In dieser Rubrik veröffentlichen wir Amtliche Bekanntmachungen von Vogelsberger Städten und Gemeinden im Wortlaut und in der Gestaltung, wie sie aus den Gemeindeverwaltungen kommen. Die Texte sind daher Anzeigen gleichzusetzen und werden ohne Einfluss der Redaktion veröffentlicht. Die Inhalte können für unsere Leserinnen und Leser von großer Bedeutung sein, da viele kommunale Entscheidungen erst mit der Amtlichen Bekanntmachung Wirksamkeit erlangen.
Wahlbekanntmachung
für die Kommunalwahlen in der Stadt Alsfeld am 06. März 2016
Am 06. März 2016 finden in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr gleichzeitig die Gemeinde-, Ortsbeirats- und Kreiswahl statt. Es werden für die verbundenen Wahlen gemeinsame Wählerverzeichnisse und Wahlbenachrichtigungen, gemeinsame Wahlscheinanträge und Wahlscheine sowie für die Briefwahl ein gemeinsamer Wahlbriefumschlag und für jede der verbundenen Wahlen eigene Stimmzettelumschläge verwendet.
Die Stadt Alsfeld ist in folgende 22 allgemeine Wahlbezirke und einen Sonderwahlbezirk eingeteilt:
Wahlbezirk
Bezeichnung des
Wahlbezirks
Lage des Wahlraums (Straße, Nr.)
1
Kernstadt
Geschwister-Scholl-Schule, Alsfeld, Schillerstr. 3
2
Kernstadt
Geschwister-Scholl-Schule, Alsfeld, Schillerstr. 3
3
Kernstadt
Geschwister-Scholl-Schule, Alsfeld, Schillerstr. 3
4
Kernstadt
Gerhart-Hauptmann-Schule, Alsfeld,
Landgraf-Hermann-Str. 20
5
Kernstadt
Gerhart-Hauptmann-Schule, Alsfeld,
Landgraf-Hermann-Str. 20
6
Kernstadt
Gerhart-Hauptmann-Schule, Alsfeld,
Landgraf-Hermann-Str. 20
8
Altenburg
Dorfgemeinschaftshaus, Altenburg, Stockwiesenweg 2
9
Angenrod
Dorfgemeinschaftshaus, Angenrod,
Kirtorfer Str. 7
10
Berfa
Neue Schule, Berfa, Schulstr. 7
11
Billertshausen
Dorfgemeinschaftshaus, Billertshausen,
Angenröder Str. 16
12
Eifa
Schule, Eifa, Schulrain 2
13
Elbenrod
Ev. Gemeindehaus, Schule, Elbenrod, An der Leit 2
14
Eudorf
Dorfgemeinschaftshaus, Eudorf,
An der Welzbach 18
15
Fischbach
Dorfgemeinschaftshaus, Fischbach, Hofackerweg 1
16
Hattendorf
Dorfgemeinschaftshaus, Hattendorf, Zollhausstr. 9 A
17
Heidelbach
Dorfgemeinschaftshaus, Heidelbach, Am neuen Weg 20
18
Leusel
Feuerwehrgerätehaus, Leusel, Seibelsdorfer Weg 4
19
Liederbach
Dorfgemeinschaftshaus, Liederbach,
Merschroder Str. 16
20
Lingelbach
Schulungsraum der Feuerwehr, Lingelbach, Birkenstr. 1
21
Münch-Leusel
Dorfgemeinschaftshaus, Schwabenrod,
Münch-Leuseler Str. 34
22
Reibertenrod
Dorfgemeinschaftshaus, Reibertenrod, Sandleite 5
23
Schwabenrod
Dorfgemeinschaftshaus, Schwabenrod,
Münch-Leuseler Str. 34
24
Kernstadt
Sonderwahlbezirk
Alten- und Pflegeheim, Alsfeld,
In der Rambach 9
Wahlzeit: 14:00 – 15:30 Uhr
Alten- und Pflegeheim, Alsfeld,
Landgraf-Hermann-Str. 26
Wahlzeit: 16:00 – 18:00 Uhr
Für die allgemeinen Wahlbezirke wird ein Wählerverzeichnis erstellt, in das alle Wahlberechtigten eingetragen werden.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 14. Februar 2016 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis der barrierefrei zugänglichen Wahlräume liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten beim Wahlamt der Stadt Alsfeld, Markt 3, Zimmer M2 215, 36304 Alsfeld, zur Einsichtnahme aus.
