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Aurum: Vortragsabend mit Karsten Rößner über Testamente & Co.„Notfallpläne“ auch für den „digitalen Nachlass“

ALSFELD (kiri). „Wir versichern uns gegen alle möglichen Risiken. Jeder von uns hat eine Vielzahl von Sach-, Vermögens- und Haftpflichtversicherungen. Aber ausgerechnet bei der Frage einer ‚Absicherung‘ unseres gesamten Vermögens, also des Nachlasses, haben nicht einmal 20 % der Bevölkerung ein entsprechendes Testament.”, stellte Karsten Rößner am Donnerstagabend fest.

Aurum Vermögensmanagement hatte den Alsfelder Rechtsanwalt engagiert, um in Rahmen ihrer Vortragsreihe Kunden und Interessenten über Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Testament und Co. zu informieren und auch aufzuklären. Scheinbar trafen das junge Unternehmen von Manfred Schnell die richtige Wahl: der Vortragsraum war bis auf den letzten Platz durch aufmerksam lauschende Interessenten gefüllt.

Das sei schon insoweit ein erstaunliches Phänomen, meint Rößner, als allein in Deutschland Milliardenbeträge pro Jahr vererbt werden. So wie man sich gegen verschiedene Risiken des Lebens durch Versicherungen absichert, gehöre konsequenterweise auch die eigene Nachlassabsicherung dazu. Dabei ginge es schließlich „ums Ganze”. Daher sollte dieses Thema nicht dahingehend missverstanden werden, dass es sich erst als Frage im Alter aktuell zeigt. Rößner: „Vielmehr sind wir jeden Tag, vollkommen unabhängig vom Lebensalter, dem Risiko ausgesetzt, mit dieser Fallkonstellation unmittelbar und sofort konfrontiert zu werden.“

Was gehört zu einer gründlichen Absicherung des Nachlasses?

Der Vortrag des engagierten Anwalts zeigt auf, welche verschiedenen Aspekte zu einer ordentlichen und gründlichen Absicherung des eigenen Nachlasses gehöre. So sei eine Patientenverfügung, kombiniert mit einer Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung ein wesentliches Gestaltungsmittel, um die gesundheitlichen Vorsorgefragen verbindlich zu regeln. Zu den Fragen präziser Formulierungen in Patientenverfügungen wurde in dem Vortrag ebenso eingegangen, wie auf die Frage, welche sonstigen Vereinbarungen neben einer Vorsorgevollmacht etwa zu treffen seien.

Darüber hinaus gebe es viele Aspekte zu berücksichtigen, wenn man ein entsprechendes Testament aufsetzen möchte. „Angefangen mit formalen Voraussetzungen, bis hin zu gestalterischen Spielräumen unter Beachtung steuerrechtlicher Aspekte ist es sinnvoll und wichtig, sich hinsichtlich erbrechtlicher Fragen hinreichend zu informieren“, rät der Fachmann.

Die Gestaltungsmöglichkeiten einerseits führten zu erheblichen Unsicherheiten und Überforderungen bei den Menschen andererseits. Der Vortrag gab daher auch einen Überblick über gestalterische Mittel, wie etwa die Testamentsvollstreckung. Dort wurde aufgezeigt, was dieses Instrument genau bezweckt und welche Einsatzmöglichkeiten sich daraus ergeben. Insbesondere die typischen Fallkonstellationen, in welchem die Testamentsvollstreckung einen sinnvollen Ergänzungsaspekt darstellt, wurde von dem Rechtsanwalt aufgezeigt.

Stichwort: digitaler Nachlass

„Zu einer umfassenden Absicherung gehört unter Umständen auch, dass bei eigenen Unternehmen oder Praxen entsprechend Notfallpläne existieren, die für den Fall eines kurzfristigen Wegfalls einer verantwortlichen Person den reibungslosen weiteren Ablauf im Unternehmen garantieren“, Rößner weiter. So gehöre auch unter dem Stichwort „digitaler Nachlass“, dass man sich auch im Hinblick auf soziale Medien, Bankgeschäfte per online, Passwörter und deren Aufbewahrung und vieles mehr hinreichend Gedanken mache und Vorsorge treffe.

„Ein immer größer werdender Teil unseres Lebens vollzieht sich digital. Hier sind etwa wichtige Informationen für Testamentsvollstrecker oder Erben als Angehörige meist in Smartphones, Tabletts oder Computern verborgen“, stellt der Fachmann fest. „Wenn also auch hier keine vernünftige, mit Weitblick versehene Verfügung besteht, werden manche Aspekte schlicht im Verborgenen bleiben.“

Rößners Zielsetzung für den Abend: „Das Thema „umfassende Erbplanung” soll deutlich machen, dass es nicht ausreicht, sich lediglich einem Teilaspekt zuzuwenden, da alles mit einander in einer Verbindung steht.“ Die Erfahrung zeige, dass manche eigenen Verfügungen unter steuerlichen Aspekten wenig sinnvoll erscheinen, so könne das allzeit beliebte “Berliner Testament” unter Umständen im Einzelfall regelrecht kontraproduktiv wirken.

Welche formalen Anforderungen bei einer Patientenverfügung?

Der aufschlussreiche Vortrag in den Räumen des Aurum Vermögensmanagement in der Bürgermeister-Haas-Straße gab thematisch auch einen Blick in die Fragestellungen, wer etwa Patientenverfügungen erlassen kann, welche formalen Anforderungen bestehen und welchen Inhalt eine solche Verfügung haben muss. Die Unterscheidung zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung wurde ebenso dargestellt, wie deren typischer Inhalt.

Bei den Testamenten gab Rößner zunächst einen Überblick darüber, welche Arten von letztwilligen Verfügungen es grundsätzlich gibt. Dann legte der Referent den Fokus auf die handschriftlichen Testamente, wobei dort ein Einblick darüber vermittelt wurde, mit welchen Gestaltungsmitteln man dort operieren können. Auch wurde aufgezeigt, wie die gesetzliche Erbfolge und die Pflichtteilsansprüche entstehen, wenn etwa kein Testament abgefasst wurde.

Im Laufe des Abends wurde deutlich, dass der in Alsfeld ansässige Rechtsanwalt Rößner nicht nur viel Erfahrung bei der Abfassung von Testamenten und Patientenverfügungen hat, sondern aufgrund seiner Tätigkeit als zertifizierter Testamentsvollstrecker mit Zusatzausbildung auch die rein praktische Seite einer Nachlassabwicklung kennt. Typischen Probleme weiß er offensichtlich in Anbetracht seiner Erfahrungen gleich sinnvoll und kompetent bei der Gestaltung von Testamenten mit zu berücksichtigt.

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