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Die Stadt Alsfeld weist auf Richtlinien zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester hinAbbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht

ALSFELD (ol). Viele Bürger werden in der Silvesternacht das neue Jahr durch das Abbrennen von Böllern und anderen Feuerwerkskörpern begrüßen. Aufgrund der Gefahren, die von Feuerwerkskörpern ausgehen können, und zur Rücksichtnahme auf alle Mitbürger müssen folgende Sicherheitshinweise unbedingt beachtet werden.

Wegen erhöhter Brandgefahr verbietet das bundesweit geltende Sprengstoffgesetz das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern. Als „unmittelbare Nähe“ wird vom Bundesamt für Materialprüfung ein Abstand zu den Gebäuden von circa acht Metern benannt. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das geht aus einer Pressemeldung der Stadt Alsfeld hervor.

Bei Windgeschwindigkeiten von neun Metern pro Sekunde (frischer bis starker Wind) und mehr darf nur noch Bodenfeuerwerk abgebrannt werden, so die Stadt Alsfeld.

Der Abbrennplatz ist nach dem Feuerwerk sowie am nächsten Morgen nach Versagern abzusuchen. Versager dürfen nicht wieder verwendet werden. Sie sind unter Beachtung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen dem Hersteller/Lieferanten zurückzugeben, teilt die Stadt Alsfeld mit. Darüber hinaus sei der Abbrennplatz sauber zu verlassen.

Die Stadtverwaltung weist abschließend darauf hin, dass diese Regelung besonders auf die Altstadt der Stadt Alsfeld mit ihren Fachwerkhäusern, auch im Hinblick auf die Einrüstung des Rathauses sowie des Neurathauses, zutrifft.

4 Gedanken zu “Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht

  1. Ordentlich geböllert gehört es an Silvester! Und dem Tierheim gerne dieselbe Sunne spenden. So macht man es.

    Nicht hier rumjammern, aber selbst nur 5,30 Euro im Jahr spenden.

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