Das Wählerverzeichnis zu den Kommunalwahlen für die Wahlbezirke der Stadt Alsfeld wird in der Zeit vom 15. Februar 2016 bis zum 19. Februar 2016 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadt Alsfeld, Markt 3, Zimmer M2 215, 36304 Alsfeld, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist nicht barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spätestens am 19. Februar 2016 bis 12:00 Uhr, beim Magistrat der Stadt Alsfeld, Markt 3, Zimmer M2 215, 36304 Alsfeld, Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen oder anzugeben.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht der Meldepflicht unterliegen, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag ist schriftlich bis zum 14. Februar 2016 beim Magistrat der Stadt Alsfeld, Markt 3, Zimmer M2 215, 36304 Alsfeld, zu stellen. Der Inlandsaufenthalt ist durch eine Bescheinigung des Herkunftsmitgliedstaates oder in sonstiger Weise glaubhaft zu machen.
Wahlberechtigte, die bis spätestens zum 14. Februar 2016 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, müssen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, ihr Wahlrecht nicht ausüben zu können.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum in der Stadt Alsfeld oder durch Briefwahl teilnehmen.
Auf Antrag erhalten Wahlschein und Briefwahlunterlagen
- in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,
- nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,
a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das
Wählerverzeichnis bis zum 14. Februar 2016 oder die Einspruchsfrist bis zum 19. Februar 2016
versäumt haben,
b) wenn das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- oder Einspruchsfrist
entstanden ist,
c) wenn das Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die
Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde-
behörde gelangt ist.
Bei der Gemeindebehörde können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen mündlich oder schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Ein telefonisch gestellter Antrag ist unzulässig.
Wahlscheine können von Wahlberechtigten beantragt werden, die
– in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis zum 04. März 2016, 13:00 Uhr, im Fall
nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter
nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr.
Wahlberechtigten, die glaubhaft versichern, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht
zugegangen ist, kann ebenfalls bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt
werden.
– nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, aber aus den oben unter a. bis c. genannten
Gründen einen Wahlschein erhalten können, bis zum Wahltag, 15:00 Uhr.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Behinderte Wahlberechtigte können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.
4.1 Mit dem Wahlschein erhalten die Wahlberechtigten
▪ einen amtlichen weißen Stimmzettel für die Gemeindewahl,
▪ einen amtlichen roten Stimmzettel für die Kreiswahl,
▪ einen amtlichen grünen Stimmzettel für die Ortsbeiratswahl,
▪ einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag für die Gemeindewahl,
▪ einen amtlichen roten Stimmzettelumschlag für die Kreiswahl,
▪ einen amtlichen grünen Stimmzettelumschlag für die Ortsbeiratswahl
▪ einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief
zurückzusenden ist, und der Wahlbezirk aufgedruckt sind, und
▪ ein amtliches Merkblatt für die Briefwahl, das den Ablauf der Briefwahl in Wort und Bild
erläutert.
Das Abholen von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zum Entgegennehmen der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde schriftlich zu versichern, bevor die Unterlagen entgegengenommen werden. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl müssen die Wahlberechtigten den Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, 18:00 Uhr, eingeht. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
4.2 Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweispapier zur Wahl mitzubringen.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Wähler erhalten bei Betreten des Wahlraums je einen amtlichen Stimmzettel für die Wahlen, für die sie wahlberechtigt sind, in den unter Nr. 4.1 genannten Farben.
4.3 Sind für die Kommunalwahlen mehrere Wahlvorschläge (Listen) zur Wahl zugelassen, wird nach den Grundsätzen einer mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt; ist für eine Wahl nur ein Wahlvorschlag zugelassen, so wird die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.
