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Brand in der Metzgergasse: Haftbefehl für den BewohnerVerdacht auf Brandstiftung: in Untersuchungshaft

ALSFELD (aep). Ein Richter in Gießen hat gegen den Bewohner des Brandhauses in der Alsfelder Metzgergasse auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl erlassen. Das bestätigt der Pressesprecher Thomas Hauburg am Nachmittag auf Anfrage.

Es bestehe der dringende Verdacht der vorsätzlichen Brandstiftung – eine Straftat, die mit mehr als einem Jahr Gefängnis bedroht wird. Deshalb sei der Haftbefehl erlassen worden.

Wie berichtet, musste die Alsfelder Feuerwehr in der Nacht zuvor zu dem Haus in der engen Altstadtgasse ausrücken, weil es darin brannte. Feuerwehrleute, die unter Atemschutz in das Gebäude eindrangen, fanden einen großen Haufen Müll oder Altkleider vor, der in Flammen stand. Der Bewohner, ein 25-jähriger Mann, selbst hatte zuvor eine Gruppe einer Nachtwächter-Stadtführung angesprochen, sogar ins Haus geführt, und dabei betrunken gewirkt, wie ein junger Mann gegenüber Oberhessen-live berichtete.

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Scheiben gesprungen, dunkel verrußte Innenwände, Rauchgeruch: das Brandhaus in der Metzgergasse.

Der Bewohner verließ in der Nacht die Brandstätte, bevor Polizei oder Feuerwehr kamen, wurde aber später von der Polizei festgenommen.

Zwischen 10.000 und 20.000 Euro liege die Schadenssumme, erklärt Thomas Hauburger als Sprecher der Staatsanwaltschaft, verursacht vor allem durch die Verrußung des Hauses. In mehreren Kommentaren zu dem Bericht bei Oberhessen-live hatten Nachbarn inzwischen Besorgnis ausgedrückt, der 25-Jährige könnte einfach wieder freigelassen werden. Denn es habe bereits mehrere Vorfälle in dem Haus gegeben, und man fürchte, es könnte mehr Schaden entstehen. Die Rede ist auch von Alkohol- und Drogensucht, die geheilt werden müssten.

Ein Video zeigt den Feuerwehreinsatz in der Metzgergasse:

Ein Gedanke zu “Verdacht auf Brandstiftung: in Untersuchungshaft

  1. Vor der Festnahme roch der vermeintliche Brandstifter nach Brand.
    Die Ursache für dieses Fehlverhalten dürfte auf sein Drogen und Alkoholproblem zurück zu führen sein, daher dürfte ein Haftbefehl nicht in Frage kommen.
    Anzuraten ist eine Therapie mit den Behandlungsprogrammen:
    – 6-monatige Therapiephase: medizinisches, arbeits-, sozial- und psychotherapeutisches Behandlungsprogramm, Ziele sind eine abstinente Lebensführung und die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.

    Der Verfasser des Beitrages ist anonym und stammt aus der näheren Umgebung des Brandhauses.

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