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Nach gefangener Wildkatze in Angersbach: Die Jagdbehörde informiertWer Fallen stellen will, muss vorher zum Lehrgang

ANGERSBACH (ol). Anfang des Monats staunte ein Grundstücksbesitzer in Angersbach nicht schlecht. Laut Medienberichten wollte der Mann wohl einen Waschbären fangen, aus Versehen verirrte sich allerdings eine Wildkatze in die Fangkonstruktion. Es habe sich dabei um eine „genehmigte Drahtkastenfalle“ gehandelt, hieß es. Jetzt meldet sich die Jagdbehörde des Kreises zu Wort und informiert: Fallen darf nur aufstellen, wer einen Lehrgang absolviert hat.  

Der Lauterbacher Anzeiger hatte Anfang November über die gefangene Wildkatze berichtet, die Pressemitteilung des Kreises bezieht sich auf diesen Bericht. Die Jagdbehörde schreibt nun, dass außerhalb von Ortschaften nur Fallen aufstellen darf, wer einen Jagdschein, die Erlaubnis zu Jagdausübung und zusätzlich einen Fangjagdlehrgang gemacht hat.

Innerhalb von Ortschaften, den so genannten „befriedeten Bezirken“, sei das anders. „Dort ruht die Jagd“, sagt Frank Leinberger von der unteren Jagdbehörde des Kreises. Hier braucht es lediglich den Fangjagdlehrgang, der von jedermann ohne vorherige Jagdkenntnisse absolviert werden kann.

Auch für die eingesetzten Fallen gibt es Vorschriften. Besonders von Geräten, in denen Tiere getötet werden, gingen besondere Risiken auch für Menschen aus. Daher müssten besondere Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden. Weil in offener Landschaft beispielsweise das „freie Betretungsrecht“ gilt, was beispielsweise Spaziergängern das Wandern auch in privaten Wäldern erlauben kann, dürfen solche Fallen nur in speziellen Bunkern oder geschlossenen Objekten aufgebaut werden.

Regeln für Lebendfangfallen

Und auch bei Lebendfangfallen sind gewisse Regeln zu beachten. So darf die Falle nicht verrostet sein, muss gewisse Mindestmaße haben, abgedunkelt sein und darf keine scharfen Kanten aufweisen, an denen sich das Tier verletzten könnte. Nicht jede im Internet angepriesene Falle ist für die Jagd hier in Hessen geeignet.  Außerdem gelte: „Fallen für den Lebendfang müssen mindestens einmal täglich innerhalb von zwei Stunden nach Sonnenaufgang kontrolliert werden.“

Es sei manchmal schwierig, Tiere wie Waschbären oder Füchse von Grundstücken fernzuhalten, da sie sich durchaus durch Zäune durchzwängen oder über Mauern klettern. Dennoch sei es Sache des Eigentümers, für die Sicherheit des Grundstücks oder des Gebäudes zu sorgen. Die beste Möglichkeit, so sagt die Behörde, sei es Nahrungsquellen wie Hunde- oder Katzenfutter nicht offen rumstehen zu lassen und Unterschlupfmöglichkeiten zu beseitigen.

„Miteinander ist machbar“

„Wie in allen Lebensbereichen gilt auch hier, dass durch umsichtiges Verhalten ein Neben- und Miteinander zwischen Tier und Mensch grundsätzlich machbar ist“, heißt es in der Mitteilung.

Wenn alles nicht hilft, gäbe es dann die Möglichkeit, den Fangjagdlehrgang zu absolvieren. Die Kosten dafür betragen 50 Euro.  Weitere Informationen gibt es beim Kreis unter der Telefonnummer 06641/977 140.

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