Die amtlichen Stimmzettel enthalten
a) für die Gemeindewahl, für die mehrere Wahlvorschläge zugelassen sind, und die nach den
Grundsätzen der mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl durchgeführt wird, die
zugelassenen Wahlvorschläge in der durch § 15 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes bestimmten
Reihenfolge unter Angabe des Namens der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine
Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, Ruf- und Familiennamen der Bewerberinnen und
Bewerber eines jeden Wahlvorschlags sowie zusätzlich den Beruf oder Stand, das Geburtsjahr
und den Gemeindeteil der Hauptwohnung im Sinne des § 12 Satz 4 HGO sowie einen Kreis für
die Kennzeichnung eines Wahlvorschlags und drei Kennzeichnungsmöglichkeiten für jede
Bewerberin und jeden Bewerber. Es sind für jeden Wahlvorschlag höchstens so viele
Bewerberinnen und Bewerber aufgeführt, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind.
b) für die Kreiswahl, für die mehrere Wahlvorschläge zugelassen sind, und die nach den
Grundsätzen der mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl durchgeführt wird, die
zugelassenen Wahlvorschläge in der durch § 15 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes bestimmten
Reihenfolge unter Angabe des Namens der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine
Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, Ruf- und Familiennamen der Bewerberinnen und
Bewerber eines jeden Wahlvorschlags sowie zusätzlich die Gemeinde der Hauptwohnung sowie
einen Kreis für die Kennzeichnung eines Wahlvorschlags und drei Kennzeichnungsmöglichkeiten
für jede Bewerberin und jeden Bewerber. Es sind für jeden Wahlvorschlag höchstens so viele
Bewerberinnen und Bewerber aufgeführt, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind.
c) für die Ortsbeiratswahl,
– für die mehrere Wahlvorschläge zugelassen sind, und die nach den Grundsätzen der mit einer
Personenwahl verbundenen Verhältniswahl durchgeführt wird, die zugelassenen
Wahlvorschläge in der durch § 15 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes bestimmten
Reihenfolge unter Angabe des Namens der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine
Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, Ruf- und Familiennamen der Bewerberinnen und
Bewerber eines jeden Wahlvorschlags sowie einen Kreis für die Kennzeichnung eines
Wahlvorschlags und drei Kennzeichnungsmöglichkeiten für jede Bewerberin und jeden
Bewerber. Es sind für jeden Wahlvorschlag höchstens so viele Bewerberinnen und Bewerber
aufgeführt, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind.
– für die nur ein Wahlvorschlag zugelassen ist, und die nach den Grundsätzen der
Mehrheitswahl durchgeführt wird, die Ruf- und Familiennamen der Bewerberinnen und
Bewerber sowie drei Kennzeichnungsmöglichkeiten für jede Bewerberin oder jeden Bewerber.
Jede wahlberechtigte Person hat so viele Stimmen wie die Gemeindevertretung / der Kreistag / der Ortsbeirat Vertreterinnen und Vertreter hat.
Der Wähler gibt seine Stimmen bei der mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl wie folgt ab:
▪ Die Stimmen können an verschiedene Bewerberinnen und Bewerber in verschiedenen
Wahlvorschlägen vergeben werden (panaschieren) und dabei können jeder Person auf dem
Stimmzettel bis zu drei Stimmen gegeben werden (kumulieren).
▪ Sofern nicht alle Stimmen einzeln vergeben werden sollen oder noch Stimmen übrig sind, kann ein
Wahlvorschlag zusätzlich in dem in der Kopfleiste vorhandenen Kreis gekennzeichnet werden. In
diesem Fall hat die Kennzeichnung der Kopfleiste zur Folge, dass den Bewerberinnen und
Bewerbern des Wahlvorschlags so lange weitere Stimmen zugerechnet werden, bis alle Stimmen
vergeben sind oder jeder Person des Wahlvorschlags drei Stimmen zugeteilt sind.
