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Falsch beladen, schlecht gesichert, zu schwer: Polizei stoppt zwei SchwertransporteErschrockene Autofahrer alarmieren die Polizei

BAD HERSFELD (ol). Da staunten die Polizisten nicht schlecht, als sie kürzlich binnen kurzer Zeit auf der A4 gleich zwei Schwertransporte in derart desolatem Zustand vorfanden, dass die Fahrt beendet werden musste. Der eine Schwertransport wirkte Besorgnis erregend genug, dass Autofahrer bei der Autobahnpolizei Alarm schlugen.

Mehrere Verkehrsteilnehmer meldeten der Polizei über Notruf einen Schwertransport auf der A4, dessen Ladung herabzufallen drohte. Eine Funkstreife der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld stellte den gemeldeten Sattelzug an der Anschlussstelle Friedewald und stoppten ihn zur Kontrolle. Wie dringend das nötig war, zeigte sich noch vor der Kontrolle: Da verlor der Transport im Abfahrtsbereich einen Holzbalken, den die Beamten sofort von der Fahrbahn räumten.

Beladen war der Spezialtransport mit zwei fertigen Betonwänden, die während der Fahrt
hin- und her wackelten. Weitere Ladungsteile wurden auf der Ladefläche völlig ungesichert transportiert. Weil die Betonwände zu lang waren, konnte die Hecktür des sogenannten Beton-Innenlader-Anhängers nicht geschlossen werden. Wie schon an dem Namen erkennbar, müssen bei diesen speziell konstruierten Sattelanhängern die geladenen Wandelemente innerhalb der Aufbauten verstaut werden. Andernfalls ist
die Ladung nicht richtig zu sichern.

Falsch beladen und viel zu schwer

Da zudem der Verdacht einer erheblichen Überladung bestand, wurde der Transport
durch die Beamten gewogen. Wie sich herausstellte, waren die zulässigen Achslasten und das Gesamtgewicht deutlich überschritten. Außerdem war die Lastverteilung auf dem Anhänger unvorteilhaft, was dazu führte, dass die Antriebsachse der Sattelzugmaschine nicht ausreichend belastet wurde. Dadurch hätte der gesamte Sattelzug etwa bei Kurvenfahrten ausbrechen, oder an Steigungsstrecken einknicken können.

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Auf den ersten Blick von vorne harmlos, aber an diesem Schwertransport stimmte nichts.

Wie sich im weiter ergab, lag bei diesem Großraum- und Schwertransport auch die erforderliche Ausnahmegenehmigung nicht vor. Zwar wurde eine Genehmigung vorgelegt, diese bezog sich jedoch nur auf den Ladungsüberhang. Nicht genehmigt waren die Gewichtsüberschreitung und die Überschreitung der zulässigen Abmessungen des Transportes selbst. Damit nicht genug: Der Fahrer war eigenmächtig von der vorgeschriebenen Fahrtstrecke abgewichen, offensichtlich um die Fahrt abzukürzen. Der Sattelzug musste durch einen mobilen Kran direkt am Kontrollort entladen werden, bevor die Weiterfahrt schließlich gestattet werden konnte.

Fahrer hat schon reichlich Sünder-Punkte gesammelt

Gegen den Fahrer, den Verlader und den Spediteur wurde Anzeige erstattet. Folge dürften nicht unerhebliche Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg sein. Da der Fahrer nach eigenen Angaben bereits über einen nicht unerheblichen Punktestand
verfügt, dürfte es für seinen Führerschein diesmal wirklich eng werden.

Der zweite mangelhafte Großraumtransport war den Beamten auf der Autobahn
A4 bei Bad Hersfeld aufgefallen, weil der einen kompletten Autotransport-LKW mitsamt Anhänger geladen hatte. Da allein der geladene Lastzug bereits die zulässige Länge einer
Fahrzeugkombination ausmachte, war den Beamten auch dieser Transport eine Kontrolle wert. Wie erwartet, überschritt der kontrollierte Sattelzug durch seine Ladung die zulässige Gesamtlänge von 16,50 Meter deutlich.

Eine Fahrt gespart, wird nun richtig teuer

Zwar legte auch hier der Fahrer eine Ausnahmegenehmigung für seinen Transport vor, diese konnte jedoch nicht für die beförderte Ladung in Anspruch genommen werden. Im vorliegenden Fall handelte es sich bei dem geladenen Lastzug um eine sogenannte „teilbare Ladung“, die so nicht genehmigungsfähig war. Hätte der Fahrer LKW und
Anhänger jeweils getrennt befördert, wären die zulässigen Abmessungen einzuhalten gewesen und der Transport deshalb nicht beanstandet worden.

So wollte der Fahrer jedoch eine Fahrt einsparen und handelte daher ordnungswidrig. Auch in diesem Fall war die Ladung nur mangelhaft gesichert. Auf dem beförderten Lastwagen zusätzlich geladene Lkw-Räder und Bremstrommeln waren während der Fahrt bereits verrutscht und drohten auf die Autobahn zu fallen. Die verwendeten Zurrgurte waren eingerissen und beschädigt.

Aus den beiden Fällen werde deutlich, erklärt die Polizei, dass der Hauptzweck polizeilicher Schwerverkehrskontrollen in der Abwehr von Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer liegt und nicht in der Verhängung von Bußgeldern. Leider würden derartig gefährliche Transporte im Schwerverkehrsbereich noch immer häufig festgestellt. Die für die Transporte verantwortlichen Personen handeln oftmals aus Unwissen heraus falsch, häufig stecken aber auch rein finanzielle Interessen dahinter. Ein entsprechender Kontrolldruck durch die zuständigen Behörden bleibt damit weiterhin unerlässlich.

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