Blaulicht11

Polizeibericht: Sprenggranaten im Wald gefundenSprenggranaten – Behörden warnen Spaziergänger

MÜCKE (ol). Wie die Vogelsberger Polizeistation mitteilte, fand ein Spaziergänger am vergangenen Donnerstag mehrere scharfe Sprenggranaten. Der Spaziergänger war mit einer Metallsonde im Wald zwischen Ruppertenrod und Flensungen unterwegs, als er die Sprengkörper entdeckte.

Die Sprenggranaten, welche noch aus dem Zweiten Weltkrieg stammen, seien vom Kampfmittelräumdienst fachgerecht entsorgt worden, wobei laut Polizei eine Granate vor Ort gesprengt werden musste. Dabei sei es zu einer kurzfristigen Sperrung der Bundestraße 49 gekommen.

Die Fachleute würden in den nächsten Tagen den Bereich um den Fundort genauer unter die Lupe nehmen und nach weiteren Sprengmitteln absuchen. Das Waldgebiet umfasse etwa 200 Hektar. Auch in der weiteren Zukunft könnten Munitionsfunde dort nicht ausgeschlossen werden, teilte die Polizei mit.

Deshalb warnt der Kampfmittelräumdienst, die Gemeinde Mücke und die Polizei alle Spaziergänger in diesem Waldareal davor, die befestigten Waldwege zu verlassen. Es bestehe unter Umständen Lebensgefahr. Dies gelte insbesondere auch für Pilzsammler.
Sogenannte Sondengänger werden bei Munitionsfunden gebeten, diese keinesfalls anzurühren und unverzüglich den Kampfmittelräumdienst beziehungsweise die Polizei zu verständigen.

11 Gedanken zu “Sprenggranaten – Behörden warnen Spaziergänger

  1. Ich bin auch oft auf der such und ich habe keine Probleme im Wald zu suchen habe die Erlaubnis das ich das darf auch ohne Genehmigung. Alles gut

    1
    1
  2. Wo ist das Problem, bekommt jeder !!
    Man beachte auch, für die „gezielte Suche“

    Gesetzeslage in Hessen
    Das Landesdenkmalamt Hessen vergibt für die gezielte Suche nach archäologischen Artefakten und Münzen spezielle Sondelgenehmigungen. In Hessen gibt es neben der standardmäßigen Genehmigunge für die Suche nach kulturhistorischen Dingen auf Ackerflächen auch eine erweiterte Genehmigung, die Waldgebiete umfasst. Waldsuchgenehmigungen werden nachweislich auch an Personen erteilt, die einen Erstantrag stellen.

    Gelegentlich schlägt das Amt vor, dass ein neuer Antragsteller das erste Jahr mit Scherbenlesen (ohne Metallsonde) verbringt. Aber auch dieses ist verhandelbar.

  3. In welchem Nachlass der älteren Generation befinden sich keine Nazi und Wehrmachtsgegenstände, der erhebe die Hand!
    Auf jedem Markt in den Ostblockländer sind diese Sachen der Renner.
    Museen und Privatmuseen sind voll damit.
    Wo ist Ihr Problem Herr Leser.
    Das ist die deutsche Geschichte.
    Nicht mehr und nicht weniger.
    Ich schäme mich nicht dafür.

  4. Die Rechtslage, was das suchen mit Metalldetektoren betrifft, ist sehr schwammig. Was auf alle Fälle verboten ist, ist das suchen im Wald, sowie das gezielte suchen nach Artefakten im Bereich des Denkmalschutzes. Ich frage mich allerdings, nach was gesucht werden könnte, was nicht verboten ist.

  5. @kanake,

    Ich interessiere mich für Details warum hat er gesondelt hat. Wurde dem nachgegangen? Hatte er eine Genehmigung? War er im Auftrag des Landesamtes für Denkmalpflege unterwegs?

    Was ist daran falsch?

    Warum Sie persönlich sich nicht an Recht und Gesetz halten interessiert mich nun wirklich nicht. Es befremdet mich ein wenig, dass Sie im Zusammenhang mit so einer Meldung ihrem Fremdenhass freien lauf lassen. Ihrer Unwissenheit mit fremdenfeindlichkeit Ausdruck zu verleihen ist schon beängstigend.

    Ich zitiere (Ich achte auch nicht mehr darauf was darf und nicht darf, alle Hemmungen sind seit dem die Illegalen alles dürfen und aufgenommen werden gefallen.)

    Ich bin aber guter Hoffnung, dass Sich die Mehrheit der Leser nicht von ihnen anstecken lässt!

  6. Herr Kanake, wenn Sie beim sondeln z.B. auf Ihrem Grundstück oder Acker demnächst etwas finden, dann kostet Sie die Entsorgung mehrere Tausend Euro. Die betroffene Gemeinde kann sich später aus diesem Grund auf eine dicke Rechnung freuen. Das ist es warum sich generell keiner um herumliegende Munition kümmert.

  7. Sondeln ist in Hessen ohne Genehmigung natürlich verboten!
    Und zwar zurecht. Damit keine Schwachköpfe auf die Idee kommen nach Munition und Orden von SS-Nazis vom April 1945 der Division Nord zu suchen.
    Belesen Sie sich bitte Kanake.

  8. Sondeln verboten ??
    Egal, vielleicht sollte man dem Sondler danken statt nach einer Genehmigung zu fragen.
    Ich achte auch nicht mehr darauf was darf und nicht darf, alle Hemmungen sind seit dem die Illegalen alles dürfen und aufgenommen werden gefallen. Für immer!

  9. Sondeln ist in Hessen ohne Genehmigung verboten.

    Details dazu würden mich mal interessieren.

  10. Spaziergänger? Oder eventuell ein, in Metall suchender Angestellter? Man weiß es nicht… Folgen würde ich den Anweisungen wirklich!

Comments are closed.

Schreibe einen Kommentar

Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.

Einloggen Anonym kommentieren