▪ Ein Wahlvorschlag kann auch nur in dem in der Kopfleiste vorhandenen Kreis gekennzeichnet
werden, ohne Stimmen an einzelne Bewerberinnen und Bewerber zu vergeben. In diesem Fall
erhält jede Bewerberin und jeder Bewerber in der Reihenfolge des Wahlvorschlags so lange
jeweils eine Stimme, bis alle Stimmen vergeben oder jeder Person des Wahlvorschlags drei
Stimmen zugeteilt sind.
▪ Wenn ein Wahlvorschlag in dem in der Kopfleiste vorhandenen Kreis gekennzeichnet ist, können
auch Bewerberinnen und Bewerber in diesem Wahlvorschlag gestrichen werden; diesen Personen
werden keine Stimmen zugeteilt.
Bei der Mehrheitswahl können jeder Bewerberin und jedem Bewerber bis zu drei Stimmen gegeben werden.
4.4 Die wahlberechtigte Person begibt sich mit dem/den Stimmzettel/n in die Wahlkabine, kennzeichnet dort den/die Stimmzettel und faltet ihn/sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnungen nicht erkennen können.
5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5.1 Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am 06. März 2016 um 15:00 Uhr in der Geschwister-Scholl-Schule, Schillerstr. 3, 36304 Alsfeld, zusammen.
5.2 Für die Ermittlung des Wahlergebnisses sind Auszählungswahlvorstände gebildet. Sie sind für folgende Wahlbezirke bzw. Briefwahlbezirke zuständig und treten am 07. März 2016 um 08:00 Uhr in folgenden Räumlichkeiten zusammen:
Wahlbezirk
Auszählungswahlvorstand Nr.
Lage des Wahlraumes
(Straße, Nr., Zimmer-Nr.)
01 Kernstadt
14 Eudorf
17 Heidelbach
23 Schwabenrod
A 1
Markt 3, Weinhaus, Zimmer 202 und 203
02 Kernstadt
08 Altenburg
21 Münch-Leusel
A 2
Markt 3, Weinhaus, Zimmer M2 211 und M2 212
03 Kernstadt
04 Kernstadt
15 Fischbach
A 3
Markt 3, Weinhaus, Zimmer 206 und 207
05 Kernstadt
06 Kernstadt
13 Elbenrod
A 4
Markt 3, Weinhaus, Zimmer 208 und 209
09 Angenrod
19 Liederbach
20 Lingelbach
A 5
Markt 3, Weinhaus, Zimmer 107 und 108
10 Berfa
12 Eifa
22 Reibertenrod
A 6
Markt 3, Weinhaus, Zimmer 102 und 103
11 Billertshausen
16 Hattendorf
18 Leusel
24 Sonderwahlbezirk
A 7
Markt 3, Weinhaus, Zimmer 105 und 106
B1 Briefwahl
B2 Briefwahl
A 8
Markt 3, Weinhaus, Zimmer 302 und 305
6. Die Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt, sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch).
Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie in dem Bereich mit einem Abstand von weniger als zehn Metern von dem Gebäudeeingang jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.
Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit um 18:00 Uhr unzulässig.
7. Amtliche Musterstimmzettel, auf denen die zugelassenen Wahlvorschläge mit den Bewerberinnen und Bewerbern abgedruckt sind, wurden als Beilage in der OZ-EXTRA verteilt; sie sind darüber hinaus in folgenden Stellen erhältlich: Wahlamt der Stadt Alsfeld, Markt 3, Weinhaus, Zimmer M2 215, 36304 Alsfeld und für die Kreiswahl zusätzlich bei der Kreisverwaltung des Vogelsbergkreises, Zimmer B 112, Goldhelg 20, 36341 Lauterbach. Die Musterstimmzettel dienen lediglich der Vorabinformation der Wählerschaft und dürfen nicht in die Wahlurne oder bei der Briefwahl in den Wahlbrief eingelegt werden.
Alsfeld, den 04. Februar 2016
Der Magistrat der Stadt Alsfeld
Stephan Paule
Bürgermeister
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Die nächste öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlitz findet statt am
Freitag, dem 11.12.2015, um 18:00 Uhr,
im Dorfgemeinschaftshaus in Sandlofs.
