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Mehrere Verletzte und Festnahmen bei großem PolizeieinsatzHausparty eskaliert zur Prügelei mit Polizei

KASSEL (ol). Eine private Feier in einem Mehrfamilienhaus in Kassel sorgte am Freitag auf Samstag bei Nachbarn für eine schlaflose Nacht – und in der Folge für Verletzte bei Polizei wie Feiernden. Die Nachbarn hatten sich bei der Leitstelle der Kasseler Polizei über Lärm beklagt. Beim Eintreffen der Beamten eskalierte die Feier.

 

Anwohner des Mehrfamilienhauses an der Mittelfeldstraße gaben an, dass bereits seit einigen Tagen Lärm aus der betroffenen Wohnung drang. Bei dem Anruf am Freitagabend um kurz vor Mitternacht soll es ganz besonders laut gewesen sein. Die am Einsatzort eingesetzten Beamten des Polizeireviers Nord bestätigten die Eindrücke der Nachbarn und versuchten Kontakt zu den Feiernden aufzunehmen.

Aus der Wohnung schrien die Gäste Beleidigungen gegenüber den Beamten, öffneten aber zunächst nicht die Tür. Als dann doch geöffnet wurde, sahen sich die Beamten etwa einem Dutzend aggressiver junger Männer entgegen. Diese verwehrten nicht nur das Senken der Musiklautstärke, sondern auch die Angabe der Personalien. Nachdem zur Unterstützung eine zweite Streife an der Wohnung erschien, griffen die Gäste die
Beamten unvermittelt an. Sie warfen mit Stühlen und Flaschen auf die Polizisten und schlugen auf sie ein.

Nur mit Pfeffersprayeinsatz und Unterstützung weiterer Beamten gelang es, die Feiernden zu bändigen und festzunehmen. Insgesamt vier 16-, 17-, 23- und 24-Jahre alte
Gäste brachten die Beamten auf die Dienststellen. Die übrigen Gäste wurden des Hauses verwiesen.

Bei dem Einsatz wurden zwei Beamte bei dem Gerangel verletzt. Blieb es bei einem
Kollegen bei einer Handverletzung, erlitt der andere eine Verletzung am Arm, die einen weiteren Diensteinsatz  derzeit nicht zulässt. Von den Festgenommenen erlitten zwei leichte Verletzungen. Einer klagte über Schmerzen am Kopf, ein weiterer über brennende
Augen, vermutlich in Folge des Pfeffersprayeinsatzes.

Alle vier Festgenommenen, die bei der Polizei bereits wegen Drogen- und Gewaltdelikten in Erscheinung getreten sind, müssen sich nun wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung und Beleidigung verantworten. Gegen einen der Gruppe wird zudem wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz ermittelt.

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