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Fragen und Antworten zum neuen Pflegestärkungsgesetz und was kann ich tun wenn ich pflegebedürftig werde?Fachvortrag vom Kneippverein Romrod

ROMROD (ol). Im Rahmen der jährlichen Gesundheitsvorträge konnte der Kneippverein Romrod zu dem aktuellen Thema „Pflegestärkungsgesetz 2“  eine sachkundige Referentin finden.

Stefanie Alberding ist eine sehr erfahrene  Diplom-Sozialarbeitern. Sie arbeitet seit vielen Jahren in der psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) am Krankenhaus Eichhof in Lauterbach, so der erste Vorsitzende des Kneippvereins Ingo Schwalm in einer Pressemeldung.

Zum 1. Januar sind etliche Neuerungen in der Pflegeversicherung in Kraft getreten. Während die Leistungsangebote wie beispielsweise ambulante Pflege, Tagespflege, Kurz- und Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen weitgehend gleich geblieben seien, seien die Kriterien der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen so verändert worden, dass sie zu einer gerechteren Feststellung von Pflegebedürftigkeit führen sollen. Gleichzeitig wurden die bisherigen Pflegestufen ersetzt durch 5 Pflegegrade. Die Leistungsansprüche orientieren sich nun am jeweilig erhaltenen Pflegegrad.

In einem Vortrag werden die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen (PSG II) vorgestellt. Es werden Informationen zur Pflegebegutachtung vermittelt und Fragen rund um das Thema Pflegeversicherung beantwortet. Dazu lädt der Kneippverein Romrod alle interessierten Bürger am Donnerstag, 9. Februar, um 18.30 Uhr in das Bürgerhaus in Romrod ein.

Im Anschluss an das Referat wird der Vorsitzende Schwalm kurz der Frage nachgehen: was bedeutet das Pflegestärkungsgesetz 2 für die Pflegeheime und welche Auswirkungen gibt es dadurch. Zum Abschluss der Veranstaltung wird Peter Rahm aus Alsfeld die Pflegebegleiter-Initiative Vogelsbergkreis den interessierten Gästen vorstellen. Der Eintritt ist kostenlos.

 

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