewährtet, äs wird Zeit das die Ehra Duden ändet! Gute Nacht!

  2. Mutig und Respeckt Herr Schneider!
    Ja ich hätte gern Unterschrieben für eine Neuwahl,Vollenmöller ehra bedarf ein Ende!
    Aber bei dieser Vetternwirtschaft…kein wunder

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