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Eilantrag abgelehntGericht: A49-Gegner bringt sich selbst in Gefahr – Polizei muss Rodungen nicht unterbinden

DANNENROD (ol). Rodungsarbeiten in der Nähe eines A49-Gegner sollten von der Polizei unterbunden werden, damit für den Antragsteller keine Gefahr besteht – das war der Gegenstand eines Eilantrags im Zuge der Arbeiten im Dannenröder Wald. Der allerdings hatte keinen Erfolg: Das Gießener Verwaltungsgericht entschied, dass sich der Ausbau-Gegner selbst in Gefahr bringt. Der Antrag wurde abgelehnt.

Mit seinem Eilantrag wollte der Antragsteller, so aus der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts, dass die Polizei Mittelhessen bei den Rodungsarbeiten im Dannenröder Wald „gefahrenabwehrrechtlich“ einschreitet. Sobald also die Wald-, Forst- und Rodungsarbeiten in einem Umkreis von 90 Metern um den Antragsteller herum stattfinden, sollte die Polizei dafür sorgen, dass die Fällarbeiten gestoppt werden.

Zur Begründung führte er insbesondere aus, dass es bei den vergangenen Rodungsarbeiten – insbesondere im Herrenwald – mehrfach dazu gekommen sei, dass Fällarbeiten unmittelbar neben Baumhäusern oder ähnlichem stattgefunden hätten. Er selbst halte sich im Dannenröder Wald auf, wo seit dieser Woche die Räumungsarbeiten stattfinden.

Das Verwaltungsgericht in Gießen hat den Eilantrag des Antragstellers abgelehnt. In seiner Entscheidung führte das Verwaltungsgericht aus, dass das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung keine Rechtsgrundlage enthalte, auf die der Antragsteller sein Begehren stützen könne. Außerdem seien solche Gefahrenabwehrmaßnahmen insbesondere gegen diejenigen zu richten, die Gefahren verursachen. In diesem Fall bringe sich der A49-Gegner selbst in Gefahr und nicht die Baufirma.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.

7 Gedanken zu “Gericht: A49-Gegner bringt sich selbst in Gefahr – Polizei muss Rodungen nicht unterbinden

  1. Gut, dass es unabhängigen Richter gibt, die solche Spielchen nicht mitmachen.

    Man hat ja jetzt genügend Zeit den „aktiven“ Part zu übernehmen und könnte derweil das Baumhaus räumen und, falls der Baum in der Rodungsschneise steht, den Baum fällen, bevor die 2 Wochen „Einspruch“-Zeit rum sind. Damit wäre jeglicher Spielraum für diesen Prozess einfach „ausgeräumt“.

    Ich kann diese Idot…ähm…Ideologen einfach nicht verstehen. Da bauen die auf dem Grundstück eines Anderen unerlaubt ein Gebäude und verlangen auch noch, dass die Ordnungskräfte diese und „ihr Anwesen“ sichern und schützen. Schon ein bisschen Schizophren!?!?! Ruft doch bitte mal einer das Sanitätssteam mit den an den Ärmeln hinten zu schließenden weißen Jacken!

    Ich kann nur mit dem Kopf schütteln, über so viel Schwachsinn.

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  2. Jetzt reicht es! Das ist ja nicht zu glauben, und wahrscheinlich nur in Deutschland möglich, wo „unfaire Protestler Fairness verlangen“. Da baut ein Chaoten-Aktivist ein Baumhaus, ohne Baugenehmigung, wohnt darin, ohne städtische Abgaben, Grundgebühr, Wasser-/Müllgebühren, die jeder Hausbesitzer zahlen muss, stellt einen Eilantrag bei Gericht, das die Polizei sein Haus vor der Rodung schützen muss, abgelehnt, nächster Schritt, das Verwaltungsgericht. Das wird ja spannend! Die Richter dort sind ja bekannt für „komische Urteile“. (Sollte man, glaube ich, nicht sagen)

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    1. Da diese Linksterroristen zum aller größten Teil nichts arbeiten und dadurch „Leistungsempfänger“ sind steht ihnen Prozesskostenhilfe zu. Dadurch ist für diese Leute der Weg frei jeden sinnfreien Prozess zu führen bis zur letzten Instanz. Jeder Rechtsanwalt freut sich über diese Mandantschaft und wird alle Hebel in Bewegung setzen, das ein Prozess durch alle Instanzen geführt wird. Der Anwalt verdient ja mit. Kein Wunder das unsere Gerichte alle Hände voll zu tun haben mit denen.

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  3. Diese sogenannten acktivisten arbeiten nie, sind nur an protestieren und leben von meiner steugeld kann ich nur sagen Hut ab, dann werden acktivisten genannt, Terrorist wahre richtig

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  4. Wer so etwas fordert sollte sich mal untersuchen lassen ob er noch ganz richtig im Oberstübchen ist.

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