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Das Regierungspräsidium Gießen weist auf das ordnungsgemäße Abrennen von Osterfeuern hinAltholz und Sperrmüll gehören nicht ins im Osterfeuer

REGION (ol). Osterfeuer sind in vielen Städten und Gemeinden in Mittelhessen seit Jahrzehnten fester Bestandteil der örtlichen Gemeinschaft. Das Regierungspräsidium (RP) Gießen teilt mit, dass es dabei jedoch häufig zu unzulässigen Abfallverbrennungen kommt.

Daher weist auch in diesem Jahr das Dezernat für Kommunale Abfallwirtschaft des RP vorsorglich darauf hin, dass für das Osterfeuer ausschließlich unbehandeltes Holz, Strauch- oder Baumabschnitte sowie Reisig verwendet werden darf. Alte Bretter oder Balken gelten ausdrücklich nicht als pflanzliche Abfälle. Sie müssen in einer dafür zugelassenen Abfallentsorgungsanlage beseitigt werden. Das Brennmaterial muss ferner so trocken sein, dass es unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennt, so das RP.

Verstöße werden mit Bußgeldern in nicht unerheblicher Höhe geahndet und können den alten Brauch zu einem teuren Ostervergnügen werden lassen. Weitere Anforderungen finden sich in einer von hessischen Innen- und Umweltministerium herausgegebenen „Orientierungshilfe zur Anzeige, Durchführung und Gefahrenabwehr bei Brauchtumsfeuern“.

Leider stellen die Spezialisten des Abfalldezernates auch immer wieder fest, dass nicht nur zur Osterzeit Abfall verbrannt wird. Grundsätzlich müssen pflanzliche Abfälle wie Ast- und Strauchschnitt beispielsweise in einer Kompostierungsanlage umweltgerecht verwertet werden, teilt das RP mit. Für die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen gelten besondere Vorschriften. Demnach dürfen diese Abfälle nur im Ausnahmefall verbrannt werden, so das RP weiter.

Interessierte Personen, die Fragen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen haben, können sich an die zuständigen Gemeinde- und Stadtverwaltungen, die zuständigen Landkreise oder das Abfalldezernat beim Regierungspräsidium Gießen, ( 0641-303-0 wenden. Hinweise finden Sie auch unter www.rp-giessen.de.

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