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Verkauf ist offenbar geplatzt – CDU fordert eine Sondersitzung des Kreistages – Landrat: "unnötig, ein ganz normaler Verwaltungsvorgang“Kreistagsstreit ums Lauterbacher Eisteichgelände

LAUTERBACH/ VOGELSBERGKREIS (ol). Der schon im Juli 2014 umstrittene Verkauf des sogenannten „Eisteich-Geländes“ in Lauterbach soll den Vogelsberger Kreistag in einer Sondersitzung beschäftigen, fordert die CDU-Kreistagsfraktion in einer Presseerklärung. Nach Informationen der CDU musste der Vogelsbergkreis den Verkauf bereits vor der jüngsten Kreistagssitzung rückabwickeln, weil der Käufer von einer vereinbarten Rücktritts-Klausel Gebrauch machte. Der Kaufpreis von mehreren 100.000 Euro müsse  vom Kreis zurückerstattet werden. Landrat Manfred Görig sieht aber für eine Sondersitzung keinen Bedarf.

„Uns ist nicht verständlich, warum der Landrat und sein Erster Kreisbeigeordneter, der als Liegenschafts-Dezernent das Grundstücksgeschäft eingefädelt hatte, den Kreistag in seiner jüngsten Sitzung am 17. Juni noch nicht über den geplatzten Grundstücks-Deal informiert haben“ ,wundert sich der Kreistagsfraktionsvorsitzende der CDU, Alsfelds Bürgermeister Stephan Paule. Gerade weil der Verkauf des Eisteich-Geländes im vergangenen Sommer im Zentrum der politischen Auseinandersetzung gestanden habe, sei es das Mindeste, den Kreistag über das Scheitern des Verkaufs und über die finanziellen Folgen dieses Scheiterns zu informieren, ergänzte Paule.

Daher werde die CDU eine Sondersitzung des Kreistages zur Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zur Aufklärung der Hintergründe des „ominösen“ Grundstücksgeschäfts beantragen.

Mischak: „von Anfang an der Wurm drin“

In den Augen des CDU-Kreisvorsitzenden Dr. Jens Mischak aus Lauterbach war beim Verkauf des Lauterbacher Eisteich-Geländes „von Anfang an der Wurm drin“. Schon im August 2014 habe die CDU öffentlich kritisiert, dass es der Erste Kreisbeigeordnete Zielinski seinerzeit offenbar versäumt habe, notwendige Gespräche und Klärungen im Vorfeld des Verkaufs herbeizuführen. Auch die Stadt Lauterbach als Trägerin der Planungshoheit sei damals bis zum Tag des geplanten Verkaufs nicht in die Beratungen mit einbezogen worden. Wenn sich dies nun als Grund für das Scheitern des Grundstücksverkaufs herausstellen sollte, dann hätten sich die Schlimmsten Befürchtungen der CDU zu diesem Grundstücksgeschäft leider bewahrheitet.

Auch die Rahmenbedingungen des damaligen Verkaufs waren „mehr als unglücklich,“ sagte Dr. Hans Heuser (Mücke), der Ehrenfraktionsvorsitzende der CDU. Der Grundstücksverkauf sei damals zweimal beschlossen worden, weil sich nach einem ersten Verkaufsbeschluss auf Nachfrage der CDU herausgestellt habe, dass es weitere Interessenten für das Grundstück gegeben habe. Einer dieser weiteren Interessenten habe dann in einem Ausschreibungsverfahren den Zuschlag bekommen. Wenn dieser nach nunmehr zehn Monaten vom Kaufvertrag zurücktrete, müsse etwas „gründlich schief gegangen sein,“ so Heuser.

Es zeige sich auch nochmals im Nachhinein, so Fraktionsvorsitzender Paule, dass es falsch gewesen sei, die Zuständigkeit für Grundstücksgeschäfte in dieser Höhe an den hinter verschlossenen Türen tagenden Kreisausschuss zu delegieren. Dies sei damals ebenso vom Landrat und dem ihm beigegebenen Ersten Kreisbeigeordneten Zielinski „durchgeboxt“ worden.

