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Verwaltungsgericht kippt Steuererhöhung in Bad Nauheim – Bürgermeister Paule:„In Alsfeld ist die Situation ganz anders“

ALSFELD/GIESSEN (aep). Bei diesem Eilentscheid des Verwaltungsgerichts Gießen könnte man in Alsfeld aufhorchen. Da untersagte das Gericht der Stadt Bad Nauheim auf Antrag von Grundeigentümern eine drastische Erhöhung der Grundsteuer B – so wie sie auch in Alsfeld kommen sollte und nun etwas moderater stattfinden wird. Das sei willkürlich, befindet das Gericht. Gegenüber Oberhessen-live erklärt Bürgermeister Stephan Paule, warum diese Entscheidung für Alsfeld allerdings nicht zutreffen soll.

Mehrere Grundeigentümer hatten sich gegen Steuerbescheide für 2014 an das Gericht gewandt, geht aus einer Mitteilung des Gerichts hervor. Demnach hatte die Stadt Bad Nauheim den Hebesatz für die Grundsteuer B von 340 auf 560 Prozent angehoben. Mit dem Eilverfahren wollten die Antragsteller eine aufschiebende Wirkung für ihre Widersprüche erreichen. Dem hat das Gericht in dieser Woche entsprochen.

Als Begründung führt das Gericht aus, dass die Erhöhung des Hebesatzes willkürlich sei. Kommunen dürften auf Steuerquellen nur dann zurückgreifen, wenn die anderen Einnahmen nicht zur Deckung des Haushalts ausreichen. Das sei in Bad Nauheim schon deshalb nicht der Fall, weil die Stadt nicht über eine Straßenbeitragssatzung verfüge. Das sei auch bereits von der Kommunalaufsicht gerügt worden.

Um eine Stellungnahme gebeten, erklärt Bürgermeister Stephan Paule, dass der Hintergrund in Bad Nauheim ein ganz anderer sei. Nach dem Kommunalabgabengesetz seien alle Kommunen zur Erzielung der ihnen zustehenden Einnahmen verpflichtet. An erster Stelle stünden dabei Gebühren und Beiträge, die die Gegenleistung für eine von der Kommune erbrachte Leistung darstellten.

Bad Nauheim habe jedoch keine gültige Straßenbeitragssatzung, erläutert Paule und führt wörtlich aus: „Das heißt, die Stadt kann ihrer gesetzlichen Verpflichtung, als Gegenleistung für den kommunalen Straßenbau Einnahmen zu erzielen, nicht nachkommen. In dieser Situation die Steuersätze zu erhöhen, sieht das Gericht als rechtswidrig an, weil die Stadt ja verpflichtet gewesen wäre, fehlende Geldmittel über die Erhebung dieser Beiträge zu erzielen.“

Mit anderen Worten, so Paule: Wer seiner Verpflichtung zur Einnahme von Gebühren und Beiträgen nicht nachkommt, darf laut Verwaltungsgericht die entstehenden Finanzlücken nicht über Steuern auf die Bürger abwälzen.

Er glaube aber auch dass, selbst wenn Bad Nauheim eine Straßenbeitragssatzung hätte, die jährlichen Beiträge nicht ausreichen würden, das bestehende Haushaltsdefizit vollständig zu decken. Das Gericht habe in diesem Fall aus seiner Sicht sehr formalistisch geurteilt, indem schon das abstrakte Fehlen der Einnahmemöglichkeit „Straßenbeiträge“, einer Steuererhöhung einen Riegel vorschiebt. Paule schließt: „Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Hessische Verwaltungsgerichtshof dieser Eilentscheidung zwingend in allen Punkten folgen müsste.“

In Alsfeld sei die Situation eine ganz andere. „Wir erzielen kostendeckende Gebühren und Beiträge in allen Bereichen, in denen wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind. Da trotzdem eine hierdurch nicht zu deckende Finanzierungslücke besteht, ist es das Recht der kommunalen Gremien, diese erforderlichen Mittel durch Steuern einzunehmen.“

 

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