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SPD Vogelsbergkreis: Kommunen und Bürger bei den geplanten Regelungen zum Abbau der Altfehlbeträge nicht über Gebühr belastenNeuer Schutzschirm anstelle Grundsteuererhöhungen

VOGELSBERGKREIS (ol). Wenn die jüngsten Pläne der schwarz-grünen Landesregierung zum verbindlichen Abbau von Altfehlbeträgen und Kassenkrediten innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren Wirklichkeit werden sollten, dann bedeute das am Ende nichts weniger als die „brutalstmöglichen Grundsteuer-Erhöhungen, die das Land Hessen jemals gesehen hat“, befürchten die Vogelsberger Sozialdemokraten.

Aus diesem Grund billigte der Unterbezirksvorstand der SPD am Mittwochabend einstimmig einen Antrag, der am Samstag nächster Woche auf dem Kreisparteitag in Zell beraten und verabschiedet werden soll. Das geht aus einer Pressemedlung der SPD hervor.

„Die aus den Überlegungen der schwarz-grünen Landesregierung entstehende Finanzbelastung würde letztendlich direkt die Bürgerinnen und Bürger vor Ort treffen und ist diesen nicht mehr zuzumuten. Daher lehnt die SPD die seitens des Landes offensichtlich beabsichtigte Verknüpfung des Abbaus von Altfehlbeträgen mit einem erheblichen Anstieg der Hebesetzte der Grundsteuer B vehement ab“, erklärte der SPD-Kreisvorsitzende Swen Bastian. Wenn die Pläne aus Wiesbaden so umgesetzt würden, dann sei das die schwerwiegendste Entscheidung gegen die hessischen Kommunen und die Steuerzahler der letzten Jahre, die ihresgleichen suche. Eine weitere Erhöhung der Grundsteuerhebesätze sei gerade ein für den ländlichen Raum absolut ungeeignetes Instrument, da hier die Belastungen der Grundstückseigentümer bereits durch Gebühren und Beiträge weitaus höher lägen als im Ballungsraum.

„Wir fordern die Hessische Landesregierung und die im Hessischen Landtag vertretenen Fraktionen dazu auf, die finanzschwachen Kommunen beim gewünschten Abbau der Altfehlbeträge finanziell zu unterstützten. Denn nicht zuletzt hat die nicht immer ausreichende finanzielle Ausstattung der Kommunen durch das Land zur der aktuellen Situation beigetragen. Dieser Tatsache muss seitens des Landes mit einem zweiten Schutzschirm und zusätzlichen Finanzhilfen für die Kommunen beim Abbau der Kassenkredite Rechnung getragen werden“, sagte Bastian. Angesichts der aktuell guten Haushaltslage des Landes müsse eine gezielte Förderung finanzschwacher Kommunen erfolgen.

Die SPD Vogelsbergkreis verlange in ihrem Antrag weiterhin, dass die schwarz-grüne Landesregierung bei den geplanten Regelungen einen Weg wählen solle, der die Kommunen und ihre Bürger nicht über Gebühr belastet. Insbesondere sei der vorgegebene Zeitkorridor möglichst auf eine untere Grenze von 15 bis 20 Jahre zu strecken, um die Anforderungen an einen Altschuldenabbau erträglich und leistbar zu gestalten. Neben dem Antrag auf dem Parteitag der SPD am kommenden Samstag sei auch eine Initiative gemeinsam mit der CDU im Kreistag des Vogelsbergkreises geplant, so Bastian, die auf der Kreistagssitzung am 30. März behandelt werden solle.

Die Vogelsberger SPD beleuchtet den Hintergrund ihres Antrags

Seitens der Hessischen Landesregierung werd angestrebt, die hessischen Kommunen verbindlich zum Abbau von Altfehlbeträgen beziehungsweise Kassenkrediten anzuhalten. Bei den Kassenkrediten nähmen die hessischen Kreise einen Spitzenplatz ein. Diskutiert werde ein Abbau auf maximal 100 Euro pro Einwohner.

Konjunkturell bedingte Verbesserungen in den letzten Jahren seien bereits mit erheblichen Mehrbelastungen der Bürger, dem Abbau von Leistungen und der Rückstellung von Investitionen (Unterhaltung, Sanierung) einhergegangen. Von daher sei vielfach schon die Grenze des Zumutbaren erreicht worden. Dies gelte gerade für die dünn besiedelten ländlichen Regionen mit ihren besonderen Herausforderungen.

Neben den Kassenkrediten der Städte und Gemeinden würden die Kassenkredite der Kreise ein weiteres Problem darstellen. Nach dem in den letzten Jahrzehnten schon fast ausgeschöpften Einsparpotential insbesondere bei den Schutzschirmkommunen bleibe den Kreisen als einzige selbst zu bestimmende relevante Einnahmequelle die Kreisumlage. Deren Anpassung treffe jedoch wieder die Städte und Gemeinden. Deutliche Anhebungen konterkarierten hier die Bemühungen zur Sanierung der Haushalte. Sie würden dort gegebenenfalls wieder zu Haushaltsdefiziten führen, insbesondere, wenn zeitgleich noch eigene Altfehlbeträge abgebaut werden müssten.

Eine weitere erhebliche Belastung von Bürgern – etwa durch drastisch steigende Grundsteuern – und das Verschieben von dringend notwendigen Sanierungen und Investitionen wären die Folge. Von daher müsse bei den Abbaukriterien darauf geachtet werden, dass ein für die Kommunen akzeptabler Zeitkorridor festgelegt werde. Hierbei seien 15 bid 20 Jahre nach Ansicht der SPD die untere Grenze.

Ebenso müssten Überlegungen angestellt werden, die Kommunen bei dieser Aufgabe finanziell nicht allein zu lassen. Eine finanzielle Beteiligung des Landes aus originären Landesmitteln sei auch in Hinsicht auf die allesamt kommunalaufsichtlich genehmigten Kassenkredite und die in den vergangenen Jahrzehnten unzureichende Finanzausstattung der Kreise notwendig.

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