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Die Linken im Vogelsberger Kreistag wollen Landesregierung zum Abschiebestopp nach Afghanistan auffordernVogelsberger Linke: Abschiebestopp nach Afghanistan

VOGELSBERGKREIS (ol). Für die kommende Kreistagssitzung beantragt die Linke einen an die hessische Landesregierung gerichteten Beschluss zum Abschiebestopp nach Afghanistan.

Nach dem Abschluss eines Rückführungsabkommens mit Afghanistan im Oktober 2016 hatte das Bundesinnenministerium die Bundesländer aufgefordert, abgelehnte Asylbewerber konsequent abzuschieben. Im Dezember wurde mit ersten Sammelabschiebungen begonnen, teilt die Kreistagsfraktion der Linken Vogelsbergkreis in einer Pressemeldung mit. Das Vorgehen ist seitdem aber umstritten, weil sich in weiten Teilen Afghanistans Regierungstruppen und radikalislamische Milizen bekämpfen, heißt es in der Pressemitteilung der Kreistagsfraktion der Vogelsberger Linken. Der Afghanistan-Bericht des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen habe festgestellt, dass „das gesamte Staatsgebiet Afghanistans von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt betroffen“ ist.

Nach einem Bericht der Vereinten Nationen habe es bei Kämpfen und Anschlägen in Afghanistan im vergangenen Jahr so viele zivile Opfer wie noch nie gegeben. Laut der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung Bärbel Kofler habe sich die Lage in Afghanistan seit dem Beginn der Sammelabschiebungen aus Deutschland dorthin nicht verändert. Auch sie fordert einen sofortigen Stopp dieser Praxis, so Michael Riese von der Linken. Etwa die Hälfte der afghanischen Flüchtlinge im Vogelsbergkreis hat nur den Status einer Duldung, so geht unter den etwa 300 afghanische Flüchtlingen, die hier leben die Angst um, weil sie fürchten, in das Bürgerkriegsland zurückgeschickt zu werden, so Riese weiter.

Etliche Bundesländer, wie Schleswig-Holstein, Berlin, Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz zweifelten an der Sicherheitslage in Afghanistan und hätte die Rückführungen zurückgestellt. Die Link teilt die Forderung von Pro Asyl, Flüchtlingsinitiativen und Menschenrechtsorganisationen, dass eine Kehrtwende im Umgang mit afghanischen Flüchtlingen notwendig ist, so Riese weiter. Die Landesregierung müsse ihre Handlungsspielräume nutzen, um Abschiebungen in Zukunft zu verhindern, forderten auch die hessischen Grünen und die SPD-Landtagsfraktion fordere wie auch die Linke einen Abschiebestopp. Deshalb möge der Kreistag von der hessischen Landesregierung fordern, sich an den Bundesländern zu orientieren, die die Abschiebungen nach Afghanistan aussetzen, so Riese abschließend.

6 Gedanken zu “Vogelsberger Linke: Abschiebestopp nach Afghanistan

  1. Jeder der in Deutschland nichts verloren hat oder sich nicht benehmen bzw anpassen kann gehört ausgewiesen!!!!!! Völlig uninteressant ob in den jeweiligen Ländern Krieg oder sonstwas herrscht,das hätte sich derjenige vorher überlegen müssen. Wir können nicht jeden sozialschmarotzer oder Verbrecher im Land lassen. Auch die syrischen Flüchtlinge haben wenn ihr Land wieder stabil ist gefälligst wieder in ihre Heimat zurückzukehren um es wieder aufzubauen.

  2. Herr Schmidt, fragen Sie doch mal bei der Kirche u. R. Müller nach, wo die Kirche war und wo der Staat war als in Jugoslawien, mitten in Europa der Krieg tobte und viele Christen betroffen waren.
    Da gab es auch kein Asyl !
    Asyl gibt es nur wenn man im Einzelfall nachweisen kann, das man persönlich verfolgt wird.
    Bemühen Sie Herrn Google.
    Hier ein Auszug aus einem Bericht der TAZ zur drohenden Flüchtlingswelle aus dem Balkan.
    Zitat TAZ:
    „Eines ist allen Kriegsflüchtlingen gemeinsam: Auf den Artikel 16 des Grundgesetzes der Bundesrepublik („Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“) können sie sich nicht berufen. Granateinschläge und Massaker marodierender Tschetniks mögen Fluchtgründe sein, zum politischen Asyl in Deutschland berechtigen sie nicht. Ein Drittel aller Anträge dieses Jahres sind schon jetzt abgelehnt“.

  3. Auszug aus dem BpB:
    Das Asylrecht schützt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht vor den allgemeinen Nachteilen, die Bürger eines Staates aufgrund der in ihrem Heimatland herrschenden politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse zu ertragen haben. Nicht ausreichend sind daher Krieg, Bürgerkrieg, Revolution, Hungersnöte, Naturkatastrophen oder wirtschaftliche Nöte, um einen Asyltatbestand zu begründen. Keine Asylbewerber sind außerdem Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, für die besondere Regelungen des Ausländerrechts gelten.

  4. Also mal unabhängig davon, wie man die Partei, die Einstellung und auch die Frage, ob in Afghanistan Krieg ist oder nicht beantwortet…

    Aber Krieg ist kein Asylgrund? Was denn dann? Wenn man in Atlantis lebte und es untergegangen ist?

  5. Auch Krieg ist keine Begründung für ein Asylantrag.
    Wie war das mit der Registrierung an der EU Außengrenze nochmal genau ??
    Ich fordere Abschiebung für alle, und nicht mit einem Privatflieger.

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