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Kreisseniorenbeauftragte Müller zu Besuch im AWO-Sozialzentrum in Lauterbach - Viel Lob für Kooperationsprojekt zwischen AWO und Alexander-von-Humboldt-SchulePflegereform verbessert Zugang zu Pflegeleistungen

LAUTERBACH (ol). Seit Beginn des Jahres sind weitere gravierende Änderungen in der Pflegeversicherung in Kraft getreten.

Über die Auswirkungen des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II) auf die ambulante und stationäre Altenpflege sprachen kürzlich Kreisseniorenbeauftragte Rosemarie Müller und der Vorsitzende des Seniorenbeirates der Kreisstadt Lauterbach Michael Duschka mit den Verantwortlichen des AWO-Sozialzentrums, Carola Strecker und Waltraud Fischer. Das berichtete die Pressestelle des Vogelsbergkreises.

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und die fünf Pflegegrade ermöglichten mehr Menschen den Zugang zu Pflegeleistungen. Menschen mit Demenz würden deutlich bessergestellt. Die häusliche Pflege werde gestärkt. Diese positiven Auswirkungen der Gesetzesreform hätten Müller und Duschka nachdrücklich begrüßt. Ihnen sei der Vorrang „ambulant vor stationär“ wichtig. Die Strukturen vor Ort müssten bedarfsgerecht weiterentwickelt werden, sagen beide Politiker. „Quartiersmanagement“ sei ein Stichwort, das der Vorsitzende des Lauterbacher Seniorenbeirates in die Diskussion eingeführt habe, der sich auch wünsche, dass die AWO in Lauterbach noch stärker mit konkreten niedrigschwelligen Angeboten auf die Menschen zugehe.

Auch wenn die Pflegereform für die meisten Menschen Verbesserungen mit sich bringe, habe es auch kritische Anmerkungen zur Situation in der stationären Pflege gegeben. So sei auch das PSG II bisher einen verbindlichen Personalschlüssel für die stationäre Altenpflege schuldig geblieben. Der sei zwar für 2020 angekündigt, was aber laut Strecker deutlich zu spät sei.

Die Pflegeeinrichtungen stünden nach den Worten Streckers auch in Zukunft vor großen Herausforderungen. Die Menschen kämen immer später in die Einrichtungen und seien schwerer krank als früher. Dies bedeute ein Ansteigen der Pflegeintensität. Stationäre Pflege brauche deswegen personellen Zuwachs auch im Bereich der Palliativversorgung und Sterbebegleitung. Einrichtungsleiterin Strecker: „Ein Personalschlüssel in diesem Bereich von 1:30 wäre für diese Aufgaben sinnvoll.“

Die Anerkennung der Palliativpflege im stationären Bereich sei eine Forderung an die Politik in Bund und Land, die die Vertreterinnen der Arbeiterwohlfahrt im Gespräch immer wieder hervorgehoben hätten.

„Das ist ein vorbildliches, nachahmenswertes Projekt“, so Müller und Duschka einmütig. Gemeint sei das Kooperationsprojekt des AWO-Sozialzentrums mit der Lauterbacher Alexander-von-Humboldt-Schule. Schüler würden von der Schule für ein Sozialpraktikum freigestellt und kämen zwei Stunden in der Woche in die Pflegeeinrichtung, um mit Bewohnern zu sprechen, zu spielen oder spazieren zu gehen. „Diese Begegnungen sind für unsere Bewohnerinnen und Bewohner eine Bereicherung. Sie freuen sich auf die Besuche, die Freude in den Heimalltag bringen.“ Die Schüler könnten über dieses Praktikum ihre Sozialkompetenz trainieren. „Ein solcher Praktikumsnachweis ist im Lebenslauf immer eine gute Visitenkarte“, betonte die Seniorenbeauftragte.

Duschka, der nicht nur als Mitglied des Seniorenbeirates regelmäßiger Gast im AWO-Sozialzentrum sei, halte auch als Flüchtlingskoordinator der Stadt Lauterbach Kontakt zu Betriebsleiterin Strecker. Als wichtiger regionaler Arbeitgeber mit aktuell über 150 Beschäftigten sei das AWO-Sozialzentrum in Lauterbach für ihn auch Ansprechpartner für die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt.

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