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Polizei zog einen Schrotthändler aus dem VerkehrWo der alte Herd als „gefährlicher Abfall“ gilt

BEBRA/HERSFELD-ROTENBURG (ol). Das gibt es wahrscheinlich nur in Deutschland. Einen so genannten „Schrottsammler“ zogen Beamte des Regionalen Verkehrsdienstes (RVD) Bad Hersfeld Anfang Dezember auf der Bundesstraße B 83 zwischen dem Rotenburger Stadtteil Lispenhausen und der Stadt Bebra aus dem Verkehr. Der Pritschen-Lkw des 24-jährigen Sammlers aus Kassel fiel den Beamten auf, weil darauf mehrere offensichtlich alte Elektrogeräte auf der Ladefläche transportiert wurden.

 

Bei der Kontrolle zählten die Ermittler insgesamt 21 Elektrogeräte, darunter einen Elektroherd, drei Mikrowellen, zwei Computer nebst Zubehör, vier DVD-Player, einige weitere Haushalts- und Unterhaltungselektronik sowie eine alte Fahrzeugbatterie. „Alle
diese Gegenstände sind nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und dem Elektrogesetz (ElektroG) als gefährliche Abfälle eingestuft. Für ihren Transport bedarf es einer speziellen Erlaubnis. Sammler, die klingelnd durch die Straßen fahren, haben diese meist nicht“, erklärt Polizeioberkommissar Michael Hofmann vom RVD Bad Hersfeld die Rechtslage.

So auch im vorliegenden Fall. Der Schrottsammler musste daher die Verkehrspolizisten zum Wertstoffhof eines nahe gelegenen öffentlich beauftragten Entsorgungsunternehmens begleiten und seine Fracht dort abladen. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen. Er ist in dieser Hinsicht kein Unbekannter. Bereits Anfang Dezember hatte die Polizei ihn im Bereich der Stadt Heringen (Werra) mit Elektroschrott angehalten und kontrolliert. Auch dort hatte der Mann keine Genehmigung zur Sammlungund Beförderung von gefährlichen Abfällen.

Die Polizei bittet darum, alte Elektrogeräte nicht einfach am Straßenrand abzustellen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsbetriebe nehmen Elektroschrott von Privathaushalten
kostenlos entgegen.

4 Gedanken zu “Wo der alte Herd als „gefährlicher Abfall“ gilt

  1. Nachtrag:
    Dürfen denn dann derartige „gefährliche“ Gegenstände überhaupt „in Verkehr gebracht“ werden?

  2. Ab wann ist ein Gegenstand „gefährlicher Abfall“? Nur dann, wenn er nicht mehr benötigt wird? Von der Logik her ist dieser Gegenstand ja dann bereits „gefährlich“, wenn er hergestellt wird, denn der Gegenstand wird durch die Benutzung ja per se nicht verändert in seiner „stofflichen“ Zusammensetzung *zu bedenken geb*.
    Was folgt daraus? Logischerweise müßte eine entsprechende Genehmigung bereits für die Transporte vom Werk zum Verkäufer, von dort zum Endverbraucher und -im Falle des Gebraucht-Verkaufs- auch vom Erst- zum Zweitbesitzer vorliegen.
    Draußen wiehert laut der Amtsschimmel-Zwölferzug!

  3. Natürlich nehmen die „öffentlich-rechtlichen“ nicht nur Elektroschrott kostenlos entgegen. In Zukunft dann nämlich auch alle anderen metallischen Abfälle. Bringe ich dann meine bei der Renovierung zu Hause angefallenen Kupferrohre zum Schrotthändler, mache ich mich als Privatperson strafbar.

  4. Zitat: „Die Polizei bittet darum, alte Elektrogeräte nicht einfach am Straßenrand abzustellen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsbetriebe nehmen Elektroschrott von Privathaushalten kostenlos entgegen.“
    Und wie kommt der „gefährliche Abfall“ zum Entsorgungsbetrieb? Dafür bräuchte man ja wieder eine Sondergenehmigung! Ich lach mich krank ;-)

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