Tagesordnung:
1. Genehmigung des Protokolls der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2015
2. Bericht aus der Arbeit des Magistrats
3. Erbbaurechtsvertrag mit dem SV Willofs
4. Altstadtsanierung Schlitz;
Aufhebung des Sanierungsgebietes „Altstadt“ mit den Gebietserweiterungen „Steinweg zur Hallenburg“ und „Hinterburger Gärten – ehemalige Brauerei“
hier: Aufhebungssatzung
5. Kalkulation der kostendeckenden Gebühren für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Schlitz;
hier: Präsentation und Beschlussfassung der Kalkulation und Entwurf der neuen Gebührensatzung mit Gebührenverzeichnis
6. Hausarztpraxen in Schlitz
7. Kooperative Sportentwicklungsplanung im Vogelsbergkreis;
hier: Schreiben vom Vogelsbergkreis vom 18.11.2015
8. Anträge und Anfragen der Fraktionen
8.1. Fraktion FDP vom 20.11.2015
8.1.1 Anfrage: Campingplatz
8.2. Fraktion CDU vom 23.11.2015
8.2.1 Antrag: Anlage von Rundbahnen um den neuen Sportplatz am Schulzentrum
8.2.2 Antrag: Planung von Sporthallenkapazitäten im Zuge des Neubaus der Gesamtschule
8.2.3 Antrag: Anlage eines Altarms an der Schlitz in Nieder-Stoll
8.2.4 Antrag: Behindertengerechter Zugang zu Schloss Hallenburg
8.2.5 Antrag: Fördermittel zur Freibadsanierung
8.2.6 Antrag: Reparatur Damenweg
8.2.7 Antrag: Brückensanierung in Pfordt
8.2.8 Anfrage: Tarifabschluss für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst
8.3. Fraktion SPD vom 26.11.2015
8.3.1 Anfrage: Sachstand Thema „Flüchtlinge – runder Tisch“
8.4. Fraktion BLS vom 27.11.2015
8.4.1 1. Antrag: Vorstellung der Konzepte für eine Mehrgenerationen-Wohnanlage
8.4.2 2. Antrag: Hinterturm
9. Konzessionsvertrag mit der OVAG
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Die nächste öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlitz findet statt am
Montag, dem 02.11.2015, um 19:00 Uhr,
in der „Dorfschern“ in Pfordt.
Tagesordnung:
1. Genehmigung des Protokolls der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2015
2. Bericht aus der Arbeit des Magistrats
3. Bericht Haushaltsvollzug gem. § 28 GemHVO
4. Abweichungssatzung im Hinblick auf die Abweichung von der Bestimmung des
§ 13 (1) Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Stadt Schlitz vom 15.12.2014
hier: Ausbau der Straße „Am Pfifferloch“, Stt. Bernshausen
5. Flächentausch Stadt Schlitz / Stiftung Eichhof (Neubau Seniorenzentrum)
6. Anträge und Anfragen der Fraktionen
6.1. Fraktion SPD vom 15.10.2015
6.1.1 Antrag: Schreiben der Kommunalaufsicht
6.1.2 Anfrage: Gewerbesteuereinnahmen
6.1.3 Anfrage: Baugrundstück in der Bahnhofstraße
6.1.4 Anfrage: Kosten Kläranlage Hutzdorf
6.2. Fraktion FDP vom 16.10.2015
6.2.1 Antrag: Mehrgenerationen-Anlage „Im Herzen von Schlitz“
6.2.2 Anfrage: Situation Arztpraxen im Schlitzerland
6.2.3 Anfrage: Resümee Museums-und Herbstfest
6.3. Fraktion BLS vom 18.10.2015
6.3.1 Antrag: Errichtung einer Bücherzelle in Schlitz
6.3.2 Anfrage: Sachstand der Rekonstruktion eines Fulda-Altarmes bei Üllershausen
6.3.3 Anfrage: Öffentliche E-Bike Ladestationen
6.3.4 Anfrage: Beteiligung der Stadt Schlitz am Windpark Berngerode
6.3.5 Anfrage: Aktionsplan 100 Kommunen für den Klimaschutz
Walter Ritz
Stadtverordnetenvorsteher
Stadtverordnetenversammlung Schlitz
Die nächste öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlitz findet statt am
Montag, dem 28.09.2015, um 19:00 Uhr,
im Konzertsaal der Landesmusikakademie in Schlitz.
