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Krist: Weitere Windräder bei Ruhlkirchen in Sicht – Zu spät für andere PlanungRotoren in der Rodheide nicht mehr zu stoppen

RUHLKIRCHEN (ol). Die zwei weiteren Windräder, die derzeit in der Rodheide geplant werden, lassen sich planungsrechtlich nicht mehr verhindern, teilt Antrifttals BürgermeisterDietmar Krist mit. Dies sei das Ergebnis einer eingehenden Beratung im Gemeindevorstand mit einem Planungsbüro, das auch die Nachbarkommunen in Fragen der Windenergie berät.

“Einfluss auf die Standorte der Windkraftanlagen hat eine Gemeinde nur, wenn sie selbst einen sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie aufstellt und darin Windvorrangflächen ausweist sowie eine umfassende Windpotentialanalyse durchführt”, erläutert Bürgermeister Krist den rechtlichen Handlungsspielraum. Diesen Weg sei vor Jahren Alsfeld gegangen.

Planung wie in Alsfeld käme zu spät

Die Alsfelder Verfahrensweise sei für Antrifttal jedoch zu spät und daher chancenlos, da der Teilregionalplan Energie im Regierungspräsidium Gießen bereits so weit gediehen sei, dass eine derartige Planung der Gemeinde zeitlich nicht mehr umsetzbar sei. “Bei einer eigenen Bauleitplanung müssten wir das gesamte Gemeindegebiet mit eigenen Gutachten untersuchen”, so Krist. Eine solche Planung brauche mindestens zwei bis drei Jahre Zeit und müsse dann vom Regierungspräsidium als oberste Planungsbehörde auch genehmigt werden. “Das RP wird sich dann jedoch auf den Teilregionalplan berufen und die Genehmigung verweigern. Zudem wird die Projektierung eines einzelnen Standorts schneller gehen, als die Untersuchung des gesamten Gemeindegebiets”, erläutert Krist das Dilemma.

Die Rodheide ist im Entwurf des Teilregionalplans bereits als Windvorrangfläche ausgewiesen. Die Gemeindevertretung und gut 250 Einwohner der Gemeinde Antrifttal hatten sich zwar bei der ersten Offenlage eindeutig gegen dieses Gebiet ausgesprochen, da dies eine zu große Belastung für Ruhlkirchen darstelle. Der Teilregionalplan sei aber bisher immer noch nicht in der zweiten Offenlage und längst noch nicht rechtskräftig, so dass derzeit jeder mit einem BImSch-Antrag Windkraftanlagen als bevorzugte Bauten im Außenbereich planen kann.

Krist: Unverständnis für Standort in der Rotheide

Einfluss könne die Gemeinde nur im dann laufenden Verfahren nehmen und versuchen, ihre Interessen durchzusetzen. Abzuwarten bleibe jedoch, ob das im Rahmen eines Bauauntrages erforderliche avifaunistische Gutachten den Erfordernissen standhält. Hier hatte es in der Vegangenheit bereits Probleme mit Greifvögeln gegeben. Unverständnis zeigt Krist außerdem bei der Ausweitung des Standortes in der Rotheide, da das Regierungspräsidium den bestehenden Windpark Ruhlkirchen um weitere 50 ha erweitern wolle. Planungswunsch der Gemeinde sei dies nie gewesen. Die Projektierer planen nach eigenen Aussagen zwei Anlagen des Typs E-115 mit einer Nabenhöhe von 148 Meter, eine auf privatem Grund und eine im Staatswald.

Persönlich bleibe er bei seiner Auffassung, sagt Krist, dass Anlagen – unabhängig von der Belastung für Mensch und Natur – nur dann sinnvoll seien, wenn sie auf Gemeindegrund stünden und der Gemeinde auch die Pachteinnahmen vollständig zufließen. “Dort hat die Gemeinde keine eigenen Grundstücke”, erläutert Krist. In einem Schreiben an die hessische Umweltministerin Priska Hinz habe er an den abgelehnten Gesetzentwurf der Grünen vom vergangenen Jahr erinnert, der vorsah, 30 Prozent der Einnahmen von Windkraftanlagen im Staatswald den angrenzenden Kommunen zukommen zu lassen. Seitdem hätten sich aber die Mehrheiten geändert und die Grünen stünden nun in der Regierungsverantwortung.

Es könne nicht sein, dass die Kommunen ohne finanzielle Entschädigung immer mehr zusätzliche Belastungen tragen müssten. Immerhin seien diese Regelungen auch im aktuellen Koalitionsvertrag der hessichen Regierung zu finden. Hier müsse es zu einem fairen Ausgleich kommen, da ansonsten nicht auf ein breites Verständnis und eine Akzeptanz der Bevölkerung für die Energiewende zu hoffen sei, so Krist abschließend.

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