In der beantragten Sondersitzung des Kreistages sollen neben der Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zudem die Tagesordnung der letzten Kreistagssitzung zu Ende behandelt werden. Aufgrund viel zu weniger Sitzungstermine schiebe der Kreistag mittlerweile noch Anträge von Februar 2015 vor sich her. Die nächste reguläre Kreistagssitzung wäre erst im September. „Daher ist es auch im Sinne der parlamentarischen Arbeit, wenn der Kreistag seine Hausaufgaben im Rahmen einer Sondersitzung abarbeitet,“ erklärte Paule abschließend.

Landrat: Sondersitzung völlig unsinnig  – „kein Geld geflossen“

Landrat Manfred Görig (SPD) und der Erste Kreisbeigeordneter Peter Zielinski (Bündnis 90/Die Grünen) zeigen derweil kein Verständnis für den Antrag der CDU für eine Sondersitzung des Kreistages. „Diese Sitzung ist unnötig, kostet viel Geld und ist auch völlig unsinnig, weil es sich bei dem nun nicht stattfindenden Grundstücksverkauf um einen ganz normalen Verwaltungsvorgang handelt“, macht Landrat Görig deutlich.

Erneut zeige die neue CDU-Führung, dass sie inhaltlich keine relevanten Themen habe und glaube deshalb, mit einem solchen Vorgang bereits den Kommunalwahlkampf vorwegnehmen zu müssen. Görig und Zielinski erklären, sie hielten diesen neuen Stil der unnötigen Schärfe für sehr bedauerlich.

Zielinski betont in der Stellungnahme der Kreisverwaltung:  „Es ist logisch, dass ein Investor vom Kauf zurücktritt, wenn die Planungsvoraussetzungen der Stadt, die hier die Planungshoheit besitzt, mit seinen Investitionswünschen nicht kompatibel sind. Daran ist nichts skandalös.“ In den 10 Monaten seit Vertragsabschluss sei erstens kein Geld geflossen und zweitens kein entsprechendes Planungsrecht durch die Stadt hergestellt worden.

Beim angestrebten Verkauf im Sommer 2014 habe man extra eine Ausschreibung gemacht, damit auch Lauterbacher Unternehmen möglicherweise zum Zuge hätten kommen können. Viele Gespräche zwischen der Kreis-Liegenschaftsverwaltung und der Stadt seien geführt worden. Es sei nicht Aufgabe des Kreises die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, sondern allein Sache des Käufers bzw. des Investors, sich mit der Stadt zu einigen. Und das sei offenbar nicht gelungen. Nun habe der mögliche Investor von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht, was Zielinski nachvollziehen könne.

„Es ist bisher kein Geld geflossen, außer den Gebühren für den Notar“, betont Finanzdezernent Görig. Bis zum tatsächlichen Geldfluss sei das Ganze „schwebend unwirksam“, auch bei Immobilienkäufen zwischen Privaten sei das nicht anders. Der Käufer könne die Vertragsoption des Rücktritts ziehen, wenn die planerischen Voraussetzungen durch die Stadt Lauterbach nicht hergestellt worden seien.

Der Kreis beabsichtige zurzeit nicht, das von ihm nicht mehr benötigte Gelände zu veräußern. Sollte die Stadt die Planungsvoraussetzungen ändern, könne man erneut über einen Verkauf nachdenken.

Alle Schritte zum Verkauf des Kreisgrundstücks an der Fuldaer Straße seien nachvollziehbar und rechtlich nicht angreifbar. Die Gremien und alle Fraktionen seien hinreichend informiert worden, betont Erster Kreisbeigeordneter Zielinski. Er macht abschließend deutlich, dass ausschließlich die Stadt Lauterbach für die Bauleitplanung und den Flächennutzungsplan zuständig sei. Jeder mögliche Investor müsse sich über die Nutzungsmöglichkeiten mit der Stadt einigen.

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