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Fachanwalt Dr. Jonathan Leuschner referierte über die Wirkung des IntegrationsgesetzesGrößte Bleibechancen mit Bildung und Ausbildung

ALSFELD (ol). Ziemlich viel los ist im Migrationsrecht – mit dieser Feststellung eröffnete Rechtsanwalt Dr. Jonathan Leuschner seinen Vortrag mit Fragestunde zum Asylrecht im Allgemeinen und zu den Neuerungen durch das Integrationsgesetz im Besonderen.

Als Basis gab der Experte in der Aula der Max-Eyth-Schule einen Überblick über die Vielfalt an Gesetzen im Migrationsrecht, die allein seit Sommer 2015 verabschiedet wurden. In Windeseile und stets als Reaktion auf die Ereignisse; vom Neubestimmungsgesetz im August 2015 über die Asylpakete I und II bis hin zum Integrationsgesetz, das im August 2016 in Kraft trat.

Eingeladen zu der Veranstaltung hatten die beiden evangelischen Dekanate Alsfeld und Vogelsberg, gerichtet sei diese in erster Linie an Menschen gewesen, die hauptberuflich oder freiwillig Geflüchtete betreuen. So sei es für viele der mehr als dreißig Gäste zunächst eine Auffrischung gewesen, als Dr. Leuschner die verschiedenen Aufenthaltstitel von Asylbewerbern und die damit verbundenen Rechte und Pflichten erläutert habe. Leuschner sei dabei auch auf Kommentare und juristische Wertungen eingegangen und habe seine Ausführungen durch zahlreiche Beispiele aus der Praxis ergänzt.

Das Integrationsgesetz schließlich sei kein eigenes Gesetz, klärte der Jurist auf, sondern beinhalte lediglich Änderungen zu bereits bestehenden Gesetzen. Diese betreffen unter anderem die Wohnsitzauflage, so der Experte. Hierin werde ein Asylberechtigter „zur Förderung seiner nachhaltigen Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland … verpflichtet, für den Zeitraum von drei Jahren ab Anerkennung oder Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in dem (Bundes-)Land seinen gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) zu nehmen, in das er zur Durchführung seines Asylverfahrens oder im Rahmen seines Aufnahmeverfahrens zugewiesen worden ist.“ Leuschner habe mögliche Konsequenzen aus dieser Bestimmung für die Betroffenen erläutert, habe sie kritisch gewertet und auch über mögliche Ausnahmen von dieser Regel informiert.

Besonders habe Dr. Leuschner die geänderte Vorgehensweise im Duldungsrecht hervorgehoben, die sich besonders für Menschen auswirke, die – unabhängig von ihrem Alter – eine Ausbildung in Deutschland begonnen hätten. Diesen Migranten sei nach neuem Recht eine Duldung für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses zu erteilen. Diese Regelung habe Leuschner als sehr positiv bewertet, auch wenn sie nicht für alle Geflüchtete greife. Die Erkenntnis daraus sei, dass Bildung und Ausbildung die Bleibechancen in Deutschland verbesserten.

Nach einem gut zweistündigen Parforceritt durch die vielen Gesetze, ihre Änderungen, Ausnahmen und Möglichkeiten der Auslegung habe der aus Frankfurt angereiste Fachanwalt noch viele Fragen aus der Zuhörerschaft beantwortete und einen Ausblick auf vermutlich kommende Gesetze gegeben. Auch über die werde dann in Alsfeld zu reden sein.

Ein Gedanke zu “Größte Bleibechancen mit Bildung und Ausbildung

  1. …für die 30 Gäste nichts neues jedoch eine Auffrischung!??
    Die Asylindustrie lässt grüßen.
    Lange nichts mehr vom Dekanat und R.M. gehört.

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