Tagesordnung:
1. Genehmigung des Protokolls der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2015
2. Bericht aus der Arbeit des Magistrats
3. Abweichungen Rechnungsergebnisse 2012-2014
– Beschluss STVV vom 20.07.2015
hier: Präsentation
4. Beteiligungsbericht 2015 – Fortschreibung
5. Verkauf von Baugrundstücken im Stadtteil Queck
6. Entwurf des Teilregionalplans Energie Mittelhessen;
Erneute Beteiligung der in ihren Belangen berührten Träger öffentlicher Belange und öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs des Teilregionalplans Energie Mittelhessen
hier: Stellungnahme der Stadt Schlitz im Rahmen der erneuten Anhörung und Offen-
lage
7. Anträge und Anfragen der Fraktionen
7.1. Fraktion CDU vom 08.09.2015
7.1.1 Antrag: Radweganbindung Willofs – Schlitz
7.2. Fraktion SPD vom 10.09.2015
7.2.1 Antrag: Bereitstellung der Stellungnahme des hessichen Städte- und Gemeindebundes
7.2.2 Anfrage: Straßenbaumaßnahmen in Unter-Schwarz und Pfordt
7.2.3 Anfrage: Baumaßnahme Bergstraße in Willofs
7.2.4 Anfrage: Campingplatz am Damenweg
7.3. Fraktion BLS vom 13.09.2015
7.3.1 Antrag: Unterbringung von Flüchtlingen in Schlitz
7.3.2 Antrag: Erstellung eines Radfahrerleitsystems Schlitz
7.3.3 Anfrage: Wanderheim der Wanderfreunde 88 e.V.
7.3.4 Anfrage: Straßenbeiträge im Schlitzerland
7.3.5 Antrag: TTIP-Demonstration am 10. Oktober
7.4. Fraktionen SPD und BLS vom 13.09.2015
7.4.1 Gemeinsamer Antrag: Flüchtlingshilfe in Schlitz
7.5. Fraktion FDP vom 12.09.2015
7.5.1 Anfrage: Aufnahme von Flüchtlingen
7.5.2 Anfrage: Aufwendungen für „Kanalspülungen“ 2015
7.5.3 Anfrage: Gewerbean- und abmeldungen
7.5.4 Anfrage: „Biergartenverein“
Stadtverordnetenversammlung Homberg/Ohm
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2015
Eine öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses findet am
Mittwoch, dem 16. September 2015 um 20:00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses, Marktstr. 26
statt.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit
3. Beschlussfassung über fristgerecht erhobene Einwendungen gegen die Niederschrift
der Sitzung am 16.06.2015
4. Dorferneuerung Ober-Ofleiden;
hier: Sachstandsbericht Hochbaumaßnahme neue zentrale Dorfmitte
5. Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Homberg (Ohm)
zum 01.01.2008 – Drucksache Nr. 157 –
6. Veräußerung des städtischen Wohn- und Geschäftshauses Marktstr. 23
– Drucksache Nr. 141b –
7. Umbau, Sanierung und Erweiterung des Dorfgemeinschaftshauses in Haarhausen;
hier: Beauftragung der Planung – Drucksache Nr. 143 –
8. Verschiedenes
H.-J. Stock
(Ausschussvorsitzender)
STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG ALSFELD NACHRÜCKER
Herr Marko Berg hat durch schriftliche Erklärung vom 23. Juli 2015 sein Mandat als Stadtverordneter der Stadt Alsfeld niedergelegt.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 28. März 2015 (GVBl. S. 158), stelle ich fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Unabhängigen Wählergemeinschaft Alsfeld (UWA)
Herr
Achim Spychalski-Merle
Wieshof 3
36304 Alsfeld-Altenburg
in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Alsfeld nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Alsfeld, den 06. August 2015
Die besondere Wahlleiterin der Stadt Alsfeld
Monika Kauer
STELLENAUSSCHREIBUNG GREBENAU
Für die qualifizierte Betreuung von Kindern in unserer Kindertagesstätte „Tabaluga“ in Eulersdorf suchen wir ab 01.09.2015 eine motivierte, freundliche Fachkraft
mit entsprechender Qualifikation als
Erzieher/in
(Teilzeit) 24 Std/Woche
Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Der Einsatz der neuen Fachkraft ist in einer altersstufenübergreifenden Gruppe (1-5 Jahre) in der Zeit von 07.00 bis 17.00 Uhr vorgesehen.
