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CDU-Lauterbach: „Bürgermeisterwahlkampf war fair, Klage unzulässig“„Durch keine Tatsachen belegte Klage“

LAUTERBACH ( ). Der Klage eines Lauterbacher Einwohners gegen die Bürgermeisterwahl vom Mai diesen Jahres könne die Stadtverordnetenversammlung gelassen entgegen sehen, unterstreicht der CDU-Stadtverbandsvorsitzender Felix Wohlfahrt nach einer Sitzung des Parteivorstandes in eienr Pressemitteilung. Das Stadtparlament hatte in der jüngsten Sitzung im Juli bereits den Einspruch eines Einwohners als unzulässig zurückgewiesen.

Danach habe der Mann mit dem gleichen weitschweifigen „und durch keine Tatsachen belegten“ Referat Klage vor dem Verwaltungsgericht in Giessen erhoben. Die Person, die nach eigenem Bekunden sich die Wahlunterlagen für die erforderlichen Unterstützungsunterschriften besorgte, unternahm allerdings keinen Versuch wenigstens einen unzulänglichen Wahlvorschlag, sprich ohne oder kaum Unterschriften, abzugeben, erläutert Wohlfahrt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen könne er folglich mangels eigener Betroffenheit nicht Einspruch einlegen oder klagen. Oder aber: Er hätte wieder einige (genau 100) Unterstützungs-Unterschriften beibringen müssen – „offensichtlich sein größtes Problem“, hob Wohlfahrt hervor.

Bis auf den bevorstehenden Ärger mit hin- und her zu reichenden Schriftstücken für das Gericht, stehe aber der Amtseinführung von Rainer-Hans Vollmöller am kommenden Donnerstag ab 19 Uhr im Lauterbacher Rathaus nichts im Wege. Dirk Kurzawa, der unterlegene Gegenkandidat, habe vor, während und nach dem Wahlkampf indes eine gute Rolle gespielt und bringe sich auch weiter in der Stadtpolitik und im gesellschaftlichen Leben ein, hob der CDU-Vorsitzende hervor. „Der Bürgermeisterwahlkampf zwischen den beiden Kandidaten Vollmöller und Kurzawa war fair, sachlich und rechtlich nicht beanstandbar“, stellt die Lauterbacher CDU fest und erklärt, er hoffe, dass der Prozess nicht zu lange dauere, wenig städtische Verwaltungskraft binde und den Steuerzahler letztlich nicht zu viel koste.

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