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Verwaltungsgericht entschied: kein Landwirt in dem Mischgebiet — Dören: zufriedenNeu Ulrichstein wehrt Legehennen-Anlage ab

HOMBERG/OHM (aep/ol). Mit einem rechtskräftigen Beschluss hat das Verwaltungsgericht Gießen aus bauplanungsrechtlichen Gründen dem Eilantrag des Forschungszentrums Neu Ulrichstein gegen eine Baugenehmigung für eine Legehennen-Anlage in der Nachbarschaft stattgegeben, geht aus einer Pressemitteilung hervor. Dazu befragt, äußert Hombergs Bürgermeister Béla Dören, der ein Mitbetreiber der Forschungsstation ist, Zufriedenheit mit dem rechtskräftigen Urteil, das die Anlage verhindern dürfte.

Seitens der Forschungsstation sei befürchtet worden, dass die geplante Massentierhaltung mit bis zu 15.000 Vögeln die Forschungsarbeit beeinträchtigen könne, erklärte Dören – darauf Wert legend, dass er sich als Privatperson äußere und nicht als Bürgermeister. Die Stadt Homberg habe mit dem ganzen Verfahren auch nichts zu tun gehabt. Gerade, wenn es um Feldforschung in den Bereichen Ökotoxikologie oder Umwelttechnologie gehe, wäre aber zu befürchten gewesen, dass Dreck und Staub, der aus der Legehennen-Anlage kommt, die Ergebnisse beeinträchtigt. Deshalb habe man seitens des Forschungszentrums auf den Mischgebietsstatus gepocht und gegen die Baugenehmigung des Landwirts geklagt.

6500 Legehennen waren bereits genehmigt worden

Der Hintergrund laut Verwaltungsgericht: Das Bauamt des Vogelsbergkreises erlaubte einem Landwirt im Oktober 2013 im Rahmen einer Baugenehmigung die Haltung von weiteren 7960 Legehennen in Bodenhaltung in den wieder in Betrieb genommenen Stallanlagen (Süd-Stallanlage) der früheren, damals vom Land Hessen betriebenen, Staatsdomäne Neu-Ulrichstein. Die war 2004 aufgegeben worden. Bereits 2010 war ihm demnach unter anderem die Haltung von etwa 6500 Legehennen (Nord-Stallanlage) genehmigt worden. Das Umweltforschungszentrum legte gegen die dem Landwirt erteilte Baugenehmigung Widerspruch ein, über den noch nicht entschieden ist. Mitte 2014 beantragte das Forschungszentrum beim Vogelsbergkreis die Aussetzung der Vollziehung der Baugenehmigung, was dieser ablehnte.

Daraufhin wandte man sich mit einem einstweiligen Rechtsschutzantrag, gerichtet gegen den Vogelsbergkreis, an das Verwaltungsgericht Gießen, das den Landwirt zum Verfahren beilud. Dem Antrag des Nachbarn gab das Gericht nunmehr statt und ordnete die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für den Betrieb einer Legehennenanlage mit 7960 Plätzen an.

Gericht: keine Landwirtschaft in einem Mischgebiet

In der ausführlichen Begründung der Entscheidung heißt es, die dem Landwirt erteilte Baugenehmigung verletze das Recht des Antragstellers auf Bewahrung des planungsrechtlich festgesetzten Gebietscharakters eines Mischgebiets. Als solches weise der seit 2006 rechtskräftige Bebauungsplan der Stadt Homberg/Ohm die gesamten versiegelten Flächen des ehemaligen Hofgeländes aus.

Ein Mischgebiet diene dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Landwirtschaftliche Betriebe seien in einem Mischgebiet weder allgemein noch ausnahmsweise zulässig. Das Vorhaben des Beigeladenen sei ein landwirtschaftlicher Betrieb. Für die Genehmigung weiterer 7960 Tiere könne er sich auch nicht auf Bestandsschutz aus der früheren Nutzung der Stallanlagen als Versuchsgut zu unterschiedlichen Fragen der Tierzucht, unter anderem die Geflügelhaltung betreffend, berufen.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.

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