Was wir bieten:
– Die Stelle ist befristet bis voraussichtlich Februar 2016
– Spaß an der Arbeit im Team
– Gruppenübergreifendes Arbeiten in allen Funktionsbereichen
– Teilnahme an Fortbildungsprogrammen
– Vorbereitungszeiten außerhalb des Gruppendienstes
– Entwicklungsdokumentation
– gute partnerschaftliche Elternarbeit
– Konzeptionelles Arbeiten
– Kooperation mit anderen Institutionen (Schule, Vereine, usw.)
Wir erwarten:
– Eigenverantwortliches, flexibles Arbeiten,
– Teamfähigkeit,
– soziale Kompetenz und Organisationsgeschick
Im Kindergarten „Tabaluga“ mit erweiterter Altersmischung für Kinder von 1 bis 5 Jahren mit und ohne Förderbedarf, können bis zu 55 Kinder aufgenommen werden. Zu den Besonderheiten der Einrichtung gehört das gruppenübergreifende Arbeiten in den unterschiedlichsten Funktionsbereichen, Förderangebote, wie z.B.Experimente etc., sowie unsere regelmäßigen Waldwochen.
Weitere Informationen erhalten Sie von Liane Frantz, Kindergarten Tabaluga,
Tel.: 06646/380 oder Herrn Bürgermeister Wicke, Tel.: 06646 9700
Ihre Bewerbung senden Sie bitte an den
Magistrat der Stadt Grebenau, -Personalamt-, Amthof 2, 36323 Grebenau
STELLENAUSSCHREIBUNG HOMBERG/OHM
Die Stadt Homberg (Ohm) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Leiter/in für das Krabbelhaus Friedrichstraße
Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:
- Sicherstellung und Weiterentwicklung des pädagogischen Konzepts
- Personalführung und –entwicklung
- Zusammenarbeit mit Eltern, Träger, Schulen und anderen Gremien bzw. Organisationen
- Betriebliche Organisation des Krabbelhaus (aktuell 3 Gruppen)
Wir bieten Ihnen
- Eine abwechslungsreiche unbefristete Vollzeitstelle
- Vergütung gemäß dem Anhang zu Anlage C des TVöD-V (Entgeltordnung Sozial u. Erziehungsdienst; die Vergütung richtet sich derzeit noch nach den belegten Plätzen in der Einrichtung)
- Ein hohes Maß an Selbstständigkeit
- Qualifizierte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Wir erwarten von Ihnen
- Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als anerkannte Erzieher/in oder eine vergleichbare Ausbildung
- Mehrjährige Berufserfahrung
- Kommunikationsfähigkeit, Konfliktlösungskompetenz und Einfühlungsvermögen
- Sicheres Auftreten, Engagement und Motivationsfähigkeit
- Team-, situationsorientierte und selbstständige Arbeitsweise
- Fortgeschrittene PC-Kenntnisse (insb. MS Office)
Bitte senden Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 21.08.2015 an:
Magistrat der Stadt Homberg (Ohm)
Personalabteilung
Marktstraße 26
35315 Homberg (Ohm)
Homberg (Ohm), 31.07.2015