Gesellschaft0

Die Sommerferien stehen vor der Tür, mit ihnen die Chance auf extra TaschengeldGesetzliche Vorgaben für Ferienjobs

GIESSEN (ol). Viele Schülerinnen und Schüler suchen zum Beginn der Sommerferien einen Job. Rund um die Frage, welche Regeln zu beachten sind und wer was machen darf, gibt das Regierungspräsidium (RP) Gießen Tipps. Denn ob ein Schüler eine Ferienarbeit ausüben darf, hänge nicht nur von seinem Alter oder der Dauer der angestrebten Arbeit ab sondern auch von den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

„Schon ab dem 13. Geburtstag dürfen Kinder ausnahmsweise einfache Beschäftigungen wie das Austragen von Zeitungen für maximal zwei Stunden täglich ausüben“, erläutert RP-Arbeitsschutzexperte Günter Foth. Auch bestimmte Tätigkeiten in privaten Haushalten, landwirtschaftlichen Familienbetrieben oder im Zusammenhang mit Veranstaltungen von Kirchen und Vereinen seien erlaubt. Die Tätigkeit muss leicht und für Kinder geeignet sein und darf nur in der Zeit von 8 bis 18 Uhr ausgeübt werden. Diese Vorgaben gelten unabhängig von der Ferienzeit.

Das alter spielt eine große Rolle

Häufig, so Foth weiter, spiele bei den gesetzlichen Regelungen das Alter der Jugendlichen eine Rolle. Bei einem vertraglichen Ferienjob in einem Unternehmen müssten Jugendliche mindestens 15 Jahre alt sein. „Bei jenen, die zwar schon 15 Jahre alt sind, aber die neunte Klasse noch nicht beendet haben, ist die Ferienarbeit auf vier Wochen im Kalenderjahr begrenzt. Wer 15 Jahre alt, aber schon in der zehnten Schulklasse ist oder in sie versetzt wurde, für den gilt diese Begrenzung nicht“, so der Experte.

Für alle Jugendlichen über 15 Jahre gilt, dass die Arbeitszeit auf höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche limitiert ist. Sollte es möglich sein, mit Mehrarbeit einen früheren Feierabend zum Beispiel am Freitag herauszuarbeiten, dann sind 8,5 Stunden täglich erlaubt. Gearbeitet werden darf an fünf Tagen in der Woche, im Regelfall aber nicht an Samstagen und Sonntagen. Ausnahmen, beispielsweise in Gaststätten, Krankenhäusern, Bäckereien oder in der Landwirtschaft sind möglich.

Einhaltungen von Pausenzeit sind besonders wichtig

„Die Einhaltung von ausreichenden Pausenzeiten der Jugendlichen ist besonders wichtig“, betont Foth. Ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden betrage die Pausenzeit eine ganze Stunde. Nachts, in der Zeit von 20 bis 6 Uhr, sei eine Beschäftigung verboten. Aber auch hiervon gäbe es bestimmte Ausnahmeregelungen. Der Experte weist schließlich darauf hin, dass Arbeitsunfälle bei Ferienjobs – wie bei den erwachsenen Arbeitnehmern auch – gesetzlich versichert sind. Damit es nicht zu Unfällen kommt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, darauf zu achten, dass die Schüler keiner Gesundheitsgefahr ausgesetzt sind. Er hat alle mit der Beschäftigung verbundenen Gefährdungen zu beurteilen. „Verboten sind insbesondere unfallträchtige Arbeiten oder das Arbeiten mit gefährlichen Maschinen, wie Sägen, Pressen oder Fräsen. Bei der Beschäftigung dürfen die Schüler weder Erschütterungen, gesundheitsschädigendem Lärm noch Strahlen oder Giftstoffen ausgesetzt sein“, erläutert der erfahrene Beamte. Die genauen Rahmenbedingungen sollten vor Arbeitsbeginn genau abgeklärt werden.

Ferienjobber im Ausland sind nicht versichert

Ferienjobber im Ausland sind nicht durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung versichert und sollten sich vorab über einen geeigneten Versicherungsschutz informieren. Weitere Informationen zum Jugendarbeitsschutz sind auf der Internetseite der Behörde (http://www.rp-giessen.de/) oder im Arbeitsschutzportal des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration zu finden. Das RP hat zu diesem Thema auf seiner Internetseite einen Flyer veröffentlicht, der auf wichtige Regelungen rund um den Ferienjob hinweist, beispielsweise zum erforderlichen Mindestalter oder zu gesetzlich vorgeschriebenen Arbeits- und Ruhezeiten.

 

Die Arbeitsschutzdezernate des Gießener Regierungspräsidiums bieten darüber hinaus umfangreiche Beratung an. Von dort wird auch überwacht, ob die Regelungen zur Ferienarbeit von den Arbeitgebern eingehalten werden. Ansprechpartner sind Sarah Haustein, Sascha Dietz (Landkreise Gießen, Marburg-Biedenkopf und Vogelsbergkreis) und Günter Foth (Limburg Weilburg und Lahn-Dill-Kreis), zu erreichen unter 0641-3030.

Schreibe einen Kommentar

Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.

Einloggen Anonym kommentieren