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Polizei kontrolliert Drücker: statt Gutschein ein AbonnementDer Schwindel mit dem Einkaufsgutschein

ALSFELD (ol). Die Polizei warnt aktuell vor Zeitschriftenwerbern, die an ihre Opfer scheinbar kostenlose Einkaufsgutscheine gegen Unterschrift verteilen. Doch stattdessen  gehen Opfer mit der Unterzeichnung ein kostpflichtiges Abonnement ein – so geschehen am Montag in Alsfeld. Am Dienstagvormittag kontrollierten Polizisten Werber in der Stadt und warnt: genau schauen, was man unterschreibt.

Am Montagvormittag sprach ein Vertriebsmitarbeiter eines Verlages eine ältere Dame in der Obergasse in Alsfeld an und bot der Frau scheinbar kostenlose Einkaufgutscheine für Geschäfte sowie ein kostenloses Los einer Fernsehlotterie an. Die Gutgläubige nahm an, dass es sich um eine Werbeaktion von Alsfelder Firmen handeln würde und unterschrieb das „Gutscheinheft“. Dem Opfer war aber nicht gesagt worden, dass mit der Unterschrift auch gleichzeitig eine Bestellung einer Zeitschrift verbunden ist. Zuhause erst fiel ihr der Schwindel auf.

Dienstagvormittag meldete ein Zeuge, dass die Werber wieder in der Stadt unterwegs seien. Polizeibeamte streiften daraufhin durch die Altstadt und trafen auch Leute an, die offenbar der Werbekolonne eines Verlages angehören. Die Leute wurden kontrolliert, berichtet ein Polizeisprecher, und die Beamten nahmen einen Schein mit. Jene Werber, die danach noch aktiv waren, handeln jedoch legal, sagt der Polizeisprecher – solange sie tatsächlich auf das Abeonnement hinweisen.

Die Polizei rät für solche Fälle: „Seien Sie misstrauisch bei Geschäften auf der Straße oder an der Haustür. Sie können einen Vertrag innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen. Denken Sie daran, den Brief per Einschreiben mit Rückschein zu zusenden.  Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden haben.“

Ein Gedanke zu “Der Schwindel mit dem Einkaufsgutschein

  1. Nicht die „Drücker“ sind die BÖSEN, sondern die Zeitungsverlage. Drücker sind lediglich das ausführende Organ. Außerdem bekommen sie Schläge, wenn sie nicht genug verkaufen bzw. an den Mann/Frau bringen. Bitte bei Urteilen beachten.

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